Rechtschreibreform
Kultusminister Busemann: „Der Rat für deutsche Rechtschreibung muss aufgewertet werden“
HANNOVER. "Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung zukünftig alle fachlichen Fragen der Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung entscheidet." Das hat die Niedersächsische Landesregierung heute in ihrer Kabinettssitzung in Hannover beschlossen. "Die Politik hat bei dem Thema Rechtschreibreform das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verloren. Darum muss der mit ausdrücklicher Unterstützung Niedersachsens eingesetzte Rat für deutsche Rechtschreibung dringend aufgewertet werden. Dafür werde ich mich einsetzen", sagte Kultusminister Bernd Busemann heute im Anschluss an die Sitzung.
Zugleich steht Niedersachsen in der Frage der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung für den Schulunterricht zu den einstimmig gefassten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Oktober 2004 und der Kultusministerkonferenz (KMK) vom Juni 2005.
Die Landesregierung hat in der Vergangenheit nie einen Hehl daraus gemacht, dass "der ganze Weg, den diese Reform genommen hat, ein höchst unseliger war", so der Kultusminister. Die Politik habe sich der Sprache bemächtigt und damit in den letzten neun Jahren keine Ruhmestaten vollbracht. Bei den Ministerpräsidentenkonferenzen im Oktober 2004 und im Juni diesen Jahres sei Ministerpräsident Christian Wulff dafür eingetreten, dass Inkrafttreten der umstrittenen Reform so lange auszusetzen, bis der Rat seine Arbeit abgeschlossen und seine Korrekturvorschläge vorgelegt habe. Damals sei aufgrund der starren Haltung der SPD-geführten Länder der erforderliche einstimmige Beschluss nicht zustande gekommen. "Jetzt geht es um die Verlässlichkeit für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Der Beschluss der KMK vom 02.06.2005 hat eine Situation geschaffen. Eine weitere Verwirrung wollen wir den Menschen im Land und unseren Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden ersparen", machte Busemann deutlich.
Aus der Entscheidung folgt, dass die neuen Regeln in den Bereichen der Laut-Buchstaben-Zuordnung, Groß-und Kleinschreibung sowie der Schreibung mit Bindestrich ab dem 01.08.2005 verbindlich werden. "Den entsprechenden Erlass, der das Anhörungsverfahren bereits ohne Widersprüche durchlaufen hat, werde ich nun in Kraft setzen", sagte Busemann.
Für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung und die Überschneidungen mit der Groß- und Kleinschreibung, die Zeichensetzung und die Worttrennungen am Zeilenende bleibe es danach zunächst bei der bisherigen Übergangsregelung bis die Änderungsvorschläge des Rates vorliegen und umgesetzt sind. Diesbezüglich soll hinsichtlich der Markierung und Bewertung abweichender Schreibweisen als Fehler weiter Toleranz geübt werden.
"Für die Schulen entstehen keine Nachteile, wenn vorerst nur ein Teil der Neuregelungen in Kraft tritt. Sie sind seit Juni darauf eingestellt", sagte Busemann abschließend.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle
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