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Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen

Übergang von der Schule in den Beruf

Der Übergang von der Schule in den Beruf stellt für viele Schülerinnen und Schüler eine große Schwierigkeit dar. An dieser wichtigen Nahtstelle in den Berufsbiografien der Jugendlichen ist Unterstützung erforderlich, damit möglichst alle zur Teilhabe am Berufs- und Arbeitsleben befähigt werden.

Deshalb steht die Steigerung der Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler schon seit 2004 im Fokus der Landesregierung.

Es ist Aufgabe der Schulen, gemäß ihrem schulformspezifischen Bildungsauftrag mit Unterstützung durch Kammern, Wirtschaft, Betriebe, die Bundesagentur für Arbeit und andere außerschulische Partner zielgerichtete Berufsorientierungsmaßnahmen durchzuführen.

Einzelheiten regelt der geltende Erlass zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen (siehe nebenstehende pdf-Datei).

Die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Einschätzung der eigenen Kompetenzen und Leistungsfähigkeit im Abgleich mit beruflichen Anforderungen ist Grundlage für einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf. Zur Vermittlung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten sind systematische Bildungsmaßnahmen in Verbindung mit Praxiserfahrungen und vorgeschalteten Kompetenzfeststellungsverfahren (s. u.) erforderlich.

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Ausbildungsfähigkeit durch frühzeitige praxisbezogene und systematische Berufsorientierung zu sichern und die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken, um damit dem ansteigenden Fachkräftemangel zu begegnen.

Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und beruflichen Bildung an Praxistagen sind u.a.

  • Schülerbetriebspraktika
  • Betriebserkundungen
  • Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen
  • berufspraktische Projekte
  • Schülerfirmen
  • praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts.

Die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagenturen, den berufsbildenden Schulen und den Betrieben hat einen besonderen Stellenwert im Prozess der erfolgreichen Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.

Schulkonzept zur Berufsorientierung

Die Haupt-, Real- und Oberschulen erarbeiten ein fächerübergreifendes Konzept, in dem, je nach Schulform, an 30, 60 oder 80 Praxistagen die Ausbildungsfähigkeit und die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler durch praktische Erfahrungen in Betrieben oder berufsbildenden Schulen gefördert wird.

Schwerpunktbildung

An Haupt-, Real- und Oberschulen sowie an den entsprechenden Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen und an Förderschulen Lernen (entsprechend dem Leistungsvermögen der Förderschülerinnen und Förderschüler) können vom 9. Schuljahrgang an auch berufsbildende Maßnahmen in enger Kooperation mit den berufsbildenden Schulen angeboten werden. Es erfolgt eine Schwerpunktbildung mit eher berufspraktischem Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen, Kammern, Betrieben und anderen Einrichtungen zur Vorbereitung auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung und den Übergang in das berufsbildende Schulwesen.

Mit der Wahl der Profile Technik, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales werden in den Realschulen, den Oberschulen und den entsprechenden Schulzweigen der KGS Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung oder den Übergang in das berufsbildende Schulwesen, aber auch in das allgemein bildende Gymnasium vorbereitet.

Die Teilnahme an berufsorientierenden und berufsbildenden Maßnahmen wird in einem Nachweis (z.B. Berufswahlpass) dokumentiert, den jede Schülerin und jeder Schüler führt.

Kooperationen mit berufsbildenden Schulen

Vom 9. Schuljahrgang an kann vorrangig für Schülerinnen und Schüler mit dem berufspraktischen Schwerpunkt eine intensive Zusammenarbeit mit einer berufsbildenden Schule („Neustädter Modell“) umgesetzt werden. Dabei müssen die Anforderungen sowohl des jeweiligen Curriculums der allgemein bildenden Schule als auch die Vorgaben des ersten Ausbildungsjahrs einer Berufsausbildung erfüllt werden.

Sozialpädagogische Unterstützung

Im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms erhalten Hauptschulen, Oberschulen und Förderschulen Lernen über eine Zuwendung i. H. v. 26.000 € an den Schulträger eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen. Darüber hinaus werden für große Oberschulen (mindestens vierzügig) zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 13.000 € für die entsprechende Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften zur Verfügung gestellt.

Besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler (Migrationshintergrund, Lernschwächere) werden durch diese Fachkräfte bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt.

