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Ausbau schulischer Sozialarbeit in Landesverantwortung

Die Landesregierung hat 2016 die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung als Landesaufgabe definiert und finanziell dauerhaft abgesichert. Damit unterstreicht das Land den hohen Stellenwert der schulischen Sozialarbeit: Lehrkräfte werden durch die sozialpädagogischen Fachkräfte bei den außerunterrichtlichen Tätigkeiten entlastet, der Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten wird gestärkt, Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzliche Ansprechpartner sowie Unterstützung im Schulalltag. Zudem bringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der schulischen Sozialarbeit besondere Erfahrungen und Qualifikationen und vielfältige Kompetenzen mit, um die Integration der vielen Tausend Kinder und Jugendlichen mit Fluchtgeschichte erfolgreich zu gestalten. Mit der Übernahme der schulischen Sozialarbeit in Landesverantwortung nimmt Niedersachsen eine Vorreiterrolle im Zusammenwirken zwischen sozialpädagogischer Expertise und den Lehrkräften ein.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat 2016 ein Konzept für den Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung an den allgemein bildenden Schulen entwickelt. Ende 2016 konnte eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden geschlossen werden, die neben der Übernahme in Landesverantwortung auch einen Ausbau der Schulsozialarbeit vorsieht.

In einem ersten Schritt hatte die Landesregierung bereits Anfang 2016 100 Vollzeiteinheiten an Grundschulen ausgeschrieben, die besonders viele Schülerinnen und Schüler mit Fluchtgeschichte aufgenommen haben. Etwa 160 Grundschulen konnten auf diese Weise mit zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern versorgt werden. Die Stellen waren zunächst auf zwei Jahre befristet, werden seit Anfang 2017 aber entfristet weitergeführt.

In einem zweiten Schritt wurden rund 500 Vollzeiteinheiten an Haupt-, Real-, Oberschulen, Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen geschaffen. Als dritter Schritt ist in Planung, in den Jahren 2019-2021 insgesamt 200 weitere zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte einzustellen – jeweils rund 70 pro Jahr. Dabei sollen insbesondere Grundschulen und Gymnasien berücksichtigt werden.

Mit den schon vorhandenen Stellen an Ganztagsschulen und berufsbildenden Schulen werden nach dem sukzessiven Ausbau ab 2021 insgesamt dauerhaft mehr als 1.000 Vollzeiteinheiten – dies entspricht rund 50 Millionen Euro pro Jahr – im Landeshaushalt für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung bereitstehen. Damit ermöglichen wir den Schulen in Niedersachsen, den Schulträgern und nicht zuletzt den Schülerinnen und Schülern ein verlässliches sozialpädagogisches Angebot sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere berufliche Perspektive. Außerdem entlasten wir die Kommunen in diesem Bereich deutlich.

Aktuelle Ausschreibungen für Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst sind auf der Homepage der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu finden.

Auch schulische Sozialarbeit in kommunaler Trägerschaft oder in Verantwortung von freien Trägern an Schulen im Rahmen der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII wird es in Niedersachsen zukünftig natürlich weiterhin geben. Das Niedersächsische Kultusministerium begrüßt dieses Engagement ausdrücklich. Die Aktivitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der schulischen Sozialarbeit in unterschiedlicher Trägerschaft sind dabei aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck haben das Niedersächsische Kultusministerium, das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gemeinsam einen Orientierungsrahmen für die Kooperation von sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet (s. Downloads).

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