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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 a - c der Landtagssitzung am 06.07.2021 - Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege



Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

nach fast 30 Jahren wird heute im Landtag ein neuer Rechtsrahmen für die frühkindliche Bildung in Niedersachsen gesetzt.

Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer und intensiver Beratungen und Abstimmungen. Ich möchte mich daher bei allen Beteiligten für die konstruktive Mitarbeit in diesem Prozess bedanken.

Mit dem neuen „Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ stellen wir entscheidende Weichen für die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen.


Anrede,

Erstens: Wir verankern die Kindertagespflege direkt im Gesetz und sorgen damit für landesweit einheitliche Qualitätsstandards. Damit sichern wir eine dauerhafte Finanzierung und schaffen die Voraussetzungen für eine weitere Professionalisierung der Kindertagespflege.

Zweitens: Wir schreiben den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten fort. Dabei betonen wir ausdrücklich auch die inklusive Teilhabe aller Kinder.

Drittens: Wir erweitern den Berufszugang zum Berufsfeld der Kindertagesbetreuung. Dafür werden zusätzliche Qualifikationen für eine Tätigkeit in Kindertagesstätten zugelassen. Der künftige Fachkräftekatalog umfasst neue Ausbildungswege für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und ermöglicht eine echte multiprofessionelle Zusammenarbeit in unseren Kitas.

Viertens: Wir schaffen mit diesem Gesetz den verbindlichen Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen.

Während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens haben wir zugehört, gerungen und Kompromisse gesucht, um das Wünschenswerte mit dem Machbaren zusammenzubringen. Das Ergebnis ist ein wichtiger Meilenstein für die frühkindliche Bildung:

Der Einstieg in die Dritte Kraft erfolgt und wird im Rahmen eines Stufenplans sukzessive umgesetzt. Dieses Vorgehen berücksichtigt auch die Tatsache, dass die zahlreichen hierfür erforderlichen Fachkräfte nicht auf einen Schlag zur Verfügung stehen.

In der ersten Stufe ab dem 01.08.2023 wird das Land auf gesetzlicher Grundlage und damit dauerhaft die Beschäftigung von Kräften in tätigkeitsbegleitender Ausbildung als Drittkräfte finanzieren. Die entsprechende Pauschale in Höhe von 20.000 Euro je Ausbildungskraft erlaubt eine Vergütung im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden sowie die Finanzierung von Anleitungsstunden.

In der zweiten Stufe ab dem 1. August 2027 finanziert das Land dritte Fachkräfte im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden in allen Ganztagskindergärten mit 19 oder mehr belegten Plätzen.

Und schließlich verankern wir auch eine Revisionsklausel im Gesetz. Damit setzen wir das Zeichen, dass die besondere Bedeutung der frühkindlichen Bildung es zwingend erfordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagesbetreuung in unserem Bildungssystem kontinuierlich weiterzuentwickeln.


Anrede,

mit diesem Gesetz beschreiten wir den Weg zu weiteren, deutlichen Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung.

Es zeigt zugleich: SPD und CDU halten, was sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben – zum Wohle unserer Kinder und in Verantwortung für die Zukunft unserer Gesellschaft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
12.07.2021

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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