Kompetenzen entdecken und entwickeln; Kompetenzfeststellungsverfahren

Die Entscheidung für einen Beruf fällt vielen Schülerinnen und Schülern sehr schwer; insbesondere die förderungsbedürftigen Jugendlichen benötigen beim Übergang von der Schule in dass Berufsleben besondere Unterstützung. Sie müssen einerseits eingehend und differenziert über die Vielzahl von Ausbildungsberufen informiert werden und andererseits ihre persönlichen Stärken und Schwächen, ihre Talente und Kompetenzen kennen und einschätzen können. Nur dann können sie in den notwendigen Abstimmungsprozess zwischen den Anforderungen eines Berufes einerseits und den eigenen Möglichkeiten andererseits eintreten, der für eine fundierte Berufswahl unerlässlich ist.

Um Schülerinnen und Schülern eine Unterstützung zur zielgerichteten individuellen Entwicklung und Berufsorientierung zu geben, wird in Niedersachsen das Kompetenzfeststellungsverfahren zur Ermittlung der persönlichen Stärken und Entwicklungspotenziale von Jugendlichen im 8. Schuljahrgang landesweit an allen Hauptschulen, Realschulen, den entsprechenden Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen, den Oberschulen und den Förderschulen Lernen eingeführt.
Zur nachhaltigen Verankerung des Kompetenzfeststellungsverfahrens Kompetenzanalyse Profil AC Niedersachsen in den Schulen werden Lehrkräfte der genannten Schulformen zwecks eigenständiger Durchführung dieses Analyseverfahrens geschult. An der Qualifikation können auch sozialpädagogische Fachkräfte, die Bedienstete des Landes sind, oder für die über das Hauptschulprofilierungsprogramm Zuwendungen vom Land an den Schulträger gezahlt werden, teilnehmen.
Das Projekt wird vom Niedersächsischen Kultusministerium mit Unterstützung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit finanziert und durchgeführt.

Kompetenzfeststellungsverfahren werden an den genannten Schulformen ab 2013 durch die Arbeitsagenturen generell nicht weiter gefördert. Da die Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren an niedersächsischen Schulen der genannten Schulformen im Sekundarbereich I künftig verbindlich gefordert wird, ist die Teilnahme der Schulen an dem Fortbildungsangebot dringend anzuraten.

Nach flächendeckenden Informationsveranstaltungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde werden die Schulungen mit den beiden Modulen „Lehrkräfte-Schulung“ und „Durchführung des Kompetenzfeststellungsverfahrens“ an den Schulen seit September 2011 angeboten. Die nächsten Qualifizierungen werden ab dem 24.9.2012 durchgeführt.


Zukunftstag für Mädchen und Jungen

In Deutschland wird im Rahmen eines bundesweiten Aktionsprogramms seit 2001 jährlich der „Girls' Day" durchgeführt. In vielen Bundesländern wird dieser Tag als „Girls' Day" veranstaltet, um speziell Mädchen für technische und naturwissenschaftliche Berufe zu motivieren. Niedersachsen hat sich entschlossen, diesen genderorientierten Tag nicht nur als „Girls' Day", sondern als „Zukunftstag für Mädchen und Jungen" zu gestalten.

Der nächste „Zukunftstag für Mädchen und Jungen" findet am 27. März 2014 statt.

Der Zukunftstag für Mädchen und Jungen, verankert unter Nr. 4.5 des Erlasses, ist in ein umfassendes Berufsorientierungsprogramm der Schulen einzubetten und soll nachhaltig dazu beitragen, geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten aufzubrechen.

Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen erhalten an diesem Aktionstag Einblicke in verschiedene Berufe, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum möglicher Berufe für Mädchen und Jungen zu erweitern. Sie können an Aktionen in Betrieben, Hochschulen und Einrichtungen teilnehmen und sollen so Berufe erkunden, die sie selbst meist nicht in Betracht ziehen. Dabei soll von allen Beteiligten darauf geachtet werden, dass für Mädchen und Jungen getrennte Angebote vorgehalten werden.

Mädchen haben so die Möglichkeit „typische Männerberufe" in Technik und Naturwissenschaft kennen zu lernen, Jungen sollen die eher „typischen Frauenberufe" z. B. in Pflege und Erziehung entdecken. Schülerinnen und Schüler können an diesem Tag aber auch an Veranstaltungen der Schule teilnehmen, die der Zielsetzung des Zukunftstags dienen.

