Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“, RdErl. d. MK v. 1.8.2017
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Erlass "Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung"
Zum 1.8.2017 ist der Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ in Kraft getreten. Er bildet die Grundlage für die Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst und wurde in einem Dialogprozess mit Schulleitungs-, Lehrer- und Kommunalverbänden, dem Landeseltern- und Landesschülerrat sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit und der Wissenschaft beraten.
Der Erlass orientiert sich an der schulischen Praxis und soll die vielfältigen Kompetenzen sozialpädagogischer Fachkräfte mit den besonderen Anforderungen an das Handlungsfeld Schule in Einklang bringen. Ziel ist, landesweit einen hohen Qualitätsstandard abzusichern und gleichzeitig den Schulen vor Ort Flexibilität beim Einsatz der sozialpädagogischen Expertise zu ermöglichen.