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Kultusminister gibt Verordnungsentwürfe zum Schulgesetz in die Anhörung

Busemann: Durchlässigkeit verbessern, Qualität sichern, Flexibilität erhöhen


Der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann hat die entscheidenden Verordnungen, die die zentralen Weichenstellungen des neuen Schulgesetzes umsetzen, jetzt in die Anhörung gegeben. "Wir setzten auf ein modernisiertes und zukunftsfähiges gegliedertes Schulwesen – begabungsgerecht, durchlässig und wohnortnah", machte Busemann deutlich. "Wir wollen die Durchlässigkeit für unsere Schülerinnen und Schüler verbessern, die Qualität an unseren Schulen sicher und die Flexibilität für die kommunalen Schulträger erhöhen."

Das von der neuen Landesregierung erstmals im neuen Schulgesetz festgeschriebene Prinzip der Durchlässigkeit zeige sich in der neuen "Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung". "Schülerinnen und Schüler erhalten bei entsprechenden Leistungen das Recht auf einen Schulformwechsel", sagte Busemann. Mit einem Notendurchschnitt von 2,7 in den Kernfächern und 3,0 in allen übrigen Fächern, könne der Hauptschüler in die Realschule wechseln und der Realschüler auf das Gymnasium. Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 könne der Hauptschüler auch direkt ins Gymnasium wechseln. "Als Maßnahme der Qualitätssicherung wird an der Grundschule jetzt auch nach dem 3. Schuljahrgang eine Versetzung eingeführt", erklärte der Kultusminister. "Schülerinnen und Schüler, deren Entwicklung langsamer voran geht oder sich erst später voll entfaltet, haben so bessere Chancen, den Anschluss zu finden." Versetzungen erfolgen im Übrigen in den weiterführenden Schulen grundsätzlich vom 5. bis zum 9., im Gymnasium bis zum 10. Schuljahrgang.

"Erstmals wird verbindlich festgeschrieben und umgesetzt, dass man einen Abschluss in den allgemein bildenden Schulen nur noch erwerben kann, wenn man eine Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat", hob Busemann hervor. In den weiterführenden Schulen seien deshalb Abschlussprüfungen im 10. Schuljahrgang schriftlich in den Fächern Deutsch, erste Pflichtfremdsprache und Mathematik vorgesehen. Die Aufgabenstellungen würden landesweit einheitlich vom Kultusministerium vorgegeben. Die Prüfungen finden erstmals statt am Ende des Schuljahres 2005/2006 für den 9. Hauptschuljahrgang und dann am Ende des Schuljahres 2006/2007 für den 10. Schuljahrgang der allgemein bildenden Schulen. Hinzu kommt in der Abiturprüfung 2006 erstmals das Zentralabitur mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern. "Mit diesen zentralen Abschlussprüfungen und mit den vorgesehenen regelmäßigen Vergleichstests überprüfen und sichern wir schulische Qualität in Niedersachsen und sorgen für Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit in der Bewertung", sagte Busemann.

"Die geänderte Verordnung zur Schulentwicklungsplanung ermöglicht gerade im Hinblick auf die Auflösung der Orientierungsstufe eine höhere Flexibilität und einen erweiterten Handlungsspielraum für die kommunalen Schulträger", erklärte der Kultusminister. Einschränkende Voraussetzungen zur Führung von Außenstellen wurden aufgehoben, sodass der vorhandene Gebäudebestand optimal genutzt werden könne. "Mit der Einrichtung von Außenstellen können zugleich auch mehr gymnasiale Angebote in der Fläche eingerichtet werden, wenn die schulische Arbeit ordnungsgemäß erfolgen kann und keine unzumutbaren Schulwege entstehen." Mit Blick auf rückläufige Schülerzahlen können bestehende Schulstandorte auch einzügig fortgeführt werden. "Wir wollen ein Schulwesen, welches niemanden zurück lässt und jeder Schülerin und jedem Schüler vielfältige Alternativen für eine maßgeschneiderte Schullaufbahn bietet", stellte Busemann abschließend fest.

Hier finden Sie die Verordnungsentwürfe

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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