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Gebührenfreier Kindergarten kommt zum 1. August 2018! Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir haben einen Meilenstein in der frühkindlichen Bildung gesetzt“


Eltern in Niedersachsen müssen ab dem 1. August 2018 keine Kindergartengebühren mehr zahlen. Das hat der Niedersächsische Landtag am (heutigen) Mittwoch mit breiter Mehrheit durch eine Novellierung des Kindertagesstätten-Gesetzes (KitaG) beschlossen. „Heute ist ein guter Tag für die Eltern in Niedersachsen. Wir haben unser Versprechen gehalten und einen bildungspolitischen Meilenstein erfolgreich umgesetzt. Mit der Beitragsfreiheit schaffen wir mehr Chancengleichheit. Zudem entlasten wir die Eltern nachhaltig und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betont Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Mit der Novellierung des Kindertagesstätten-Gesetzes fallen für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung künftig keine Elternbeiträge mehr an. Dies gilt für einen Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche. „Mit dem beitragsfreien Kindergarten und der Absicherung weiterer Qualitätsverbesserungen setzen wir ein deutliches Signal für eine starke und moderne frühkindliche Bildung in unserem Land“, so Minister Tonne.

Neben der Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder enthält der Gesetzesentwurf zudem eine Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung. Die Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter wird alltagsintegriert in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt. „Wir legen die Sprachförderung in die Hände derer, die den direkten und täglichen Zugang zu den Kindern haben. Reibungsverluste bei der vorschulischen Sprachförderung stellen wir ab“, so der Minister weiter. Mit diesem Schritt werde der Stellenwert der Bildungsarbeit in Kindertagesstätten gestärkt und zugleich ein Zeichen der Anerkennung der guten Arbeit der Kitas und des Vertrauens in die Kompetenzen des Fachpersonals gesetzt.

Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land zukünftig jährlich 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Träger können somit zum 1. August 2018 zusätzliches pädagogisches Fachpersonal unbefristet einstellen; vorhandene Fachkräfte können ihre Verfügungs- und Leitungszeiten aufstocken. Durch die Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung werden insgesamt rund 14.000 Lehrerstunden frei, die ab dem neuen Schuljahr wieder für die Arbeit in den Grundschulen eingesetzt werden können. Über die neue Förderrichtlinie „Brücke“ werden zudem 10 Millionen Euro für besonders innovative Kooperationsprojekte zwischen Kita und Grundschule bereitgestellt. Die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule soll mit dem Projekt gefördert werden.

Bereits Ende Mai hatten sich die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände über die jetzt gesetzlich getroffenen Regelungen hinaus auf die Ausgestaltung eines Gesamtpaketes für die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Niedersachsen verständigt. Im Rahmen dieses Gesamtpaketes erhalten die Kommunen als Ausgleich für die entgangenen Elternbeiträge sowie weitere Maßnahmen eine Summe von rund 1,4 Milliarden Euro bis 2022. In dem Paket enthalten ist unter anderem ein „Härtefall-Fonds“ für Kommunen, die trotz des Ausgleichs über die Erhöhung der Finanzhilfe von 20 % auf 55 % und aufsteigend auf 58 % unter Einnahmeausfällen leiden. Weiter erhalten Träger zusätzlich Gelder als Ausgleich für Tarifsteigerungen der Beschäftigten in Kindertagesstätten, Regelungen zur Freistellung von Beiträgen in der Kindertagespflege sowie Mittel für Qualitätsverbesserungen und Investitionen im Kita-Bereich.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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