Anschreiben Anhörungsverfahren
Anhörungsverfahren zur Neubekanntgabe des Erlasses „Gewaltprävention und -intervention in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft“
Der Runderlass „Gewaltprävention und -intervention in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft“ soll zum Frühjahr 2026 veröffentlicht werden.
Gemäß den aktuellen Bedarfen ist eine Überarbeitung des Gem. RdErl. d. MK, d. MI und d. MJ: Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schule in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen an Schulen notwendig. Ziel ist es, den Erlass kürzer, prägnanter und effektiver zu gestalten, um eine verbesserte Umsetzung in der Praxis zu ermöglichen und ihn in eine allgemeine Präventionsstrategie einzubetten. In diesem Zusammenhang sollen die Schulen ihre vorhandenen Präventionsstrategien aktualisieren, indem sie ein schuleigenes Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzept inklusive eines Schutzkonzepts „Sexuelle Gewalt“ entwickeln.
Gegenstand der Anhörung ist der Erlassentwurf, die Anlagen sind im Entwurfscharakter und dienen der Anschauung.
Das Anhörungsverfahren beginnt am 19.11.2025 und endet am 14.01.2026.

