Erlassentwurf Schulassistenz und Versand Anhörungsanschreiben
Anhörungsverfahren Erlass „Beschäftigung von IT-Fachkräften für unterrichtsbezogene Aufgaben, von medienpädagogischen Fachkräften, von technischen Fachkräften sowie von Verwaltungsfachkräften an öffentlichen Schulen“
Das Anhörungsverfahren beginnt am 26.01.2026 und endet am 06.03.2026.
Der Erlass regelt die zukünftige Beschäftigung von IT‑Fachkräften für unterrichtsbezogene Aufgaben, medienpädagogischen Fachkräften, technischen Fachkräften sowie Verwaltungsfachkräften an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Ziel ist eine zeitgemäße Ausgestaltung der bislang über 30 Jahre unverändert geltenden Regelungen zum Einsatz von Schulassistentinnen und Schulassistenten. Der Entwurf berücksichtigt die aktuellen schulischen Anforderungen und stärkt multiprofessionelle Teams an Schulen.
Kern des Erlasses ist das „Vier‑Säulen‑Modell“, das den Einsatz der Fachkräfte nach konkretem Bedarf der Schule in folgenden Tätigkeitsbereichen ermöglicht:
· IT unterstützende Tätigkeiten,
· medienpädagogische Aufgaben,
· technische Tätigkeiten,
· Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten.
Die Neufassung schafft klare Strukturen, schärft Aufgabenprofile und erhöht die Praxisnähe. Bestehendes Personal erhält Bestandsschutz; zukünftige Einstellungen erfolgen ausschließlich nach den neuen Regelungen.
Das Anhörungsverfahren beginnt am 26.01.2026 und endet am 06.03.2026.

