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LT Mai-Plenum TOP 15: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 18


Wie viele Familienzentren in Kindertagesstätten sind in Niedersachsen seit 2013 gefördert und neu gegründet worden?

Abgeordneter Burkhard Jasper (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der Koalitionsvereinbarung zur Bildung der rot-grünen Landesregierung steht zum Thema Familie unter Punkt 1, dass die Koalition einen Auf- und Ausbau von Familienzentren u. a. in Kindertagesstätten unterstützen werde.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es gibt derzeit keine allgemein verbindliche Definition dazu, was ein Familienzentrum ausmacht.

In der Praxis sind Familienzentren Orte der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien.

Die Entwicklung von Familienzentren findet in Niedersachsen seit einigen Jahren sowohl unter kommunaler Federführung als auch in Eigenverantwortung freier Träger statt. Dabei werden einerseits Familienzentren in enger Anbindung an Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Es werden aber auch Einrichtungen, denen diese enge Anbindung an eine Kindertageseinrichtung fehlt, als Familienzentrum bezeichnet; hier stehen die familienunterstützenden Angebote, deren Koordinierung und Bündelung sowie die Vernetzung mit sozialräumlichen Kooperationspartnerinnen und -partnern im Vordergrund. Aus familienpolitischer Sicht werden Familienzentren, in deren Gebäuden neben Kitas auch andere Angebote für Familien vorgehalten werden, begrüßt, da Eltern und andere Familienmitglieder über eine Kita sehr gut erreicht werden können.

Das Land unterstützt zahlreiche familienfördernde Angebote, die die Zielsetzung von Familienzentren als Orte der Begegnung, Bildung und Beratung beinhalten, etwa die Förderung von Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäusern, Mütterzentren oder Familienbüros. Einige örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nehmen Fördermittel der Richtlinie Familienförderung in Anspruch, um den Prozess, Familienzentren einzurichten, vor Ort zu initiieren oder Angebote in Familienzentren oder vergleichbaren Einrichtungen vorzuhalten. Darüber hinaus soll mit dem 2017 neu eingeführten Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ die soziale Infrastruktur erhalten, ausgebaut und zu Orten des Zusammenhaltes und der Integration in Städten und Gemeinden weiterentwickelt werden.

Die Einrichtung eines Familienzentrums als solches ist auch in Erweiterung bzw. Angliederung an eine Kindertageseinrichtung nicht selbstständig genehmigungspflichtig. Insofern gibt es auch keine vollständige Übersicht darüber, wie viele Familienzentren in Anbindung an Kindertagesstätten es in Niedersachsen gibt.

Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufsicht und Beratung durch den Fachbereich II des Niedersächsischen Landesjugendamtes (FB II NLJA) ist allerdings bekannt, dass es im Jahr 2016 in Anbindung an Kindertagesstätten

  • im Landkreis Emsland rd. 27 Familienzentren überwiegend in kirchlicher Trägerschaft,
  • in der Landeshauptstadt Hannover rd. 39 Familienzentren in öffentlicher und freier Trägerschaft und
  • im Landkreis Osnabrück rd. 30 Familienzentren ebenfalls in öffentlicher und freier Trägerschaft gab.

1. Wie viele Familienzentren in Kindertagesstätten sind seit 2013 in welcher Höhe mit Landesmitteln gefördert worden?

Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

2. Wie hoch war dabei der Anteil von Kindertagesstätten freier Träger?

In Niedersachsen befinden sich laut amtlicher Kinder- und Jugendhilfestatistik knapp 32 Prozent der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler und 68 Prozent in freier Trägerschaft. Die Anzahl der an Kindertagesstätten angegliederten Familienzentren dürfte in etwa diesem Verhältnis entsprechen, genaue Daten liegen dazu aus den bereits in der Vorbemerkung dargestellten Gründen nicht vor.

3. Wie viele Familienzentren in Kindertagesstätten sind seit 2013 mit Unterstützung der Landesregierung neu gegründet worden?

Die Anzahl der Neugründung von Familienzentren in Anbindung an Kindertagesstätten kann aus den in der Vorbemerkung dargestellten Gründen nicht genannt werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017

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