Niedersächsische Landesregierung erhöht die Förderung für jüdische Gemeinden
Die Niedersächsische Landesregierung erhöht ab 2014 den Zuschuss an den Landesverband der Jüdischen Gemeinden von bisher 1,361 Millionen Euro auf 2,318 Millionen Euro. Auch die Förderung des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen wird angehoben: von derzeit 327.000 Euro auf dann 375.000 Euro. Die Mitglieder des Niedersächsischen Landtags haben am (heutigen) Mittwoch einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Landesregierung die Zustimmung zu den beiden Verträgen erbeten hat.
Am 8. Januar 2013 war nach vorheriger Unterrichtung des Landtages ein Vertrag mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden und ein weiterer mit dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden geschlossen worden.
Die Erhöhung der Mittel soll den jüdischen Gemeinden künftig beispielsweise die Beschäftigung von mehr Rabbinerinnen und Rabbinern, eine bessere Schülerbeförderung zum Religionsunterricht sowie den Erwerb weiterer Friedhofsflächen ermöglichen. Die erhöhten Leistungen sind im Haushaltsentwurf 2014 vorgesehen und sollen in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben werden.
„Die Anhebung macht damit ein noch intensiveres jüdisches Leben in Niedersachsen als bisher möglich“, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Die jüdischen Gemeinden sind fester Bestandteil der kulturellen und religiösen Vielfalt in Niedersachsen und eine Bereicherung für unser Land. Wir sind froh über die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den jüdischen Verbänden. Daher hat die Landesregierung den Staatsvertrag auch gerne abgeschlossen und die finanzielle Unterstützung für die wichtige Arbeit, die hier geleistet wird, deutlich erhöht.“
Im Zuge der Vertragsneufassung wird auch die Verteilung der Fördermittel an die jüdischen Gemeinden neu geregelt. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Die bisher nicht nur in Niedersachsen übliche Praxis, wonach der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen dazu verpflichtet war, auch Nichtmitgliedsgemeinden Fördermittel des Landes weiterzuleiten, wird geändert. Künftig erhalten diese Gemeinden die Mittel direkt vom Land.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.09.2013
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Sebastian Schumacher
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