Gedenkstättenarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Staat und Gesellschaft
Busemann: Nicht vergessen, was nicht vergessen werden darf
"Bei allen tagespolitischen Auseinandersetzungen sollten wir die Gemeinsamkeit der Demokraten in fundamentalen Fragen deutlich machen, damit nicht vergessen wird, was nicht vergessen werden darf", begrüßte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute das einstimmige Votum aller Fraktionen des Landtages zur Errichtung einer Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten. "Die Bewahrung der Erinnerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann von Staat und Gesellschaft nur gemeinsam geleistet werden", wies Busemann in seiner Rede zur Beratung des Gesetzesentwurfs hin. Der Gedenkstättenbereich soll aus der Landeszentrale für politische Bildung herausgelöst und in eine öffentlich-rechtliche Stiftung überführt werden, um dieser gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden.
"Die neue Rechtsform ermöglicht es weitaus besser als der bisherige Status eine Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und den Gedenkstätten in freier Trägerschaft", betonte der Minister. Dies gelte insbesondere auch für Initiativen der Opfer des Nationalsozialismus, für in- und ausländische Verbände und andere gesellschaftliche Gruppen. Die Stiftung werde dazu eine Finanzhilfe des Landes in Höhe des bisherigen Haushaltsansatzes für die Gedenkstättenarbeit erhalten.
"Es geht um Erinnerung und Gedenken. Es geht aber auch darum, aus den menschenverachtenden und menschenvernichtenden Gräueltaten in der Zeit des Nationalsozialismus völkerverbindende Lehren für die Zukunft zu ziehen: So etwas darf nie wieder geschehen", machte Busemann deutlich. Er erinnerte an die ebenfalls einstimmig gefassten Beschlüsse des Landtags zur Neugestaltung der Gedenkstätte Bergen-Belsen, zur Förderung der Gedenkstättenarbeit und zur Einrichtung einer Dokumentationsstelle.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle
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