Anhörungsverfahren Niedersächsische Verordnung für die Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung für den Einsatz als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung an Schulen in freier Trägerschaft
Ab 01.08.2026 benötigt ein Schulträger für den Einsatz einer neueingestellten Lehrkraft ohne Lehrbefähigung (sog. Quereinsteigende) an der Ersatzschule gem. § 167 Abs. 3 NSchG die vorherige Unterrichtsgenehmigung durch die Schulbehörde. mehr

