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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 24.01.2018


Umsetzung der Inklusion verbessern statt verzögern – inklusive Schule wirkungsvoll unterstützen

EA Bündnis 90/ Die Grünen, Drs. 18/156


Anrede,

Niedersachsen hat sich der Verpflichtung gestellt, den Artikel 24 („Bildung“) der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen. Und dieser Herausforderung haben wir uns gestellt und stellen wir uns gerne weiter. Nach § 4 NSchG sind alle unsere Schulen inklusive Schulen. Das ist unser Auftrag und die Umsetzung wird nicht verzögert.

Ihr Entschließungsantrag fasst alle wichtigen Punkte bezüglich zur Umsetzung der Inklusion zusammen und sagt: Schneller und mehr. Und genau dort liegt das entscheidende Problem. Theoretisch ist das alles gut, praktisch ist es aber mit erheblichen Hürden verbunden.

Sie wissen doch auch, dass es sich bei dem Thema Inklusion um einen langfristig angelegten Prozess handelt. Und wir müssen alle Beteiligten mitnehmen, denn nur so wird die Inklusion noch besser gelingen. Dies ist bisher eben nicht noch überall ausreichend gelungen. Daher darf das Signal an diejenigen, die sich jetzt schon nicht ausreichend mitgenommen fühlen, nicht sein, wir werden noch schneller voranschreiten. Einbinden und Mitnehmen ist wichtig und das braucht nun mal Zeit. Aber eines sage ich hier ganz deutlich. Für mich als Kultusminister ist Inklusion nicht verhandelbar.

Die Inklusion wird fortgesetzt, denn sie ist ein Menschenrecht und so haben wir auch damit umzugehen. Das Kultusministerium hat sich in der letzten Wahlperiode dieser Herausforderung gestellt und auch in der 18. Wahlperiode wird sich mein Ressort weiterhin dieser immensen Herausforderung stellen.

Wo stehen wir heute aktuell?

Wichtige Maßnahmen sind bereits umgesetzt und auf die Schiene gebracht worden: die Änderung des Besoldungsgesetz, die Dienstvereinbarung zum Einsatz des sonderpädagogischen Personals, die Einrichtung der ersten 11 RZI, die Qualifizierungsoffensive zur Inklusiven Schule, die Implementierung inklusiver Lerninhalte, vielfältige Angebote zur Weiterqualifizierung für Lehrkräfte, die Unterstützung der Kommunen oder die Aufstockung des sonderpädagogischen Personals.

Angesichts der knappen Zeit kann ich nur einige Stichworte aus dem Maßnahmenkatalog aufzählen.

Aber all das, meine werten Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen, müssten Sie doch eigentlich wissen und dürften es noch nicht vergessen haben?

In solchen Momenten stellt sich immer die Frage nach der Bewertung à la Wasserglas: Für einige ist es halbvoll und für andere ist es halbleer. Ihr Entschließungsantrag hat sich für die halbleere Variante des Wasserglases entschieden. Ich teile diese Auffassung nicht und nehme das halbvolle.

Anrede,

eines ist uns hier im hohen Haus doch allen bewusst: Wir haben viel geschafft, aber haben noch zahlreiche Aufgaben und Herausforderungen, die vor uns liegen.

Die Forderungen Ihres Entschließungsantrages, wie z.B. zum RZI, zur Einstellung von pädagogischen Fachkräften, zum Konzept für eine systembezogene Zuweisung von sonderpädagogischen Ressourcen auch für den Sekundarbereich I oder zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung begrüße ich ausdrücklich.

Diese Maßnahmen sind aber auch explizit in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU genannt und wir arbeiten intensiv mit allen Beteiligten daran, einen guten Weg zu finden und das halbvolle Glas weiter zu füllen.

Anrede,

der eingeschlagene Weg ist der Richtige - wir werden ihn weiter konsequent beschreiten:

Wir verbessern nachhaltig Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, ohne mit heißer Nadel zu stricken.

Theoretische Ansätze sind mit der Realität übereinanderzulegen. So werden wir der Herausforderung Inklusion pragmatisch gerecht! Im Sinne aller Kinder!

Schlussformel

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2018

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