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Gemeinsame Lagebeurteilung zu Aktivitäten von Sars-CoV-2: Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb



Die Schulen in Niedersachsen können nach derzeitigem Stand wie geplant nach den Sommerferien im eingeschränkten Regelbetrieb starten. Das hat ein Fachaustausch zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt am gestrigen Donnerstagnachmittag ergeben. Gegenstand war die Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens von Sars-CoV-2 in Niedersachsen mit Blick auf die Aufnahme des Schulbetriebes zum neuen Schuljahr 2020/2021 am 27. August. Die gemeinsame Lagebeurteilung der Schul- und Gesundheitsseite der Landesregierung schlussfolgert, dass dem eingeschränkten Regelbetrieb nichts entgegensteht. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erreicht heute die Schulleitungen in Niedersachsen. Weiterhin werden das Kultusministerium, das Gesundheitsministerium und das Landesgesundheitsamt die Lage beobachten und gemeinsam beurteilen.

„Diese aktuelle Lageeinschätzung war wichtig und richtig, um den Schulleitungen und Lehrkräften weiterhin die nötige Planungssicherheit zu geben, so wie auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern“, sagt Gaby Willamowius, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium. Und weiter: „Wir alle möchten den Kindern und Jugendlichen ein Maximum an Bildung im Präsenzunterricht anbieten. Hierfür ist die Beurteilung der Lage aus der Perspektive des Infektions- und Gesundheitsschutzes zwingend geboten. Ich bedanke mich beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die gute Zusammenarbeit.“

Staatssekretärin Willamowius appelliert: „Wir alle müssen mithelfen, dass die Lage auch günstig bleibt. In der letzten Zeit werden zwar wieder vermehrt Neuinfektionen gemeldet, allerdings auf einem landesweit immer noch niedrigen Niveau. Wir dürfen die positive Ausgangslage aber nicht verspielen. Die Regeln zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus müssen konsequent angewandt werden: Abstand halten, Mund-Nase-Schutz tragen, wo es vorgeschrieben ist, Hygieneregeln beachten. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich unbedingt auf Sars-CoV-2 testen lassen. Steigende Infektionszahlen gefährden den eingeschränkten Regelbetrieb in Schule. Wir alle müssen durch unser Verhalten einen Beitrag leisten, damit unsere Schülerinnen und Schüler wieder jeden Tag zur Schule gehen können.“

Vor den Sommerferien hatte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt, das kommende Schuljahr 2020/2021 auf der Basis größtmöglicher Normalität planen zu wollen. Hierfür wurde das „Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“ entwickelt und den Schulen kommuniziert. Die wichtigsten Eckpfeiler:

  • Unterricht in voller Klassenstärke
  • Verzicht auf Mindestabstand, dafür Einführung fester Lern- und Bezugsgruppen („Kohortenprinzip“)
  • Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kohorten nicht eingehalten werden kann
  • Pflichtunterricht hat Priorität
  • Ganztagsangebote sind möglich
  • Schutz von Risikogruppen kann zu Einschränkungen führen
  • Geltung des Rahmenhygieneplans Corona Schule

Da eine Negativdynamik bei der Verbreitung von Sars-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Kultusministerium die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“; Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) und C („Quarantäne und Shutdown“; Lernen zu Hause für einzelne Personen oder Personengruppen) entwickelt.

Die Entscheidung über mögliche lokale oder regionale Maßnahmen aufgrund des sich entwickelnden Infektionsgeschehens (und damit über einen Wechsel in das Szenario B – Schule im Wechselmodell oder C) trifft das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort. Weder die Schulleitungen noch die Schulbehörden haben hier die entsprechende Befugnis.

Die Szenarien sind in den Leitfäden „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ für allgemein- und die berufsbildenden Schulen ausführlich dargestellt und können hiernachgelesen werden. Alle drei Szenarien sind zudem in der gültigen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung aufgenommen, damit je nach Einzelfall vor Ort das Szenario zügig gewechselt werden kann.


Staatssekretärin   Bildrechte: MK Nds.

Gaby Willamowius

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2020

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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