„Betriebliche Suchtprävention und Suchtberatung in Schulen und Studienseminaren“
Der Erlass „Betriebliche Suchtprävention und Suchtberatung in Schulen und Studienseminaren“ soll voraussichtlich zum 01.10.2025 veröffentlicht werden.
Die bisher auf Ebene der nachgeordneten Behörden getroffenen Regelungen zum Beratungssystem der betrieblichen Suchtprävention und Suchtberatung sollen zukünftig im Rahmen eines Erlasses durch das Niedersächsische Kultusministerium erfolgen.
Die Regelungen des etablierten Beratungssystems werden durch Erlass in der Zukunft fortgesetzt. Durch den Erlass soll das Bewusstsein für den Aufgabenbereich betrieblicher Suchtprävention gestärkt und die Umsetzung der DV Sucht in den Schulen verstärkt etabliert werden.
Gleichzeitig ist es Zielsetzung, dass keine relevante zusätzliche Arbeitsbelastung für die Schulen und die Schulleitungen entsteht. Entsprechend sind im Erlass keine zusätzlichen Aufgaben oder Berichtspflichten für Schulen vorgesehen.
Das Anhörungsverfahren beginnt am 12.05.2025 und endet am 24.06.2025.