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Lehrerinnen und Lehrer in der Sozialpädagogik in Niedersachsen gesucht - Sondermaßnahme zur Qualifizierung von Inhaberinnen und Inhabern von Bachelorgraden oder Diplomen (Fachhochschule)


Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen der Fachrichtung Sozialpädagogik haben gute Zukunftschancen. „Wir brauchen diese Lehrkräfte ganz dringend, um die zunehmend nachgefragte und attraktive Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher sicherzustellen,“ betonte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Diese Auszubildendenzahlen sind in den letzten vier Jahren kontinuierlich angestiegen, zuletzt um mehr als 900 Schülerinnen und Schüler. Und das erhöht entsprechend auch die Nachfrage nach Lehrkräften für diese Ausbildung.

Für angehende Lehrkräfte in der Sozialpädagogik in Niedersachsen gibt es neben der grundständigen Lehrerausbildung noch weitere Optionen für den Einstieg in diese Tätigkeit.

Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Bachelorgraden oder Diplomen (Fachhochschule) von für die Sozialpädagogik passenden Studiengängen können in einer Sondermaßnahme für diese Lehramtstätigkeit qualifiziert werden. Nach einer Einstellung an einer niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schule besteht für die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger die Möglichkeit, sich berufsbegleitend als Lehrkraft für Sozialpädagogik und ein Unterrichtsfach zu qualifizieren.

Mit dem Absolvieren des Vorbereitungsdienstes und der abschließenden Staatsprüfung ist die Gleichstellung als Lehrkraft an einer berufsbildenden Schule gegeben. Somit können diese Absolventinnen und Absolventen in verschiedenen Schulformen und Jahrgangsstufen einer Schule der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik und im jeweiligen Unterrichtsfach entsprechend eingesetzt und auch verbeamtet werden.

Weitere Informationen zu dieser Sondermaßnahme unter: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/

Auch für Studienabsolventinnen und -absolventen einer grundständigen Lehrerausbildung der Fachrichtung Sozialpädagogik hat das Land Niedersachsen viel getan.

An der Universität Osnabrück und der Leuphana Universität Lüneburg wurden die Studienkapazitäten und neue Studienmodelle ausgebaut. Als Voraussetzung für Interessentinnen und Interessenten an einem Lehramtsstudium für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik, ist entweder eine einschlägige Berufsausbildung oder mindestens ein entsprechendes Praktikum erforderlich. An ein i.d.R. zehn semestriges Studium mit dem Abschluss Master of Education schließt sich ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst an.

Wegen des hohen Bedarfs an Lehrkräften besteht bereits seit Jahren die Möglichkeit, mit einem entsprechenden Masterabschluss, als Quereinsteigerin oder als Quereinsteiger an einer berufsbildenden Schule eingestellt zu werden.

Das Teilzeitangebot an den Schulen für die Schulformen der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent sowie der Fachschule Sozialpädagogik wird ebenfalls weiter ausgebaut. Währenddessen steigen auch die Schülerinnen- und Schülerzahlen in den vollzeitschulischen Formen der genannten Ausbildungsformen. Dieser Zuwachs an Schülerinnen und Schülern führt zu einem erhöhten Bedarf an Lehrkräften.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2021

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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