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Kultusminister zur Anrechnung des BGJ in Niedersachsen

Busemann: Gesicherter Ausbildungsbeginn für 6.700 junge Leute


"Dieser Beschluss sichert für 6.700 junge Leute in Niedersachsen den Einstieg in eine qualifizierte Berufsausbildung", begrüßte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann die heute (20.06.2003) getroffene Entscheidung des Bundesrats, es den Ländern zu überlassen, ob sie an der verpflichtenden Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahrs (BGJ) auf den praktischen Anteil der Berufsausbildung festhalten. Die Länderkammer folgte dem Antrag des Landes Niedersachsen. "Nun kann es hier dabei bleiben, das in der Vollzeitberufsschule absolvierte erste Ausbildungsjahr verbindlich anzurechnen" so Busemann.

Gut 4.900 Auszubildende absolvieren in Niedersachsen jährlich eines der landesweit verbindlichen Berufsgrundbildungsjahre in den Berufsfeldern Bautechnik und Holztechnik. Weitere 1.800 steigen in der Modellregion Emsland in den Bereichen Metalltechnik und Elektrotechnik mit nur dort ebenfalls verbindlichen BGJ in die Berufsausbildung ein. "Diese motivierten und leistungsbereiten jungen Menschen wären zusätzlich in den ohnehin schwierigen Ausbildungsstellenmarkt gedrängt worden, wenn die Anrechnung beliebig geworden wäre", hob Busemann hervor. Es wäre kaum zu erwarten gewesen, dass ein größerer Teil der Betriebe das BGJ von sich aus angerechnet hätte. Für die Nachwuchsfachkräfte hätte das eine Verlängerung ihrer Ausbildungszeit bedeutet.

Der Kultusminister dankte insbesondere dem Ministerpräsidenten Christian Wulff für seinen Einsatz. "Weil sich der niedersächsische Änderungsantrag durchgesetzt hat, wird nun auch die Liste der Ausbildungsberufe aktualisiert werden. Künftig wird sie auch die neuen Berufe und Berufsbezeichnungen wie z. B. den Investmentfondskaufmann oder den Kraftfahrzeugmechatroniker enthalten", freute sich Busemann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
01.03.2010

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