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Anhörungsverfahren zu den Kerncurricula „Christliche Religion“ für den Primarbereich und alle Schulformen des Sekundarbereichs I


Die Kerncurricula „Christliche Religion“ für den Primarbereich und alle Schulformen des Sekundarbereichs I bilden die Grundlage für die Ausgestaltung des neuen Unterrichtsfaches „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen“ (kurz: „Christliche Religion“ / RC), das die bisherigen Unterrichtsfächer Evangelische Religion und Katholische Religion ab dem Schuljahr 2026/2027 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in der Primarstufe sowie Sekundarstufe I aufsteigend ersetzen soll. Dieses Fach wird inhaltlich vom Land und den (Erz-) Bistümern und evangelischen (Landes-)Kirchen in Niedersachsen gemeinsam verantwortet. Es stellt eine Weiterentwicklung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts dar, den es in Niedersachsen bereits seit 1998 gibt; - eine Kooperation, die in den Schulen große Resonanz gefunden und deutschlandweit eine religionspädagogische und religionsdidaktische Vorreiterrolle in der überkonfessionellen Zusammenarbeit inne hat.

Mit der Veröffentlichung der Anhörfassung wird den Schulen Gelegenheit gegeben, sich langfristig mit der Didaktik des neuen Faches vertraut zu machen. Voraussichtlich im Spätherbst werden die finalen Fassungen der KC den Schulen zur Verfügung stehen, die sie dann im Rahmen einer Erprobung freiwillig dem Unterricht in den Fächern Evangelische oder Katholische Religion oder dem kooperativ-konfessionellen Religionsunterrichts zugrunde legen können.

Vor der verbindlichen Einführung als ordentliches Unterrichtsfach wird das Land mit den Kirchen eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnen, in der u.a. die Zusammenarbeit in Fragen der Umsetzung der Kerncurricula, der Genehmigung von Lehrwerken und der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften geregelt wird.

Das Anhörungsverfahren beginnt am 05.08.2025 und endet am 19.09.2025.

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