Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg am 28.04.2026 im Niedersächsischen Landtag zu TOP 4 und 5:
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU: „Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!“, LT-Drs. 19/6523
– Es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
Sprache ist entscheidend! Nur bei ausreichenden Sprachkenntnissen haben Kinder gute Startbedingungen in der Schule – und gerechte Chancen auf Bildungserfolg.
Ich freue mich, dass es unter den demokratischen Fraktionen eine große Einigkeit zu diesem grundsätzlichen Ziel gibt. Die heutige Debatte und die vorangegangene Befassung mit dem vorliegenden Entschließungsantrag haben erneut gezeigt: Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Erreichung dieses Ziels. Und wir fangen nicht bei Null an – auch wenn die Landtagseingaben der CDU dies suggerieren und sogar das Handeln der eigenen Fraktion unterschlagen:
Im Jahr 2018 haben SPD und CDU als damalige Regierungsfraktionen die Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern im NKiTaG neu geregelt. Kindertageseinrichtungen wurden verpflichtet, den Sprachstand vor Beginn des letzten Kindergartenjahres zu erheben, Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf auf schulische Anforderungen vorzubereiten und hierbei eng mit Grundschulen und Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Ich verstehe nicht, warum die CDU diese Gesetzgebung nun wieder rückgängig machen will. Es gibt keinen Grund, die Sprachförderkompetenz von Kindertagesstätten in Frage zu stellen.
Nach wie vor tragen Grundschulen dafür Sorge, dass kein Kind mit vorschulischem Sprachförderbedarf durchs Raster fällt. Werden bei der Schulanmeldung 15 Monate vor der Einschulung bei einem Kind, das keine Kita besucht, Sprachförderbedarfe festgestellt, dann gewährleistet die Grundschule eine verpflichtende vorschulische Sprachförderung.
Ich vertraue darauf, dass Kindertagesstätten nicht nur Sprachbildung, sondern auch Sprachförderung gewährleisten können. Schule kann nicht die Verantwortung für Bildung in Kindertagesstätten übernehmen. Der Bildungsauftrag für Kindertagesstätten wurde in 2018 dahingehend konkretisiert, dass jedes Kind in der Entwicklung seiner Kommunikations- und Interaktionskompetenz sprachlich zu fördern ist.
Im pädagogischen Konzept jeder Kindertagesstätte ist seitdem auszuführen, wie eine differenzierte Sprachförderung auch bei besonderen Sprachförderbedarfen umgesetzt und die sprachliche Entwicklung eines Kindes fortlaufend beobachtet und dokumentiert wird. Der Sprachstand aller Kinder ist darüber hinaus vor Beginn des letzten Jahres vor der Einschulung verpflichtend zu erfassen und ein Kind zusätzlich und auch differenziert in Vorbereitung auf den Schulbeginn zu fördern, wenn besondere Förderbedarfe erkannt werden. Dafür erhalten sie über die besondere Finanzhilfe nach § 31 NKiTaG Mittel für zusätzliche Förderstunden und können so die Sprachförderung vor Schulbeginn gewährleisten. Darüber hinaus hat diese Landesregierung das Bundesprogramm Sprach-Kitas auch unter Einsatz von Landesmitteln verstetigt.
Mein Haus erarbeitet derzeit mit Unterstützung der Europäischen Kommission und UNICEF, wie die Prozessqualität sprachlicher Förderung weiterentwickelt werden kann. Dabei schauen wir über Bayern und Hamburg weit hinaus. Auch werden wir die Chancen nutzen, die sich mit einem „Qualitätsentwicklungsgesetz“ (QEG) des Bundes ergeben, um die Sprachbildung und Sprachförderung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen weiter zu stärken. Und wir werden in diesem Kontext auch der Frage nachgehen, ob es ggf. zielführender ist, den Sprachstand von Kindern nicht auch schon zwei Jahre vor der Einschulung verpflichtend zu erheben.
Sprachförderung ist nicht nur im Übergang in die Schule wichtig. Auch die Förderbedarfe von Kindern nach der Einschulung dürfen nicht aus dem Blick geraten. Genau aus diesem Grund haben wir die Mittel für Sprachförderung an den allgemeinbildenden Schulen erhöht. Genau aus diesem Grund gibt es mehr Lernzeit an den Grundschulen mit der „Sicheren Basis“. Und genau aus diesem Grund stärken wir die Kitas und damit auch die frühkindliche Bildung, indem wir die Finanzierung dauerhaft und dynamisch erhöhen. Damit investieren wir zugleich in die Qualität und auch in die Sprachförderung.
Wir brauchen keine neue Strukturdebatte. Die mit dem Entschließungsantrag und dem Gesetzentwurf der CDU verfolgten Anliegen einer engen Zusammenarbeit von Grundschule, Kindertagesstätte und Erziehungsberechtigten sind in Niedersachsen schon jetzt gelebte Praxis. Ich werde mich aber weiterhin dafür einsetzen, die Qualität der sprachlichen Förderung von Kindern in Niedersachsen zu sichern und weiter zu entwickeln, damit Kinder die für den Bildungserfolg entscheidenden sprachlichen Kompetenzen sowohl vor ihrem Schulbeginn erwerben, aber auch nach ihrer Einschulung stetig ausbauen können. Dabei setze ich jedoch auf Kontinuität in dem seit 2018 bewährten System hinsichtlich der verpflichtenden Sprachstandsfeststellung.
Vielen Dank.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.04.2026
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers
Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

