Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT Juni-Plenum TOP 38: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 19 "Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 (Teil 4)"


Abgeordnete Sylvia Bruns, Björn Försterling und Susanne Victoria Schütz (FDP

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Viele Faktoren können auf die Unterrichtsversorgung Einfluss nehmen. Neben der demografischen Entwicklung sind dies auch gegenwärtige gesellschaftliche Herausforderungen und politische Veränderungen, wie beispielsweise die Novellierung des Schul- und des Kindertagesstättengesetzes. Am 1. August 2018 beginnt in Niedersachsen das neue Schuljahr.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es ist Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulformen und Schulen sicherzustellen. Nach derzeitigen Erwartungen wird sich die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im kommenden Schuljahr voraussichtlich im Rahmen des entsprechenden Wertes des Schuljahres 2017/2018 befinden. Die derzeitigen Prognosen werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bedingt, können sich noch mehrfach ändern und sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert. Insbesondere werden die Schülerzahlen großzügig geschätzt und können Doppelzählungen enthalten. Dies entspricht den Erfahrungen der Vorjahre. Die exakten Schülerzahlen werden erst nach Schuljahresbeginn feststehen.

Für den Pflichtunterricht werden lediglich rund 79 Prozent der Gesamtbedarfe benötigt; die Zusatzbedarfe (Ganztag, Inklusion, Sonstiges) liegen bei rund 18 Prozent, die Poolstunden bei rund 3 Prozent. Bei den Prognosewerten ist zu berücksichtigen, dass die Zusatzbedarfe für beispielsweise Inklusion und Ganztag in der Stundenzuweisung zu einem hohen Anteil enthalten sind. Dies ist u. a. auf den Ausbau der Ganztagsschulen und der Inklusion zurückzuführen. Aktuell beträgt der Anteil an den Zusatzbedarfen für den Ganztag rund 33 Prozent und für die Inklusion rund 38 Prozent.

Durch die bereits verabschiedete Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wird vorbehaltlich der geplanten Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) die vorschulische Sprachförderung zukünftig in die Zuständigkeit der Kindertagesstätten übergehen. Damit verfolgen wir weiter unser Ziel, die Versorgungssituation für die Grundschulen in unserem Land deutlich zu verbessern.

Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden keine Schulformen bevorzugt. Die Unterrichtsversorgung an allen Schulformen ist gleichermaßen wichtig.

Die besondere, auch bundesweit gegebene Situation auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt hat zur Folge, dass weiterhin ein deutliches Missverhältnis zwischen der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für den Bereich der Grund-, Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschulen (Sekundarbereich I, Lehramt GHR) und dem Bedarf für diese Schulformen festzustellen ist. Einem Bedarf von rd. 1.500 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) für den GHR-Bereich standen lediglich 950 Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde gegenüber, wovon 420 für den Bereich der Grundschule ausgebildet sind. Für den Bedarf an gymnasialen Lehrkräften in Höhe von rd. 900 VZLE standen rd. 1.200 Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde zur Verfügung. Dieser Überhang auf dem Bewerbermarkt wird genutzt. Zusätzlich muss das Einstellungsverfahren den Bedarf der Gymnasien zum Schuljahr 2020/2021 berücksichtigen. Ziel muss es deshalb sein, möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für Gymnasien für den Schuldienst zu sichern und sie mindestens bis 2020 für die Deckung der Unterrichtsversorgung auch an den anderen Schulen insbesondere des Sekundarbereiches I einzusetzen. Daher sind Stellen an Gymnasien über das aktuelle Ziel der Erreichung einer guten Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 an den Gymnasien hinaus ausgeschrieben worden mit der Verpflichtung, im Gegenzug Lehrkräfte an andere Schulformen abzuordnen.

In einem durch den o. a. Bewerbermarkt gekennzeichneten Einstellungsverfahren ist darüber hinaus festzustellen, dass die Stellenbesetzungsmöglichkeiten in hohem Maße zunehmend von der vermeintlichen Attraktivität des Schulstandorts abhängig sind. Bewerberinnen und Bewerber zeigen häufig zunächst ein Interesse an Stellen in Universitätsstandorten.

