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Ländermonitor bescheinigt Niedersachsen drittbestes Betreuungsverhältnis in Kitas Huxhold: „Mit der dritten Kraft verbessern wir auch den Personalschlüssel und die Betreuung in unseren Krippen“

Zum heute veröffentlichten Ergebnis des „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung nimmt Erika Huxhold, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, wie folgt Stellung:


„Die Qualität der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen kann sich nicht nur im Bundesvergleich sehen lassen. Mit einem Personalschlüssel von 8,6 in unseren Kitas (Kinder über drei Jahre) haben wir im Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung nach Baden-Württemberg und Bremen das drittbeste Betreuungsverhältnis in Deutschland. Dieser Wert hat sich seit 2012 sogar noch leicht verbessert. Familien können sich darauf verlassen: Kinder werden in Niedersachsen gut betreut und früh gefördert. Der Personalschlüssel bietet die notwendigen Rahmenbedingungen, damit Erzieherinnen und Erzieher ihnen Zeit und Aufmerksamkeit schenken können.


Die Studie der Bertelsmann Stiftung bestätigt, dass es bei der frühkindlichen Bildung der unter Dreijährigen klaren Handlungsbedarf gab. Die Landesregierung hat entsprechend der Koalitionsvereinbarung mit der Einführung einer dritten Kraft in Krippen gehandelt und stellt rund 240 Millionen Euro bis 2018 für mehr Personal bereit. Allerdings kann der Ländermonitor dieses Engagement des Niedersächsischen Kultusministeriums noch nicht berücksichtigen, da sich die Untersuchung auf den Stichtag 1.3.2014 bezieht. Seit Anfang 2015 finanziert das Land aufsteigend die Kosten für eine weitere Fachkraft in Krippengruppen und unterstützt so die kommunalen und freien Träger. Damit werden sich der Personalschlüssel und die Betreuungssituation in den niedersächsischen Krippen weiter deutlich verbessern. Gerade die Kleinsten brauchen viel Zuwendung, darum investieren wir nicht nur in den Ausbau der Krippenplätze, sondern auch in die Qualität der Betreuung.“


Zum Hintergrund:


Mit dem Stufenplan zur Finanzierung der dritten Fachkraft wird vom 1. Januar 2015 an eine durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von 20 Stunden vom Land finanziert. Ab 1. August 2016 werden jährlich aufsteigend weitere drei Stunden finanziert, bis die Einführung zum 1. August 2020 abgeschlossen ist. Dann übernimmt das Land die Finanzhilfepauschale vollständig, für die gesamte tatsächliche Betreuungszeit der Krippengruppe. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestpersonenschlüssel wird damit deutlich angehoben: In einer Krippengruppe mit maximal 15 Kindern unter drei Jahren werden bislang rechnerisch 7,5 Kinder von einer Fachkraft betreut. Künftig werden es nur noch fünf Kinder pro Betreuungskraft sein, das bedeutet eine 1:5 Relation.


Auch die Anzahl der Krippenplätze wird in Niedersachsen gegenwärtig erhöht: Im Rahmen der Zukunftsoffensive Bildung sollen bis zum Ende der Legislaturperiode rund 5000 weitere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Im Kindergartenjahr 2014/2015 standen rund 62.000 Krippenplätze zur Verfügung: davon etwa 50.000 in Kindertagesstätten und rund 12.000 Betreuungsplätze in der Tagespflege („Tagesmütter“).
Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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