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LT März-Plenum TOP 27: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 10


Schulsozialarbeiterstellen an Gymnasien ermöglichen - oder doch nicht?


Abgeordneter Ronald Schminke (SPD)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten


Gymnasien sind von der Verteilung der vom Land geschaffenen Schulsozialarbeiterstellen vorerst ausgeschlossen. Aber auch an den Gymnasien besteht ein Bedarf an Sozialpädagogen, um dort z. B. auf zunehmende soziale und ethnische Vielfalt innerhalb der Lerngruppen reagieren zu können.

Den Schulen wurde durch die Kultusministerin die Möglichkeit eingeräumt, Mittel aus dem Ganztagsbudget zur Finanzierung sozialpädagogischer Kräfte zu nutzen (siehe Pressestelle Kultusministerium vom 9. Juni 2016 und Protokoll der Plenardebatte Juni 2016).

Das Otto-Hahn-Gymnasium in der Weststadt Göttingen ist eine Schule mit 1 300 Schülerinnen und Schülern und einem hohen Migrantenanteil. Die Schulleitung bemüht sich seit zwei Jahren um eine Verbesserung der sozialpädagogischen Unterstützung und möchte die überlastete Sozialpädagogin aus eigenen Mitteln von bisher einer halben Stelle auf zukünftig 30 Stunden aufstocken. Die Ankündigung der Kultusministerin, eine Aufstockung durch die Kapitalisierung eigener Mittel zu ermöglichen, wurde seitens der Schule positiv aufgenommen, und so wurde bei der Landesschulbehörde ein entsprechender Antrag gestellt.

Die Landesschulbehörde lehnte den Antrag der Schule am 28. Dezember 2016 mit der Begründung ab, dass man derzeit keine Möglichkeit sehe, Mittel aus dem Schulbudget für Stellenerhöhungen freizugeben.


Vorbemerkung der Landesregierung


Die Landesregierung sieht grundsätzlich die Notwendigkeit, alle Schulformen mit sozialpädagogischen Fachkräften für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung auszustatten, um den veränderten Bedingungen des schulischen Alltags gerecht zu werden. Die Landesregierung hat beim Ausbau der schulischen Sozialarbeit zunächst den Schwerpunkt auf die Schulen gelegt, die bis Ende 2016 über das sog. Hauptschulprofilierungsprogramm über die Schulträger eine Förderung erhalten haben.

1. Wie sieht das Vorhaben der Landesregierung zur Besetzung von Schulsozialarbeiterstellen an Gymnasien aus?

Die Landesregierung hat in ihrer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Kostentragung im Schulbereich vom 12.12.2016 einen weiteren Ausbau der schulischen Sozialarbeit in Verantwortung des Landes von 2019 bis 2021 zugesagt. Mit den dabei vorgesehenen 200 Vollzeiteinheiten sollen auch Gymnasien ausgestattet werden. Darüber hinaus bereitet die Landesregierung eine Öffnung des Schulbudgets zur Finanzierung von schulischer Sozialarbeit auf freiwilliger Basis für öffentliche Schulen aller Schulformen vor. Sofern Schulen Mittel nach der 2%-Regelung des Klassenbildungserlasses schon kapitalisiert haben, wird ihnen zeitnah die Möglichkeit gegeben, diese für schulische Sozialarbeit einzusetzen. Die 2%-Regelung des Klassenbildungserlasses ermöglicht eine Budgetierung von bis zu maximal 2% der Lehrersollstunden einer Schule, sofern der Pflichtbereich der Stundentafel gewährleistet ist.

2. Wie beurteilt die Landesregierung den Bedarf an Schulsozialarbeit am Otto-Hahn-Gymnasium unter Berücksichtigung der dort geleisteten Arbeit zur Integration von Kindern aus Flüchtlings- und Zuwanderungsfamilien?

Eine Vielzahl von Schulen aller Schulformen sind mit Herausforderungen durch den Zuzug von geflüchteten Kinder und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund konfrontiert. Dabei sind nicht alle Problemlagen, z.B. mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache, durch schulische Sozialarbeit zu lösen. Diese kann jedoch im Rahmen ihrer Kompetenz einen fachlichen Beitrag leisten, der eingebettet in ein umfassenderes Konzept sein muss. Generell wird der größte Teil der Integrationsleistung für diese Schülerinnen und Schüler durch die Hauptschulen, Oberschulen und Realschulen wahrgenommen.

Das Otto-Hahn-Gymnasium gehört zu den 15 Gymnasien landesweit, die schon seit längerer Zeit über pädagogische Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter an Ganztagsschulen (0,5 Vollzeiteinheiten seit 2004) verfügen. Diese Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst nehmen auch Aufgaben der schulischen Sozialarbeit wahr.

Bei der Zuweisung von Beschäftigungsmöglichkeiten von sozialpädagogischen Fachkräften für Hauptschulen, Oberschulen, Realschulen, Kooperativen und Integrativen Gesamtschulen im Jahre 2016 wurde vorrangig die Organisationsform des Ganztagsbetriebs für die Zuweisung des Beschäftigungsvolumens zu Grunde gelegt. So können sich die Angebote der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler richten.

Zur möglichen Ausstattung von Gymnasien mit Beschäftigungsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, für das Otto-Hahn-Gymnasium in der Weststadt Göttingen gerade wegen des hohen Migrantenanteils eine schnelle Lösung zu ermöglichen, indem die Landesschulbehörde angewiesen wird, der Zusage der Landesregierung und damit dem Antrag der Schule zu entsprechen?

Die Landesregierung hat eine generelle Aussage zur Öffnung des Schulbudgets zur Finanzierung schulischer Sozialarbeit getroffen. Dieses soll für alle allgemein bildenden Schulen und nicht nur für einzelne Schulen oder Schulformen gelten. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, bereitet die Landesregierung die Öffnung des Schulbudgets zur Finanzierung von schulischer Sozialarbeit auf freiwilliger Basis für alle in Frage kommenden Schulen, und damit auch das Otto-Hahn-Gymnasium in Göttingen derzeit vor.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

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