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Kultusminister stellt Handreichung zur Schullaufbahnberatung vor

Busemann: „Zentrale Aufgabe im 4. Grundschuljahr“


Die Beratung der Eltern zur Schullaufbahnentscheidung ist eine zentrale Aufgabe der Grundschullehrkräfte des 4. Grundschuljahres. Deshalb haben wir eine Broschüre aufgelegt, die dazu als Handreichung dienen soll. Sie wendet sich in erster Linie an die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen, kann aber auch von Eltern angefordert und eingesehen werden", stellte der Niedersächsische Kultusminister am 21.02.2005 in Hannover eine neue Veröffentlichung des Kultusministeriums vor.

Neben den rechtlichen Vorgaben enthält das Heft mit dem Titel "Schullaufbahnempfehlung-Informationen-Anregungen-Hilfen" auch Informationen zu den weiterführenden Schulen und ihren speziellen Profilen. Beschrieben werden aber auch die Kriterien, die für die auszusprechende Schullaufbahnempfehlung bedeutsam sind. "Es geht um den Leistungsstand, um die Lernentwicklung während der gesamten Grundschulzeit, das Arbeits- und Sozialverhalten und um die in Elterngesprächen gewonnenen Erkenntnisse. Mit den Vorschlägen, die wir machen, geben wir den Grundschullehrkräften eine Leitlinie zur landesweit einheitlichen Handhabung und Vergleichbarkeit der Schullaufbahnberatung ", erläuterte Busemann. Ferner enthält die Broschüre eine Sammlung von Formblättern für die Schullaufbahnberatung sowie Muster der Beobachtungshilfen zur Lernentwicklung und zum Informationsaustausch zwischen Schulen.

Busemann verwies in diesem Zusammenhang auf die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zu Elterngesprächen, die über einen Teilnehmerfragebogen überaus positive Rückmeldungen erbracht hät-ten. So hätten rund 80 Prozent der Grundschullehrkräfte das Niveau der Kurse als "genau richtig" eingeschätzt. Fast 90 Prozent bezeichneten die Atmosphäre in den Kursen als gut oder sehr gut. "Dass rund 70 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die dienstliche Verpflichtung zur Fortbildung ebenfalls mit gut und sehr beurteilen, werte ich als Beleg gegen alle Vorurteile, die unseren Lehrkräften sonst gern vorgehalten werden", machte Busemann deutlich.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Nds. Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Fax: 0511 / 120 7451

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