Mehr Wahlfreiheit und Einsatzmöglichkeiten: Erlass zum Einsatz von Schulassistentinnen und Schulassistenten wird aktuellen Erfordernissen angepasst
Das Land Niedersachsen will die Einsatzmöglichkeiten von Schulassistentinnen und Schulassistenten neu gestalten. Ihr Einsatz als qualifizierte Fachkraft soll künftig nach vier Schwerpunkt-Tätigkeiten gegliedert werden und so durch mehr Flexibilität den konkreten Bedarf der jeweiligen Schule besser abdecken. Ziel dieser Maßnahme ist es, Schulleitungen und Lehrkräfte durch den zielgenauen Einsatz weiter zu entlasten. Das Kultusministerium hat dazu einen neuen Erlass in die Anhörung gegeben. Bis zum 6. März können jetzt Bildungsverbände Änderungsvorschläge und Stellungnahmen dazu abgeben. Der neue Erlass soll seinen 30 Jahre alten Vorläufer ablösen, in dem unter anderem veraltete Matritzen geregelt sind, aber bspw. noch keine digitale Infrastruktur.
Mit dem neu gefassten „Erlass zum Einsatz von Unterstützungspersonal“ definiert das Kultusministerium die Aufgabenbereiche und Qualifikationsanforderungen für Verwaltungskräfte, IT‑Fachkräfte für unterrichtsbezogene Aufgaben, medienpädagogische Fachkräfte und technische Fachkräfte klar und landesweit einheitlich. Neben der erwarteten Entlastungsmöglichkeit für Schulleitungen und Lehrkräfte ist dies auch ein weiterer Baustein, die Eigenverantwortlichkeit der Schulen und die Arbeit in multiprofessionellen Teams zu stärken.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagt dazu: „Die Anforderungen an unsere Schulen sind enorm gewachsen: Digitalisierung, Medienbildung, naturwissenschaftlich-technische Lernangebote, organisatorische Anforderungen sowie der Bedarf an technischem Support haben die Komplexität schulischer Arbeit deutlich erhöht. Hierbei wird deutlich: Schulen haben ganz unterschiedliche Bereiche, in denen sie sich Belastung und unterstützendes Personal wünschen. Es gibt hier nicht das eine Tätigkeitsprofil. Mit dem neuen Erlass tragen wir diesem Bedürfnis Rechnung und schaffen die Voraussetzungen, um Schulleitungen und Lehrkräfte wirksam zu entlasten, stärken die multiprofessionelle Zusammenarbeit und schaffen so mehr Zeit für guten Unterricht und pädagogische Arbeit an unseren Schulen.“
Vier‑Säulen‑Modell als moderner Rahmen für schulisches Unterstützungspersonal
Aufgabenbeschreibungen wie „Fertigen von Folien, Arbeitsvorlagen ausdrucken, Lichtpausen erstellen“ sind längst passé. Moderne Schulorganisation und Unterrichtsvorbereitung ist heute anders geprägt. Entsprechend steht ein Vier‑Säulen‑Modell im Mittelpunkt des neuen Erlasses. Es ordnet die vielfältigen Aufgaben vier Berufsgruppen zu:
- IT‑Fachkräfte sorgen dafür, dass technische Abläufe im Unterricht funktionieren, digitale Lernangebote bereitstehen und die eingesetzten Anwendungen zuverlässig genutzt werden können. Dabei begleiten sie sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler bei technischenHerausforderungen und tragen zu einem reibungslosen digitalen Unterricht bei.
- Medienpädagogische Fachkräfte stärken die Medienbildung der Schülerinnen und Schüler und unterstützen Lehrkräfte bei der pädagogisch sinnvollen Nutzung digitaler Werkzeuge. Sie fördern einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien und entwickeln gemeinsam mit den Schulen Konzepte für eine zeitgemäße Medienarbeit.
- Technische Fachkräfte bringen ihre Expertise vor allem in naturwissenschaftlichen und technisch geprägten Lernbereichen ein. Sie unterstützen die Vorbereitung und Durchführung in Fächern des MINT-Bereichs,kümmern sich um Materialien und Geräte und sorgen dafür, dass Experimente und technische Anwendungen fachgerecht umgesetzt werden können.
- Verwaltungsfachkräfte entlasten Schulen bei organisatorischen und administrativen Aufgaben. In Ergänzung zu den Aufgaben des Schulträgers unterstützen sie z. B. die Arbeit der Gremien, koordinieren Abläufe, wirken bei der Umsetzung von Verwaltungsaufgaben der Schulleitungen und Lehrkräfte mit und tragen so zu einer gelingenden Organisation des schulischen Alltags bei.
Gemeinsam sorgen diese vier Säulen dafür, dass Schulen die Expertise erhalten, die sie im Unterrichtsalltag, in digitalen Arbeitsprozessen und in der administrativen bzw. organisatorischen Gestaltung der schulischen Arbeit benötigen.
Rückblick - Modellversuch „Verwaltungsassistenz“
In die Überlegungen eingeflossen sind Erkenntnisse aus dem Modellversuch „Verwaltungsassistenz“ im Schuljahr 2023/24 zur Entlastung von Schulen und Schulleitungen aller Schulformen und unterschiedlicher Größen. Die Evaluationsergebnisse haben u.a. verdeutlichet, dass die Schulen sehr unterschiedliche Bedarfe an Unterstützung und Entlastung durch Fachkräfte unterschiedlicher Professionen in den verschiedenen Handlungsfeldern haben. Eine reine „Verwaltungsassistenz“ konnte diesen nicht immer gerecht werden.
Ausblick und weitere Planung
Der neue Erlass soll mit Schuljahresbeginn 2026/2027 in Kraft treten. Aktuell läuft das Anhörungsverfahren, bei dem die Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.
Perspektivisch ist vorgesehen, das Unterstützungspersonal an den öffentlichen Schulen weiter auszubauen. Dafür wird sich das Kultusministerium bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen einsetzen.
Parallel bereitet das Kultusministerium weitere Schritte vor, um die Umsetzung an den Schulen bestmöglich zu begleiten. Dazu zählt eine Handreichung, die Schulleitungen bei der Einordnung der neuen Aufgabenprofile, der Planung vor Ort und beim zielgerichteten Einsatz des Unterstützungspersonals unterstützen wird. Sie ergänzt den Erlass und soll den Schulen zusätzliche Orientierung für die praktische Anwendung geben. Teil dieser Handreichung sind auch Mustertätigkeitsbeschreibungen, die eine klare Zuordnung der Aufgaben erleichtern und eine einheitliche, qualitätsorientierte Umsetzung ermöglichen.
Den Erlassentwurf zur Anhörung finden Sie hier.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.02.2026
Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7168