Statistiken belegen klar, dass nicht nur Mädchen, sondern ebenso Jungen sich aus dem über 350 verschiedene Ausbildungsberufe umfassenden Spektrum mehrheitlich auf ca. zehn typische Männer- bzw. Frauenberufe konzentrieren. Insofern besteht die Notwendigkeit, den Gendergedanken als Unterrichtsprinzip in der Berufsorientierung zu verankern. Mit diesen Voraussetzungen wird an den Schulen Niedersachsens eine höhere Akzeptanz für den „Zukunftstag für Mädchen und Jungen" erreicht, als es in vergangenen Jahren für den „Girls' Day" der Fall war. Schulorganisatorisch lässt sich ein Zukunftstag sowohl für Jungen als auch für Mädchen wesentlich leichter in ein Schulkonzept integrieren, als es der „Girls' Day" zuließ.

Integrierte Gesamtschule
In der Integrierten Gesamtschule werden Betriebserkundungen frühestens ab dem 8., und mindestens ein bis zu 15 Schultage umfassendes Schülerbetriebspraktikum in der Regel ab dem 9. Schuljahrgang durchgeführt.
Darüber hinaus können Integrierte Gesamtschulen weitere berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen durchführen. Sie orientieren sich dabei an den schulformbezogenen Maßnahmen der anderen allgemein bildenden Schulformen.

Ab Beginn des Jahres 2012 werden die Schulungsangebote für das o. g. Kompetenzfeststellungsverfahren auch für die Integrierten Gesamtschulen geöffnet, die ein entsprechendes Konzept zur Berufsorientierung nachweisen können. Damit besteht auch für die Lehrkräfte bzw. sozialpädagogischen Fachkräfte dieser Schulform die Möglichkeit zur Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen.

Gymnasium
Nach Maßgabe der Abschlüsse sollen die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg nach dem Besuch des Gymnasiums an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortsetzen können. In diesem Zusammenhang bilden zehn- bis fünfzehntägige Schülerbetriebspraktika und eintägige Betriebserkundungen den Schwerpunkt berufsorientierender Maßnahmen.

Im 10. Schuljahrgang sollte ggf. in Verbindung mit diesen Schülerbetriebspraktika eine gezielte Berufswahlorientierung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden.

Betriebspraktika werden auch im Ausland in Zusammenarbeit mit einer ausländischen Partnerschule ermöglicht.

Weiterhin sind Berufs- und Wirtschaftsthemen im Fachunterricht Politik – Wirtschaft in den Schuljahrgängen 8 bis 12 Pflichtbestandteil des Unterrichts. An zahlreichen Gymnasien gibt es Schülerfirmen, in denen die Schülerinnen und Schüler das komplexe Wirtschaftsgeschehen einer Firma selbst erfahren und gestalten.

Fachberatung zur Unterstützung der Schulen
Das Unterstützungssystem der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist so organisiert, dass vier Fachdezernentinnen und –dezernenten und ca. 60 Fachberaterstellen für Berufsorientierung für die Unterstützung und Beratung der Schulen bei der Planung, Organisation und Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Sie wirken bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung mit und beraten die Schulen - insbesondere die zuständige Fachkonferenzleitung Arbeit/Wirtschaft - bei der Erstellung des fächerübergreifenden Konzepts zur Berufsorientierung.

Koordinierungsstelle Berufsorientierung

Das Land Niedersachsen hat mit Unterstützung der Regionaldirektion Niedersachsen - Bremen der Bundesagentur für Arbeit zum 1. 8. 2011 eine „Koordinierungsstelle Berufsorientierung" im Kultusministerium eingerichtet.

Diese stellt für die allgemein bildenden Schulen ein Angebot von qualitätsgeprüften Modulen (Projekten) zur vertieften Berufsorientierung bereit, das das Regelangebot von Schule und Berufsberatung ergänzt und von den Schulen nach Bedarf und Kapazität abgerufen werden kann. Die Kooperation mit Kammern und Wirtschaftsverbänden ermöglicht die Beteiligung von Betrieben.

Als Servicestelle unterstützt die Koordinierungsstelle damit die Schulen bei der Organisation und Durchführung dieser Projekte. Auch werden nützliche Datenbanken zur Berufsorientierung bereitgehalten. Die Beauftragung von Bildungsträgern, die in Abstimmung mit der Schule die Module umsetzen, wird von der Koordinierungsstelle Berufsorientierung vorgenommen. Die Schulen werden somit von organisatorischen Aufgaben, Vertragsabschlüssen mit Bildungsträgern und der Finanzierung abrufbarer Module entlastet.

Die Module werden den Schulen auf einer angeboten.


Schriftzug Berufsorientierung mit 3 Pfeilen

Artikel-Informationen

Nds. Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7193
Fax: 0511 / 120 7450

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