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LT Juni-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 28


Wird die Landesregierung die angekündigten Stellen für zusätzliches Personal an den Schulen im Haushalt absichern?

Abgeordneter Jörg Hillmer (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 1. Juni 2017 hieß es in einer Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion: „Die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung setzen sich in enger Abstimmung mit der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass zeitnah bis zu 800 Stellen für fachlich qualifiziertes Personal zur Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte bei der Inklusion und im Bereich der Sprachförderung zur Verfügung gestellt werden.“

Im November 2002 nahm die damalige SPD-Landesregierung angesichts der damals unterdurchschnittlichen Unterrichtsversorgung 700 zusätzliche Einstellungen von Lehrkräften vor. Diese beruhten jedoch nicht auf durch den Landtag bereitgestellten zusätzlichen Stellen, sondern erfolgten auf im Rahmen der Altersteilzeit gesperrten Lehrerstellen und wurden aus dem laufenden Kultusetat zwischenfinanziert. Eine dauerhafte Verankerung von 700 zusätzlichen Lehrerstellen im Landeshaushalt erfolgte nicht.

Vorbemerkung der Landesregierung

Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Niedersächsische Landesregierung höchste Priorität. Das Kultusministerium hat neben der regulären Planung zur Sicherstellung einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung in den verschiedenen Schulformen Maßnahmen zum Schuljahr 2017/18 ergriffen, den eingeleiteten Inklusionsprozess durch die Beschäftigung von fachlich qualifiziertem Personal zur Unterstützung und Entlastung des Unterrichtspersonals zu stärken und den anhaltenden Bedarf an Sprachförderung abzudecken.

Mit Einführung der inklusiven Schule ist an allgemeinen Schulen ein erheblicher Anstieg von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und damit ein steigender Bedarf an Förderschullehrerstunden festzustellen. Hierfür stehen Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Allerdings können zum einen derzeit offene Stellen nicht im erforderlichen Umfang besetzt werden, da nicht genügend qualifizierte Lehrkräfte aller Fachrichtungen zur Verfügung stehen. Diese Situation betrifft nicht nur Niedersachsen, sondern alle Bundesländer. Zum anderen geht die Landesregierung auch auf die Bedarfe der Schulen ein, die zur Bewältigung der Aufgaben der inklusiven Schule Personal mit Fachkenntnissen und Kompetenzen aus unterschiedlichen Bereichen benötigen. Derzeit werden vor allem pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als (sonder-)pädagogische Fachkräfte in der inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen dringend gebraucht. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden vorhandene, aber derzeit nicht nutzbare Haushaltsmittel im Umfang von rd. 650 Stellen eingesetzt.

Zur Finanzierung von zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen für den anhaltend hohen Bedarf im Bereich der Sprachförderung werden zudem zusätzliche Haushaltsmittel aus dem zentralem Budget des Finanzministerium zur Bewältigung der Flüchtlingskrise im Umfang von 4.000 Stunden zur Einstellung von bis zu 150 Lehrkräften bereitgestellt und in den Haushalt des Kultusministeriums umgesetzt.

1. In welchen Haushaltstiteln sind die in der Pressemitteilung vom 1. Juni 2017 genannten Mittel und Stellen verankert?

Die zur Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte bei der Inklusion erforderlichen Ressourcen werden aus dem Mittel- und Stellenkontingent des Personalkostenbudgets der Schulkapitel 0710 bis 0718 Titel 422 11 im Einzelplan 07 des Kultusministeriums im Rahmen des vorhandenen Bewirtschaftungsspielraums bereitgestellt.

Zur Finanzierung des zusätzlichen Sprachförderbedarfs stellt das Finanzministerium die erforderlichen Mittel aus dem Einzelplan 13 zusätzlich zur Verfügung. Diese werden in das o. g. Personalkostenbudget des Einzelplans 07 umgesetzt.

2. Wie viele Lehrerstellen werden dafür umgewidmet und fallen dadurch zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die Besetzung mit Lehrkräften weg?

Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

Die Unterrichtsversorgung an den Schulen wird durch die eingeleiteten Maßnahmen in keiner Weise beeinträchtigt. Es werden lediglich Mittel und Stellen eingesetzt, die derzeit nicht durch qualifizierte Lehrkräfte gebunden werden können.

3. Plant die Landesregierung einen Nachtragshaushalt, um die geforderten zusätzlichen Stellen ohne Einbußen an Lehrerstellen abzusichern?

Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts ist für die Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen nicht erforderlich, da die benötigten Mittel im Rahmen der Haushaltsführung durch die beschriebenen und üblichen Bewirtschaftungsmaßnahmen bereitgestellt werden können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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