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LT Mai-Plenum TOP 15: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 37


Bibelverteilungen an niedersächsischen Schulen

Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Gideonbund hat die Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern einer Schule im Emsland angeschrieben und mitgeteilt, dass „in Abstimmung mit der Schulleitung“ Bibeln an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden. In ihrem Brief an die Eltern führen die Gideons aus, dass sie die Bibel in der neuen Lutherübersetzung an die Schülerinnen und Schüler verschenken. Das Ziel der Gideons ist nach eigener Auskunft, „Bibeln zu verteilen mit dem Ziel, Menschen für den christlichen Glauben zu gewinnen“.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Gideonbund ist keine Religionsgemeinschaft, sondern eine überkonfessionelle Vereinigung von Christen, die nach ihrem Selbstverständnis im Wirtschaftsleben beheimatet sind, dort - nach eigenen Angaben - einer verantwortlichen Tätigkeit nachgehen und es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Bibel zu verbreiten. Die Gideons sind Mitglied einer evangelischen Kirche, Freikirche, Gemeinschaft oder Versammlung. Die verteilten Bibeln beinhalten das Neue Testament ergänzt um die Psalmen und Sprüche in der Übersetzung „Neue Luther Bibel 2009“.

1. An wie vielen niedersächsischen Schulen haben die Gideons oder andere religiöse oder weltanschauliche Gemeinschaften nach Kenntnis der Landesregierung seit2014 kostenlos Schriften verteilt?

Verteilaktionen der angefragten Art werden im Rahmen der Erhebung für die amtliche Statistik bislang weder für die allgemein bildenden noch für die berufsbildenden Schulen erfasst. Um die von den Fragestellern erbetenen Daten zu erhalten, wäre eine Abfrage bei rund 3.000 Schulen erforderlich. Seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) wären hierfür u. a. folgende Tätigkeiten zu erbringen:

∙ Vorbereitung und Versand einer Rundverfügung an die Schulen,

∙ Beratung der Schulen bei Nachfragen zu der Rundverfügung (z. B. zu den religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften),

∙ Erinnerung säumiger Schulen nach Fristablauf,

∙ gegebenenfalls telefonische Kontaktaufnahme als nochmalige Erinnerung,

∙ Plausibilitätsprüfung und Zusammenfassung der Daten.

Hinzu käme der Tätigkeitsaufwand einer entsprechenden Abfrage in den Schulen für

∙ Recherche und

∙ Bericht an die NLSchB.

Bei Aktivitäten der Schulbehörde für und bei Aktivitäten in rund 3.000 Schulen lässt sich die Größenordnung des Zeitaufwandes für die Beantwortung dieser Frage abschätzen. In der für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine solche Erhebung nicht sachgerecht zu leisten.

2. Welchen Spielraum haben Schulleitungen bei der Verteilung religiöser und weltanschaulicher Schriften an ihre Schülerinnen und Schüler, auch im Hinblick auf die Herkunft der religiös-weltanschaulichen Schriften?

Den Gideons ist es grundsätzlich erlaubt, Bibeln kostenlos an niedersächsischen Schulen zu verteilen. Die Verteilung kann ggf. im einschlägigen Unterricht stattfinden. Auch die Verteilung anderer Schriften ist grundsätzlich denkbar; die Entscheidung hierüber obliegt im Einzelfall der jeweiligen Schulleitung. Unter Berücksichtigung des jeweils zugrunde liegenden Sachverhalts reicht der Entscheidungsspielraum der Schulleitung vom Versagen einer Verteilaktion bis zu deren Genehmigung. Nach hiesiger Kenntnis werden Genehmigungen zu Verteilaktionen eher restriktiv erteilt.

3. Wie bewertet die Landesregierung eine Verteilung religiöser und weltanschaulicher Schriften in Abstimmung mit den Schulleitungen vor dem Hintergrund der vom Grundgesetz vorgeschriebenen religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates?

Nach dem in § 2 Niedersächsisches Schulgesetz geregelten Bildungsauftrag der Schule sollen sich Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Sie sollen u. a. dazu fähig werden, nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten, sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017

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