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Rede der Niedersächsischen Kultusministerin am 17.04.2024 im Niedersächsischen Landtag zu TOP 8: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege"

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, LT-Drs. 19/3990



- Es gilt das gesprochene Wort -


Anrede,

wir alle wissen, dass die Bildungsbiographien von Kindern vom ersten Tag in der Krippe an geschrieben werden. Wir sprechen daher aus gutem Grund von frühkindlicher Bildung, die in Krippen und Kindergärten, in Horten und in der Kindertagespflege stattfindet. Zugleich muss Kindertagesbetreuung verlässlich sein, damit Eltern Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Damit sie zur Arbeit gehen können, ohne Sorge zu haben, dass ihre Kinder nicht umfassend oder nicht zuverlässig betreut und gefördert werden.

Der demografische Wandel und der damit verbundene Mangel an Fachkräften trifft bei gleichzeitig steigenden Bedarfen mit voller Wucht auch die KiTas. Die Meldungen über reduzierte Öffnungszeiten, die damit einhergehende zunehmende Belastung für Familien und die Rufe der Kommunen und Träger nach mehr Geld und weniger Regeln sind Ausdruck der erheblichen Herausforderungen, vor denen wir stehen.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen begegnen diesen Herausforderungen mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf.

Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt den konkreten Bedürfnissen der Praxis nach mehr Flexibilität in KiTas und in der Kindertagespflege Rechnung, ohne den Förderauftrag des SGB VIII und unseren Qualitätsanspruch aus dem Blick zu verlieren. Er folgt dem Grundsatz: So viel Qualität wie möglich und so viel Flexibilität wie nötig, um eine verlässliche und hochwertige Bildung und Betreuung sicherzustellen. Dabei handelt es sich um eine Reihe zielgerichteter und befristeter Maßnahmen, von denen ich hier einige vorstellen möchte:

  • Die Einsatzmöglichkeiten für berufserfahrene sozialpädagogische Assistenzkräfte werden erweitert. Sie sollen wie pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden können, wenn sie an einer spezifischen Weiterbildung teilnehmen, die Ausbildungsinhalte der Erzieher/innenausbildung vermittelt.

  • Darüber hinaus werden in Zeiten, die über die Förderung in Kern- und Randzeiten hinausgehen, die Anforderungen an das einzusetzende Personal abgesenkt, damit diese Gruppen auch betrieben werden können, wenn auf dem Arbeitsmarkt hierfür keine Fachkräfte zur Verfügung stehen.

  • Die Möglichkeit der Krankheitsvertretung einer Fachkraft durch eine sonstige geeignete Person wird von bisher drei auf fünf Tage pro Monat erweitert.

  • Die derzeit vorgesehene Genehmigungspflicht beim Einsatz von zwei Assistenzkräften in Randzeiten wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Damit wird das Verfahren verschlankt, ohne die Entwicklung aus dem Blick zu verlieren.

  • Die Verpflichtung zum Einsatz einer 3. Kraft in Krippengruppen bleibt bestehen. Wenn aber auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen, muss die Gruppe nicht automatisch schließen.

Die Not-Verordnung, die insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der Flüchtlingsbewegungen infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine geschaffen worden ist, wird nicht verlängert. In Gruppen, in denen bisher ein zusätzliches Kind aufgenommen worden ist, soll das aber bis 31.07.2026 weiter möglich sein.

Nicht zuletzt soll die für die Großtagespflege geschaffene Übergangsregelung um weitere vier Jahre bis zum 31. Juli 2028 verlängert werden. Die Anzahl der betreuten Kinder muss damit weiterhin nicht beschränkt werden, wenn mehr als drei Kinder unter zwei Jahren betreut werden.


Anrede,

mit diesen Maßnahmen begegnen die Regierungsfraktionen den akuten Krisen und Herausforderungen unserer Zeit. Mit Augenmaß erhalten die Einrichtungen und Träger dort Spielräume, wo sie dringend benötigt werden, um eine verlässliche Kindertagesbetreuung zu gewährleisten.

Nur eine gute KiTa ermöglicht unseren Kindern einen erfolgreichen Start ins Bildungsleben und nur eine geöffnete Kita kann überhaupt Bildung vermitteln.

Als Kultusministerin und als Abgeordnete werbe ich für diesen Gesetzentwurf, denn der parlamentarische Gesetzgeber kann mit diesem Gesetzentwurf seiner Verantwortung gerecht werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so nachzujustieren, dass der Spagat zwischen Qualitätswahrung und Pragmatismus gelingt und die Träger befähigt werden, ein bedarfsgerechtes, verlässliches und hochwertiges Angebot sicherzustellen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


Portrait von Julia Willie Hamburg in schwarzer Bluse   Bildrechte: brauers.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.04.2024

Ansprechpartner/in:
Britta Lüers

Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

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