Es ist daher eine dauerhafte Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler des Landes flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von besser versorgten Schulen notwendig. Die NLSchB entscheidet in enger Abstimmung mit den Schulen über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen. Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifischer Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen.

1. In welchem Umfang und zwischen welchen Schulformen sind bereits oder werden noch Stunden zum Schuljahr 2018/2019 abgeordnet?

Wie bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung dargestellt ist es Ziel, eine landesweit ausgewogene und bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu erreichen. Je nachdem wie sich die regionale Versorgung der Schulen darstellt, wird zielgerichtet und bedarfsorientiert von Schulen abgeordnet, die überdurchschnittlich versorgt sind, sodass alle Schulformen betroffen sein können. Da das Einstellungsverfahren zum 06.08.2018 noch nicht abgeschlossen sein wird, kann auch zum aktuellen Zeitpunkt noch kein vorläufiger Stand zu den Abordnungen zum Schuljahresbeginn erhoben werden. Kurzfristige Einstellungen, das unerwartete Ausbleiben einer Stellenbesetzung oder sonstige Personalveränderungen werden noch zu Korrekturen führen, sodass der Planungsstand täglichen Veränderungen unterworfen ist. Wir befinden uns mitten in einem Prozess!

Im Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 06.08.2018 sind aufgrund der Bewerbersituation 200 Stellen zwischen den Schulformen mit der Maßgabe einer Rückabordnung von 20 Stunden zu verlagern gewesen. Hinzu kommen weitere Abordnungen zum Ausgleich zwischen den Schulen.

2. Von wie vielen Schulen finden Abordnungen statt, an denen die prognostizierte Unterrichtsversorgung laut izn-stabil-Prognosemodul bereits ohne die Abordnung unter 100 % liegt?

Izn-Stabil-Prognose ist ein Planungsinstrument, das täglich in der Personalplanung zum Einsatz kommt. Kontinuierliche Veränderungen, wie z. B. Abordnungen und Stellenverlagerungen, werden fortwährend erfasst. Da das Stellenbesetzungsverfahren zum Einstellungstermin 06.08.2018 noch nicht abgeschlossen ist, lässt sich die Frage derzeit nicht beantworten.

Wie vorangehend dargestellt, wird eine ausgeglichene Unterrichtsversorgung aller Schulformen angestrebt. Generell sollen keine Abordnungsmaßnahmen von Schulen stattfinden, deren Bezugswert für die Personalplanung (BPP) vergleichsweise niedrig prognostiziert wird.

3. Zu welchem Zeitpunkt werden die Schulen abschließend über notwendige Abordnungen unterrichtet sein?

Die Personalplanung ist ein kontinuierlicher, dauerhafter Vorgang, der sich nicht nur auf die Einstellungsverfahren zum Februar und August eines jeden Jahres bezieht, sondern auch auf kurzfristige Versorgungsveränderungen an Schule reagiert.

Im laufenden Einstellungsverfahren sind die Schulleitungen der Gymnasien spätestens mit Veröffentlichung des Einstellungserlasses vom 11.04.2018 darüber informiert worden, dass es im kommenden Schuljahr schulformübergreifende Abordnungen geben wird.

Diese Abordnungen werden durch die hier nach wie vor anzutreffende stabile Bewerberlage und der Anzahl der Stellenzuweisungen, die bereits den prognostizierten künftigen Mehrbedarf an Lehrkräften an Gymnasien zum Schuljahr 2020/2021 berücksichtigen ermöglicht.

Ein großer Teil der antizipierten Abordnungsvolumina wurde den Schulen unter Berücksichtigung der ersten Auswahlrunde im Einstellungsverfahren und genutzter Umwidmungsmöglichkeiten bzw. der Öffnung von Stellen für Quereinsteiger oder Spätregistrierte bis zum 07.06.2018 mitgeteilt.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln