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Abiturprüfungen 2019: Entlastungen für Gymnasiallehrkräfte durch Korrekturtage und Streichen vom Abituraustausch – Kultusminister Tonne spricht beim Philologenverband über Entlastung, Unterrichtsversorgung, Inklusion und Digitalisierung


Konkrete Entlastungsmaßnahmen für Lehrkräfte in der gymnasialen Oberstufe hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne auf der Vertreterversammlung des Philologenverbandes angekündigt. „Ich weiß, dass insbesondere die zeitintensiven Abiturkorrekturen für die beteiligten Lehrkräfte eine große Herausforderung darstellen“, sagte Tonne am heutigen Mittwoch in Goslar. Tonne: „Um sicherzustellen, dass die Lehrkräfte diese Aufgabe in einem angemessenen Rahmen erfüllen können, habe ich mich entschlossen, ein Staffelmodell mit Korrekturzeiten einzuführen und damit einen verlässlichen, einheitlichen Rahmen für Unterrichtsfreistellungen zu schaffen. Diese Korrekturtage sollen die Spitzenbelastungen während der Prüfungsphase abfedern.“ Lehrkräfte mit Korrekturen im schriftlichen Abitur können dann zukünftig von ihren Schulleitungen für die Korrekturtätigkeit freigestellt werden. Die zu vertretenden Stunden können von den Lehrkräften, die im Abiturjahrgang freigestellt werden und keine Abiturprüfungen haben, gegeben werden.

Zusätzlich kündigte Tonne an, den „Abituraustausch“ zwischen den Schulen in der Abiturprüfung zu streichen. Tonne: „Das ist eine Zusatzbelastung, die wir uns nicht leisten können. Ich habe Vertrauen in die Prüfungskommissionen jeder einzelnen Schule, so dass ein zusätzliches Kontrollgremium redundant erscheint. Dieses zeitaufwändige und arbeitsintensive Verfahren wollen wir schon zur kommenden Abiturprüfung 2019 aussetzen.“ Bisher ist vorgesehen, dass nach drei Abiturprüfungsdurchgängen für den vierten Durchgang ein Abituraustausch unter zwei von der Niedersächsischen Landesschulbehörde bestimmten Schulen in von der obersten Schulbehörde festgelegten Fächern. Hierzu beruft das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission der jeweiligen Schule Lehrkräfte der anderen Schule in die Fachprüfungsausschüsse für die schriftliche Abiturprüfung als Korreferentin oder als Korreferenten und in die Fachprüfungsausschüsse für die mündliche Prüfung als vorsitzendes Mitglied des Fachprüfungsausschusses.

Die beiden Maßnahmen seien erste Schritte, um zu kurzfristigen Entlastungen im Arbeitsalltag zu kommen. Weitere Maßnahmen würden derzeit im Kultusministerium erarbeitet und zeitnah vorgelegt. Es gehe um eine „Streichliste“ mit Vorschlägen, welche Tätigkeiten den Schulen von den Schultern genommen werden können. „Dabei geht es mir vor allem um unterrichtsferne Tätigkeiten und Dokumentationspflichten. Hierzu werden wir dann auch schnelle Entscheidungen vornehmen. Diese werden möglicherweise nicht jedem gefallen, weil das auch bedeutet, liebgewordenes zu streichen. Aber es ist klar, dass wir in der aktuellen Lage auch an Schmerzgrenzen und darüber hinausgehen müssen.“ Zudem liege bald ein Katalog von Musterkonzepten für die Schulen vor. Aus den dort zusammengestellten guten Beispielen aus der schulischen Praxis sollen sich die Schulen bedienen können – eine Entlastung bei der Entwicklung von Papieren und Konzepten. Tonne: „Von beiden Maßnahmen – Streichen von Aufgaben und bessere Unterstützung durch Musterkonzepte – versprechen wir uns deutliche Arbeitserleichterungen für Lehrkräfte und Schulleitungen.“

Die Maßnahmen aus dem Bereich Entlastungen seinen eingebettet in den Prozess der Landesregierung, für die Lehrkräfte Verbesserungen an allen Stellen des Systems zu erreichen. Daher stehe auch die bisherige Besoldungsstruktur steht auf dem Prüfstand und werde derzeit juristisch analysiert. Auch das Thema Arbeitszeit bleibe auf der Agenda. Der Abschlussbericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse biete für den weiteren Prozess eine gute Grundlage. Hieraus ergäben sich klare Handlungsaufträge für politische Schlussfolgerungen. Tonne sagte: „Dabei lässt sich mit Sicherheit über Details streiten – dazu bin ich auch gerne bereit. Der vom Philologenverband erhobene Vorwurf allerdings, die Experten hätten bestimmte Schulformen in ihren Empfehlungen bevorzugt und andere benachteiligt, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Weder was die vorgeschlagenen Entlastungsvolumina anbelangt, noch bezüglich der Behauptung, es sei kein Vertreter für die Gymnasien Mitglied des Gremiums gewesen.“

Kultusminister Tonne wandte sich in seiner Rede auf der Vertreterversammlung des Philologenverbandes gegen das so genannte AfD-Meldeportal. Tonne: „Die Debatte hierüber erfüllt mich mit Sorge. Mit einer bewussten Falschauslegung des Neutralitätsgebots wird gezielt versucht, Unsicherheit bei den Lehrkräften zu schüren und offene Debatten in unseren Schulen zu verhindern. Die Aussagen der Initiatoren zum Neutralitätsgebot zeugen dabei von dramatischer Ahnungslosigkeit oder sind von vorsätzlicher Unwahrheit geprägt. Das Neutralitätsgebot bedeutet nicht, dass sich Lehrkräfte nicht politisch einlassen dürfen. Im Gegenteil ist es Aufgabe von Schule und von Lehrkräften, über strittige Themen zu informieren und zu diskutieren und unterschiedliche Meinungen darzustellen.“ Es bleibe aber dabei, dass Lehrkräfte den Bildungsauftrag zu erfüllen hätten und dass dazu auch die Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus gehöre. „Wenn Gruppierungen Hass, Rassismus und Hetze verbreiten, unsere Gesellschaft spalten und die Grundwerte der Demokratie in Frage stellen, dann muss das Thema in den Schulen sein. Und die Lehrkräfte lassen sich auch nicht einschüchtern. Das habe ich bei vielen Veranstaltungen in den letzten Wochen deutlich gespürt. Die Landesregierung und ich als Dienstherr werden weiterhin hinter den Lehrkräften stehen und ihnen den Rücken bei ihrer Arbeit stärken“, so Niedersachsens Kultusminister.

Entschieden trat der Kultusminister der Behauptung vom Bildungsabbau am Gymnasium entgegen. Tonne verdeutlichte dies beispielhaft mit Entscheidungen, die seit dem Beschluss zur Rückkehr zum „G9“ gefällt wurden:

  • Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden haben wir gegenüber dem „G8“ deutlich erhöht: von 265 Stunden auf mindestens 273, bei der Nutzung der Stundentafel 2 im Sekundarbereich I sind es 279 Stunden.
  • Wir haben die Fächer Deutsch und Mathematik mit je zwei Jahreswochenstunden gestärkt.
  • Im Regelfall lernen Schülerinnen und Schüler sechs Jahre lang eine zweite Pflichtfremdsprache. Von der Ausnahme, nach Beschluss des Schulvorstands ein Wahlpflichtangebot einzurichten, das Schülerinnen und Schülern ermöglicht, die zweite Pflichtfremdsprache nach fünf Lernjahren – die KMK fordert nur mindestens vier! – zugunsten anderer Fächer abzuwählen, machen zurzeit 20 % der Gymnasien Gebrauch. Dabei sei ein Hinweis erlaubt: In keinem Bundesland außer in Hessen ist der Stundenumfang für die zweite Fremdsprache so groß wie in Niedersachsen.
  • Die mündliche Kommunikation in den modernen Fremdsprachen wird durch die obligatorischen Sprechprüfungen in jedem Doppeljahrgang gestärkt. Fachlich sind die Sprechprüfungen unumstritten! In der Fremdsprache nicht nur schreiben, sondern auch dem jeweiligen Anforderungsniveau entsprechend situationsgerecht kommunizieren zu können, sollte doch im Jahr 2018 selbstverständlich sein.
  • Die niedersächsische Abiturprüfung ist anspruchsvoll. Wir fordern Leistungen in fünf Prüfungsfächern, davon sind vier schriftliche Fächer mit landesweit einheitlichen Aufgaben-stellungen, also im „Zentralabitur“. Drei Prüfungen finden auf erhöhtem Anforderungsniveau statt. Zum Vergleich: Bayern kennt nur drei Klausuren und zwei mündliche Prüfungen. Schon seit 2014 werden dabei Prüfungsaufgaben im Rahmen des länderübergreifenden Abiturs gemeinsam mit sechs weiteren Bundesländern entwickelt und eingesetzt. Seit 2017 nutzt auch Niedersachsen den KMK-Aufgabenpool in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch.

Mit Blick auf die Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen Gymnasien rechnet Tonne mit einem landesweiten Durchschnittswert von über 100 Prozent in diesem Schuljahr. Das sei besser als an den anderen weiterführenden Schulformen, „aber bei weitem auch kein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen.“ Der allgemeine Lehrkräftemangel sei weiterhin auch für die Gymnasien eine herausfordernde Situation. Insbesondere gelte dies für die Situation, Abordnungen vornehmen zu müssen. Tonne: „Das Verfahren ist besser, aber die Belastung bleibt hoch. Für die größtenteils reibungslose Abwicklung und für die Solidarität mit den anderen Schulformen bedanke ich mich ausdrücklich bei den Lehrkräften und Schulleitungen der betroffenen Schulen.“ Das „Stabilisierungspaket Unterrichtsversorgung“ der Landesregierung umfasse unterschiedlichste Maßnahmen, um die Lehrerversorgung schrittweise zu verbessern und damit auch die Abordnungen zu reduzieren. Dies sei mit Blick auf den zusätzlichen Jahrgang im Gymnasium im Schuljahr 2020/2021 geboten, da zu diesem Zeitpunkt mehr Lehrkräfte an den Gymnasien benötigt würden. „Wir arbeiten intensiv daran, die Herausforderung zu stemmen und das wird auch gelingen“, so Tonne.

Völlig unabhängig von diesen aktuellen Fragestellungen sei die Berechnung der Unterrichtsversorgung überarbeitungswürdig. Tonne „Ich stelle die bisherige Berechnung der Unterrichtsversorgung in Frage, da sie über begrenzte Aussagekraft verfügt und qualitative Aspekte moderner Schule nicht berücksichtigt. Sie gibt weder Auskunft über Unterrichtsausfall, noch darüber, wie viel Personal über Lehrkräfte hinaus in den Schulen steckt, welche Zusatzangebote sich konkret hinter den Angaben der Zusatzbedarfe verbergen und wie viele Stunden tatsächlich bei den Schülerinnen und Schülern konkret ankommen. Daher werden wir mit Schulexpertinnen und Schulexperten über neue Indikatoren einer guten, modernen Schule sprechen und neue Konzepte entwickeln. Ich freue mich, dass der Philologenverband hierbei aktiv mitwirkt.“

Tonne sprach das Thema Inklusion an und betonte, dass lediglich 0,48% der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern die Schulform Gymnasium besuchten. „Ich bin mir sicher, dass dies leistbar ist. Richtig ist aber, dass wir auf dem Weg noch vieles lernen müssen. Das gilt auch für uns alle, Politik und Verwaltung sind da ausdrücklich mit eingeschlossen. Richtig ist deshalb, dass es beständig Weiterentwicklungen geben muss.“ Tonne betonte, dass es guten politischen Kompromiss gegeben habe, das Fortbestehen der Förderschulen Lernen bis längstens 2028 dort zu ermöglichen, wo dies von Schulträgern für sinnvoll erachtet werde.

Die „Bildung in der digitalisierten Gesellschaft“ muss nach Tonnes Ansicht intensiver in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken. Medienbildung werde zwangsläufig zum „Megathema der Zukunft“. Dazu gehörten die Ausstattung, die Frage der Nutzung digitaler Lernwerkzeuge, digitale Schulbücher, vor allem aber auch die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Tonne hierzu: In Niedersachsen soll das Thema „Lernen mit digitalen Medien“ in den Schulen von Menschen begleitet werden und nicht von Technik getrieben sein. Es geht darum, die Menschen, also vor allem die Lehrkräfte, Schulleitungen und die Schülerinnen und Schüler mitzunehmen. Neben Maßnahmen aus dem Masterplan Digitalisierung werde der „Digitalpakt“ die Schulen in ihrer Ausstattung ein gewaltiges Stück voranbringen. Für das Land und die niedersächsischen Schulträger rechnet Tonne mit voraussichtlich über 400 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln. Insbesondere sehe die Bund-Länder-Vereinbarung in den nächsten fünf Jahren die Förderung der schulinternen digitalen Infrastruktur vor. Dies könne z. B. die WLAN-Ausleuchtung der Schule sein oder aber auch die Installation von Anzeige- und Interaktionsgeräten wie z. B. Beamer oder interaktive Whiteboards. „Wenn alles nach Plan läuft – und wir sind jetzt zuversichtlich, dass es so kommen wird – sollte der Digitalpakt Anfang nächsten Jahres in Kraft treten“, so Niedersachsens Kultusminister.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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