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Anhörungsverfahren zur Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Die vorgesehene Änderung des 11. Teils des NSchG (Reform der Finanzhilfe und der Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft) durch das NSchG ÄndGE 2025 (LT-Drs. 19/6285) zum 01.08.2025, macht auch eine Neufassung der Regelungen in der Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (FinHVO) notwendig.

Darüber hinaus sollen teilweise die festgelegten Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft der veränderten Versorgungssituation an öffentlichen Schulen im Grundsatz angepasst werden.

Das Anhörungsverfahren beginnt am 08.05.2025 und endet am 23.06.2025.


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