Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Anhörungsverfahren zur Neubekanntgabe des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“

Die Neufassung des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“ wurde am 12.06.2025 in die Anhörung gegeben. Die Anhörungsfrist endet am 12.09.2025.


Der Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“ soll zum 01.10.2025 neu in Kraft gesetzt werden. Der Erlassentwurf enthält zahlreiche redaktionelle und sprachliche Anpassungen sowie Präzisierungen. Folgende wesentliche inhaltliche Änderungen greifen sowohl den Freiräumeprozess und die Rückmeldungen aus den Dialogforen als auch das Ziel der Landesregierung, Verfahrensabläufe zu vereinfachen, auf:

1. Reduzierung der Anzahle der zu bewertenden schriftlichen Lernkontrollen (Nr. 7.4)

2. Ausweitung der Möglichkeiten alternativer Lernkontrollen (Nr. 7.5)

3. Wegfall der Genehmigungspflicht für das Fach Darstellendes Spiel im WPK-Bereich (Nr. 3.3.1)

4. Wegfall der Genehmigungspflicht bei der klasseninternen Fachleistungsdifferenzierung (Nr. 6.3.1.2)

5. Erweiterung der Abwahlmöglichkeit in der zweiten Fremdsprache (Nr. 3.3.2)

6. Flexibilisierung der Stundentafel (Nr. 3.2.2) Die vorgesehenen Veränderungen stellen insgesamt zusätzliche Optionen für Schulen im Sinne des Freiräumeprozesses dar; es fallen keine bisher bestehenden Möglichkeiten weg.

Dies bedeutet auch, dass Schulen keine Veränderung an ihren bestehenden Modellen vornehmen müssen. Die näheren Begründungen der Änderungen können der beigefügten Synopse entnommen werden.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln