Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt anlässlich der Herbsttagung des Schulleitungsverbandes Niedersachsen e. V. (SLVN) am 27. September 2017 in Celle

Tagungstitel: „Farbe bekennen – Wie halten Sie es mit den Schulleitungen?“



Es gilt das gesprochene Wort!


I. Einleitung

Anrede,

Zunächst einmal vielen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit geben, auch in diesem Jahr zu Ihnen zu sprechen.

Danke auch für Ihre engagierte Rede, Herr Stöber. Es ist gut, dass Sie sich so nachdrücklich für die Belange Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen.

Damit bestätigen Sie eine herausstechende Eigenschaft Ihres Berufsstandes: Engagement, Einsatz, Elan – das begegnet mir bei Schulleitungen im ganzen Land und an allen Schulformen. Ob in der Grafschaft Bentheim oder in Gifhorn, ob in (Ost)Friesland, Nienburg oder Südniedersachsen – bei meinen Schulbesuchen habe ich kompetente Schulleitungen getroffen, die sich für gute Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler und für gute Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte einsetzen.

Das gilt durch die Bank für alle Schulformen, von der kleinen Grundschule bis zu großen Systemen. Und ich weiß: Gespräche und Verhandlungen mit dem Ministerium, der Landesschulbehörde oder dem Schulträger, den Eltern oder Schulvorstand sind auch nicht


immer vergnügungssteuerpflichtig; daher umso mehr: ein ganz herzliches Dankeschön an Sie alle für Ihren Einsatz!

Anrede,

ich habe sehr wohl vernommen, dass neben der Frage dieser Wertschätzung, die ich Ihnen stellvertretend für die Landesregierung, aber mit Sicherheit auch im Sinne vieler Schülerinnen und Schüler und Eltern übermittle, auch die Frage der Besoldung von Lehrkräften und Schulleitungen eine wichtige Rolle spielt. Und ich habe großes Verständnis dafür, dass Sie vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen für eine höhere Besoldung eintreten. Daher: Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir nach der Landtagswahl in einem ersten Schritt alle Schulleitungen nach A 13 besolden. Weitere Lehrkräftegruppen sollen dann folgen. Das ist das klare politische Ziel für eine neue Legislaturperiode!

Das ist auch ein erster Schritt, um die Attraktivität der Leitungstätigkeit zu erhöhen und den Schulleitermangel an kleinen Grundschulen im ländlichen Raum abzumildern. Ich werde nach der Landtagswahl eine Arbeitsgruppe einrichten, die sich intensiv mit diesem Thema weiter beschäftigen wird. Die bildungspolitischen Verbände und Gewerkschaften sollen mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der Niedersächsischen Landesschulbehörde gemeinsam an praktikablen Vorschlägen arbeiten. Ich lade Sie herzlich ein, hier mitzuwirken.

Anrede,

Ich betrachte den Austausch mit Ihnen stets als Bereicherung und finde es gut, dass der Schulleitungsverband auf seiner Herbsttagung immer wieder auch aktuelle Themen in den Mittelpunkt rückt.

Ganz anders allerdings diesmal: In diesem Jahr wollen Sie, dass die Politik „Farbe bekennt“. Das will ich gerne tun,denn es ist am Ende einer Legislaturperiode ein geeigneter Zeitpunkt für Resümee und Ausblick.

Wir haben einiges aufzuweisen und werden, wenn es nach mir geht, noch viel anpacken. Dabei ist das Thema weiterer Entlastungen für Lehrkräfte und Schulleitungen ein Topthema für die Zukunft. Ich werde diesen Punkt noch weiter ausführen.

II. Aktuelle Handlungsfelder

Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2017/2018

Gestatten Sie mir zunächst einige Anmerkungen zum Schuljahresbeginn, der uns mit Blick auf die Unterrichtsversorgung alle miteinander sehr beschäftigt hat.

Eine positive Botschaft vorweg: Es gab nie mehr Stellen für Lehrerinnen und Lehrer in unserem Bundesland. Die Landesregierung hat seit der Regierungsübernahme in 2013 einen kontinuierlichen Aufwuchs an Lehrkräften im Haushalt hinterlegt.

Gegenüber den 67.686 Lehrerstellen im Jahr 2012 stehen den Schulen heute im aktuellen Haushaltsjahr 71.018 Lehrerstellen und damit 3.332 Stellen mehr zur Verfügung an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Dies ist das größte Lehrerstellenvolumen in der Geschichte Niedersachsens.

Die Zahl der im vergangenen Schuljahr je Schülerin bzw. Schüler bereitgestellten Lehrer-Ist-Stunden ist erneut gestiegen, von 1,601 im Jahr 2012 auf 1,675 im Jahr 2015.Das bedeutet, es kommen mehr Stunden bei den Schülerinnen und Schülern an; deutlich mehr sogar als in der Vergangenheit!

Nach derzeitigen Prognosen liegt die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen in diesem Schuljahr voraussichtlich bei dem Prognosewert des Schuljahres 2016/2017, nämlich zwischen 98% und 99 %. Das stellt uns natürlich nicht zufrieden. Ich strebe nach wie vor die 100 % an. Daher lassen wir auch den Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung weiterlaufen.

Sie alle wissen es genau: eine moderne, leistungsfähige Schule von heute ist mehr als Unterricht nach Stundentafel. Verbesserungen in der Schulqualität mit Ganztagsausbau, die aufsteigende Einführung der Inklusion, aber auch die Bereitstellung der erforderlichen Sprachfördermaßnahmen im Zusammenhang mit vor dem Krieg geflüchteten Schülerinnen und Schülern, ebenso die Berufsorientierung oder mehr Zeit und mehr Stunden am Gymnasium haben dazu geführt, dass die Lehrkräfte-Soll-Stunden angewachsen sind und dadurch der Bedarf an Lehrkräften steigt.


Im Übrigen gibt es auch eine positive Folgewirkung aus den deutlich gestiegenen

Sollstunden: Die Schulleitungsfreistellung erhöht sich ebenfalls.

Es ist jedoch schwierig, den gestiegenen Bedarf vor dem Hintergrund der bundesweit angespannten Situation auf dem Lehrkräftemarkt zu decken, das wissen Sie aus eigener Erfahrung.

Aber es ist dennoch eine positive Entwicklung zu erkennen. Im Jahr 2017 war in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Einführung von GHR 300 (Verlängerung der Studienzeit im Master-Studiengang um 2 Semester) lediglich mit einer Zahl von rund 400 Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes zu rechnen.

Deshalb konnten mit Stand vom 10.08.2017 für den Bereich der Grundschulen von den damals vorhandenen landesweit 481 Einstellungsmöglichkeiten an Grundschulen nur rund360 Stellen besetzt werden.

Für das Einstellungsverfahren im Jahr 2018 werden wir stattdessen auf ca. 1000 Absolventinnen und Absolventen aus dem Vorbereitungsdienst zurückgreifen können. Daher bin ich sehr optimistisch, dass wir auch wieder eine positive Entwicklung in der Unterrichtsversorgung erwarten können.

Infolge der nur geringen Einstellungszahlen bei den Grundschullehrkräften war es notwendig geworden, dass wir in diesem Jahr stärker mit dem Instrument der Abordnungen arbeiten mussten.

Ich bin Ihnen und Ihren Kollegien sehr dankbar dafür, dass Sie eine so große Solidarität insbesondere für die Grundschulen leisten. Ob es Grundschulen untereinander sind, Haupt- Ober- oder Realschulen, Gesamtschulen oder gar Gymnasien. Ich halte die Abordnungsmaßnahmen für bedarfsgerecht und erforderlich, lassen Sie mich das ganz klar sagen. Und das Instrument der Abordnung ist auch lange bekannt gewesen.

Aber gleichermaßen ist das Verfahren nicht gut gelaufen. Die Kommunikation in die Schulen hätte schneller und dialogischer erfolgen müssen. Ich habe mich über den Zeitdruck auch wirklich geärgert. Wir haben das zwischen MK und der NLSchB auch erörtert und werden es in Zukunft besser machen, meine Damen und Herren.

Solidarität, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet Geben und Nehmen – und ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass diese trotz der zeitlichen Enge und trotz der organisatorischen Erfordernisse zum Ziel geführt hat. Nämlich, dass wir für die Grundschulen eine durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 100% erreichen konnten.

Fort- und Weiterbildung

Ich kriege bei meinen Schulbesuchen immer wieder zurückgespiegelt, dass der Bereich Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte und Schulleitungen von großer Wichtigkeit ist. Das ist ja auch klar, denn die dynamische Entwicklung von Schule erfordert auch Qualifizierungen, Raum für Austausch, Zeit und Unterstützung.

Für den Bereich derFort- und Weiterbildungkann ich darauf hinweisen, dass das Land u. a. die mit den lehramtsausbildenden Universitäten gegründeten Kompetenzzentren für regionale Lehrkräftefortbildung unbefristet verstetigt hat.

Auch im Bereich der so wichtigen Personalentwicklung unterstützt das Land die Schulen und fördert die Professionalität des Leitungspersonals. Das NLQ bietet weiterhin verpflichtende Qualifizierungen für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter an, darüber hinaus aber auch Fortbildungsmaßnahmen für die ständigen Vertretungen (QStV) sowie für didaktische Leitungen (QDL). Damit entsprechen wir auch künftig der von Ihrem Verband vorgetragenen Forderung nach einem ausreichenden und qualitativ guten Fortbildungsangebot. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie wir hier vor 2013 mit dem damaligen Regierungsverantwortlichen darüber diskutiert haben, dass immer noch keine ausreichende Schulleitungsqualifizierung (Stichwort Schulleitungsakademie) vorhanden war. Ich bin überzeugt, da hat sich in den letzten viereinhalb Jahren sehr viel entwickelt. Und ich bin sehr froh darüber, dass die Angebote auch tatsächlich sehr gut angenommen werden.

Inklusion

Besonders große Anstrengungen unternehmen wir auch in derAus-, Fort- und Weiterbildung für die inklusive Schule:

Wir haben die Lehramtsausbildung mit den zentralen Basiskompetenzen Heterogenität von Lerngruppen und Inklusion ergänzt.

Wir haben die Studienkapazitäten für Sonderpädagogik verdoppelt, sodass ab 2020 etwa 400 Studierende jährlich den Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik aufnehmen können.

mit der Führungskräftebegleitqualifizierung (QBF-Inklusion) stärken wir die Schulleitungen.

Im Rahmen der ersten großen Qualifizierungsoffensive haben über 27.000 Lehrkräfte umfangreiche Fortbildungen zur inklusiven Schule wahrgenommen.

Erhöhen der Anrechnungsstunden für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und ab Februar 2016 im Umfang von rd. 2,5 Millionen Euro jährlich fürregionale Fortbildungskurse und für schulinterne Fortbildungen.

Die berufsbegleitende Weiterbildung, in der sonderpädagogische Kompetenzen erworben werden können, sind gestärkt worden.

Anrede,

Mir ist sehr wohl bewusst, dass die Einführung der inklusiven Schule zu den größten Herausforderungen gehört, die wir derzeit haben – gesellschaftlich und schulisch.

Aber lassen Sie mich sehr deutlich sagen: Wir werden den eingeschlagenen Weg der Inklusion weiter konsequent gehen.

Wir wollen nicht zurück in die Zeit, in der Kinder nicht an einer allgemein bildenden Schule aufgenommen wurden, nur weil sie eine Behinderung hatten. Jede Schule in Niedersachsen ist eine inklusive Schule.

Deshalb noch einmal:

Bei der Inklusion braucht es keine Pause! Es braucht Haltung, Weiterentwicklung, Unterstützung, Nachsteuerung und den Mut und die Hoffnung, dass eine Gesellschaft in der Zukunft nur eine inklusive Gesellschaft sein kann. Eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung und eine Gesellschaft an der alle teilhaben können, egal woher sie kommen oder welches Handicap sie haben.

Mit mir wird es kein Moratorium geben.

In diesen Tagen hat sich ein Bündnis für Inklusion gegründet, getragen von dutzenden Verbänden. Sie treten ein für die Umsetzung der Inklusion. Ich bin ebenso überzeugt davon, dass Menschenrechte nicht zum Spielball für parteipolitische Interessen werden, meine Damen und Herren.

Aber gleichzeitig haben wir natürlich auch durch viele Gespräche mit Ihrem Verband und anderen, durch viele Besuche in den Schulen und durch die wissenschaftliche Begleitung erkannt, dass es weiterer Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion bedarf.

Und ich verspreche Ihnen, Sie werden diese Unterstützung auch erhalten.

Eine ganz wichtige Rolle werden die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) einnehmen.

Wir haben schnell erkannt, dass die RZI ein wichtiger Motor für die Umsetzung der Inklusion vor Ort sein werden. Daher habe ich entschieden, dass weitere 28 Landkreise bzw. kreisfreie Städte, dieihr Interesse an der Einrichtung eines RZI bekundet haben,zum 16.10.2017 mit entsprechenden Planungsgruppen an den Start gehen.

Und weitere Unterstützung ist in Sicht: Wir haben 650 zusätzliche Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. 180 Stellen davon an Förderschulen und 470 Stellen an den inklusiven Schulen. Die Verteilung ist bereits vorgenommen worden. Die Bewerberlage ist ausgesprochen positiv, so dass wir sicherlich auch einen Großteil der Stellen bis zum 30.09. besetzt haben werden. Die letzten sollen dann nach den Herbstferien, Ende Oktober, besetzt werden.

Multiprofessionelle Teams

Das bringt mich zu einem weiteren wichtigen Thema, den multiprofessionellen Teams in Schule.

Einen großen Schritt nach vorne haben wir beim Ausbau der schulischen Sozialarbeit in Landesverantwortung gemacht. In den Jahren 2016 und 2017 haben wir rd. 600 neue Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an allgemein bildenden Schulen mit Ganztagsangebot geschaffen und dies dauerhaft.

Gegenwärtig nehmen wir diejenigen Schulen in den Blick, die als soziale Brennpunkte einer besonderen Unterstützung bedürfen. Hier werden wir 50 Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Einen derart großen Aufwuchs in der schulischen Sozialarbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat es in Niedersachsen bisher noch nicht gegeben. Und wir werden dabei nicht stehenbleiben, sondern in den nächsten Jahren vor allem weitere Grundschulen sowie Gymnasien in den Blick nehmen.

Von der Sozialarbeit in Schule komme ich gern zur Ganztagsschule.

Stärkung der Ganztagsschule

Anrede,

Sie wissen, dass wir auf die Entwicklung von Ganztagsschulen einen besonderen Schwerpunkt gelegt haben: Mit einem neuen Ganztagserlass, der Ihnen viel Gestaltungsspielraum bietet, und mit einer erheblichen zusätzlichen Personalausstattung, die Ihnen ein vielfältiges Angebot ermöglicht. Die Entwicklungen, die wir hier wahrnehmen, sind außerordentlich erfreulich.

Mich freut auch sehr, dass immer mehr kleinere Grundschulen die Möglichkeiten nutzen und hiervon profitieren. Gerne erinnere ich mich beispielsweise an die Besuche der Grundschule Ritterhude bei Ihrer Kollegin Frau Ehrhardt-Froeseoder bei der „Litje Skoule Skäddel“ im Saterland bei Ihrem Kollegen Herrn Hinrichs. Auch hier in den kleinen Schulen unseres weiten Landes kommt die gute Ganztagsschule an! Auch hier sorgen engagierte Schulleitungen mit den Kollegien für breite Lern- und Unterstützungsangebote, für AG`s und Sport außerhalb der Stundentafel. Das ist grade für kleine Schulen kein einfaches Unterfangen und daher auch an dieser Stelle noch einmal ein ausdrücklicher Dank für das große Engagement!

Mit dem verstärkten Einsatz von Lehrkräften im Ganztagsbereich wird eine sinnvolle Verzahnung von Unterricht mit außerunterrichtlichen Angeboten möglich und gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler individuell bestmöglich gefördert werden.

Die Gestaltung des Ganztages bedeutet nicht nur eine Herausforderung in pädagogischer,


sozialer und ökonomischer Hinsicht, sondern oftmals auch eine juristische. Nicht selten sind es Bundesgesetze, die den rechtlichen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen sich die Ganztagsschule bewegt. Eine besondere Rolle spielte hierbei in der Vergangenheit das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Mit Erfolg hat das Kultusministerium im Rahmen einer Bundesratsinitiative auf eine Erleichterung für die Kooperationen von Ganztagsschulen mit außerschulischen Partnern hingewirkt: Die Änderungen des AÜG sehen Ausnahmen für die Kooperationen mit Kommunen und Kirchen vor. Somit können sich Kommunen beispielsweise mit ihren Hortkräften im Ganztag einbringen, ohne dass zu befürchten ist, dass hierdurch unzulässige Arbeitnehmerüberlassung betrieben würde.

Auch die Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe wurde wesentlich erleichtert. Vor diesem Hintergrund haben wir mit dem jüngsten Änderungserlass die Vertragsmuster zur Kooperation im Ganztag angepasst.

Der Ausbau der Ganztagsschule ist vielerorts – vorrangig im Primarbereich – mit dem Wunsch verknüpft, das Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe zu intensivieren. Mein Haus ist derzeit damit befasst, unterschiedliche Modelle der Zusammenführung zu prüfen.

Anrede,

Ich freue mich, wenn Sie die gegebenen Entwicklungschancen für Ihre Schule weiterhin nutzen.

Und ich sage auch ganz deutlich, dass ein Herausziehen der Lehrerstunden, wie das zurzeit von einigen vorgeschlagen wird, mit mir nicht zu machen sein wird!

Wir wollen Ihnen, liebe Schulleitungen, nicht die Gestaltungsmöglichkeiten für den Ganztag rauben.

Wir wollen Ihnen die Flexibilität lassen, wie sie Ihre Lehrkräfte einsetzen können in Schule. Ich stehe nicht für einen Ganztag light!

Im Gegenteil: es hat uns 12 Mio. Euro und jede Menge Schweiß und Kraft gekostet, die


rechtswidrigen Verträge auf rechtmäßige Füße zu stellen. Ihnen als Schulleitung einen rechtssicheren Rahmen zu geben. Daher werden wir nicht zurück in das „Ganztagsschule-light-Chaos“ gehen.

Vereinbarungen mit den Schulträgern

Wir unterstützen unsere Schulen auch dadurch, dass wir für die Schulträger zu erheblichen Kostenentlastungen beitragen und den Schulen endlich Klarheit über einige seit vielen Jahren kontrovers mit den Schulträgern diskutierte rechtliche Fragen geben. In den letzten zwei Jahren konnte sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens in wichtigen Bereichen einigen.

Seit 2017 werden die kommunalen Schulträger in Niedersachsen in den kommenden Jahren bei den Kosten für Schule und Bildung deutlich entlastet. Die Landesregierung hat dafür die Bereitstellung von insgesamt zusätzlich 300 Millionen Euro vereinbart: Fürdie Inklusion, die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung, die Systembetreuung und PC-Ausstattung an Schulen und die Schulsekretariate.

Anrede,

lassen Sie mich an dieser Stelle, wo es ja um Geld und ums Verhandeln geht, einen Gedanken einflechten, der mir in den Debatten um Mittel und Ressourcen immer etwas zu kurz kommt:Es geht mir um Bildung im ganzheitlichen Sinne und nicht um die Verwertbarkeit von Bildung im ökonomischen Sinne. Nicht nur für den Beruf, sondern für das Leben lernen, diese Leitlinie darf nicht immer stärker verwaschen werden.

Gute Bildung im humanistischen Sinne darf sich dem ökonomischen Diktat nicht beugen. Das Ziel, über Bildung auch soziale und kulturelle Werte zu vermitteln, zur Empathie zu befähigen und Fähigkeiten zu entwickeln, die helfen, reflektiert zu handeln und gute Entscheidungen zu treffen, darf nicht aus den Augen verloren werden.

Und aus diesem Grunde halte ich es auch für ein falsches Signal, der Wirtschaft noch mehr Einfluss im schulischen Bereich zu ermöglichen und noch mehr unternehmensgesteuerte Reformen in die Schulen zu bringen.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: ich halte viel von einer fundierten Berufsorientierung in der Schule. Daran arbeiten wir und haben auch hier einen großen Schritt nach vorne gemacht. Dazu benötigen wir auch gute Kontakte zur Wirtschaft. Berufsorientierung ohne Betriebe wäre keine gute Berufsorientierung. Aber ich warne vor einer Ökonomisierung der Bildung.

Medienkompetenz, Lernen mit digitalen Medien

Anrede,

lassen Sie mich kurz zu einem Thema kommen, das derzeit in aller Munde ist, die Digitalisierung. Dass das Lernen mit und über digitale Medien in der Schule dabei besonders im Fokus steht, liegt auf der Hand. Und die Schulleitungen und Schulen sind vielfach aus Eigeninitiative schon viel weiter bei dem Thema, als die öffentliche Debatte suggeriert. So erinnere ich mich an einen ganz eindrucksvollen Biologieunterricht mit Virtual Reality-Brillen und Tablets in Braunschweig, zu dem mich der kürzlich in den Ruhestand gegangene Schulleiter Thamm van Balen eingeladen hatte. Die Lehrkraft hat mit der Technik und ihrer pädagogischen und didaktischen Kompetenz den Schülerinnen und Schülern neue Lernwelten erschlossen, das war wirklich eindrucksvoll. Genau so beeindruckt war ich kürzlich am Ernestinum in Rinteln, als ich mich dort über die Digitalisierung im Unterricht informiert habe.

Diese positiven Beispiele, die es in Niedersachsen bereits an vielen Schulen gibt, sind ohne Unterstützung des Bundes aber nicht flächendeckend zu realisieren.

Wie Sie wissen, wurde vom Bundesbildungsministerium im Oktober 2016 der so genannte Digitalpakt angekündigt, in dessen Rahmen in den kommenden 5 Jahren 5 Milliarden Euro Bundesmittel in die Breitbandanbindung und die IT- und Netzinfrastruktur von Schulen investiert werden sollen. Dies ist auch unerlässlich, denn Länder und Kommunen alleine können es finanziell nicht leisten, alle Schulen mit einer adäquaten Ausstattung zu versorgen.

Ich bedaure daher, dass es bei reinen Ankündigungen geblieben ist, denndiese Mittel sind immer noch nicht im Bundesetat verankert. Die Bundesregierung hinterlässt hier ein unbestelltes Feld.

Ich sage ganz deutlich: Es bedarf nicht nur für die digitale Ausstattung der Schulen der


Unterstützung des Bundes. Wir brauchen eine gemeinsame Anstrengung aller Ebenen, nur dann können Schulträger dringend notwendige Investitionen vornehmen.

Dazu haben wir übrigens gerade gestern das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in die Anhörung gegeben, damit ca. 300 Mio. Euro in den nächsten Jahren für Schulinvestitionen den Kommunalen Schulträgern neben den 30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden können. Eines der größten Schulgebäudesanierungsprogramme, die wir je hatten.

Das Land macht also seine Hausaufgaben auch in diesem Bereich.

Entlastungen

Lassen Sie mich zu einem Schwerpunkt kommen, dermir besonders am Herzen liegt: Entlastungen für Lehrkräfte und Schulleitungen.

Im letzten Jahr habe ich Ihnen u.a. die ersten Ergebnisse der Online-Befragung „Mehr Zeit für gute Schule“ vorgestellt und die Schlussfolgerungen hieraus genannt:

Entlastung für Leiterinnen und Leiter von Grundschulen bzw. kleinen Schulen

Weiterentwicklung der Schulinspektion sowie

Weiterentwicklung der Beratung und Unterstützung.

Es ist alles in die Wege geleitet, um die Grundschulen und kleinen Schulen ab 2018 von der Wahrnehmung einiger der ihnen obliegenden dienstrechtlichen Befugnisse zu entlasten und diese auf die NLSchB zu verlagern. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die nach den Ergebnissen der Onlinebefragung als besonders belastend empfunden werden. Hierzu zählen vornehmlich der Abschluss und die Änderung von Arbeitsverträgen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der verlässlichen Grundschule und im Ganztagsbetrieb tätig sind. Wichtig: Die NLSchB wird die dienstrechtlichen Befugnisse nur in Abstimmung mit der Schulleitung wahrnehmen. Und: Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen hinsichtlich der Personalentscheidung bleibt weiterhin gewährleistet.

Als weitere Konsequenz haben wir dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) den Auftrag erteilt, das Inspektionsverfahren weiterzuentwickeln, um die Wirksamkeit und den Nutzen für die Schulen zu erhöhen. Im Zentrum der Betrachtung wird noch mehr als bisher der Unterricht stehen. Hierbei gibt die Schule vor, welche ihrer unterrichtsbezogenen Entwicklungsschwerpunkte im Verfahren evaluiert werden.

Ausgangspunkt ist daher ein von der Schule festgelegtes Entwicklungsziel. Das NLQ hat auf seiner Internetseite vertiefende Informationen zu dem Verfahren bereitgestellt.

Das weiterentwickelte Evaluationsverfahren befindet sich gegenwärtig in der Pilotierung und soll zum 01.08.2018 in Kraft treten. Das dritte aus der Online-Befragung abgeleitete Handlungsfeld „Weiterentwicklung der Beratung und Unterstützung“ ist weiter in Bearbeitung.

Anrede,

Ich trete mit Nachdruck dafür ein, in der nächsten Legislaturperiode das Thema Arbeitszeit von Lehrkräften noch stärker anzugehen:

Wir haben uns vorgenommen, ein transparentes Verfahren zur Feststellung der Belastungen von Lehrkräften durch dienstliche Tätigkeiten zu entwickeln. Unterrichtliche und außerunterrichtliche Tätigkeiten von Lehrkräften müssen so beschrieben werden, dass eine rechtssichere Bemessung der Arbeitszeit der Lehrkräfte und der Schulleitungen möglich ist. Hierfür braucht es Kriterien, Instrumente und Verfahren.

Um dieses zu leisten, haben wir ein externes Expertengremium eingesetzt, das uns Empfehlungen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte und Schulleitungen geben soll.

Aus den vorliegenden Arbeitszeitstudien und vielen Gesprächen mit Lehrerverbänden, so auch dem SLVN, aber auch vielen Besuchen von mir in Schulen ist eines ganz klar deutlich geworden: Wir müssen uns insbesondere die Unterrichtsverpflichtung von Schulleitungen und von Lehrkräften in Teilzeit anschauen. Bei den Schulleitungen sind hier insbesondere die Grundschulleitungen in den Blick zu nehmen. Hier haben wir bereits die Verwaltungsentlastung vor, dennoch bleibt die Unterrichtsverpflichtung von Grundschulleitungen auf der Agenda.

Für mich ist ganz klar: Die Ergebnisse der Expertengruppe werden handlungsleitend für die weitere Bearbeitung der Arbeitszeit der Lehrkräfte sein. Und für mich ist auch klar: Im Ergebnis können das nur gerechte, spürbare Entlastungen sein. In einem ersten Schritt müssen alle Schulleitungen auf A13 angehoben werden, ich betone das erneut. In einem zweiten Schritt werden wir prüfen, wie es zu realisieren ist, dass auch alle Lehrkräfte auf A13 kommen. Das ist mein klares Ziel, aber Sie wissen, dass das nicht aus der Portokasse bezahlt werden kann. Aber ich sage sehr deutlich, an diesem Thema würde ich intensiv arbeiten und mich für die Umsetzung stark machen!

Anrede,

was es mit mir definitiv nicht geben wird, sind Streichungen bei Anrechnungs- und Entlastungsstunden. Mit Interesse und auch etwas Entsetzen habe ich letzte Woche gelesen, dass einige Personen vorhaben, 10 Prozent der Anrechnungsstunden auf den Prüfstand zu stellen. Das macht bei den zuletzt statistisch erfassten rund 148.000 Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden beinahe 15.000 Stunden aus, die den Lehrkräften und Schulleitungen fehlen würden. Wenn ich großzügig rechne, sind das bei rund 3.000 Schulen bei uns 5 Stunden, die jeder einzelnen Schule fehlen. Das wären dann für Sie als Schulleitungen 1,5 Stunden weniger Entlastungen bzw. mehr Unterricht. Damit soll dann auf dem Rücken der Lehrkräfte und Schulleitungen eine genannte „Unterrichtsgarantie“ umgesetzt werden. In einer Situation mit einem leergefegten Arbeitsmarkt soll also das vorhandene Personal stärker belastet werden, um eine populistische Forderung gegenzufinanzieren. Das ist schlicht ungerecht. Solche unseriösen Manöver wird es mit mir nicht geben!

Anrede,

in der Rückschau auf die zurückliegenden 4 ½ Jahre werden Sie wahrnehmen, dass wir die zentralen Handlungsfelder einer modernen, leistungsfähigen Schulentwicklung aufmerksam im Blick haben. Schritt für Schritt entwickeln wir die Arbeitsmöglichkeiten unserer Schulen zielgerichtet und konsequent fort. Ich bin davon überzeugt, dass alle genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auch Ihnen, den Schulleiterinnen und Schulleitern, zu Gute kommen.

Ich ermuntereSie, meine Damen und Herren, die vorhandenen pädagogischen Gestaltungsspielräume für die Weiterentwicklung Ihrer Schulen weiterhin so engagiert zu nutzen. Ich zähle auf Ihre Erfahrungen und Ihr Engagement. Ich bin mir sicher, dass wir die Schule von Morgen gemeinsam gut entwickeln werden.

Herzlichen Dank.

Bild für Presseinfos   Bildrechte: Alle Rechte vorbehalten

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2017

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln