Fokusevaluation in Niedersachsen
Fokusevaluationen dienen dem Ziel, auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes (§ 123a) Kenntnisse über die Qualität der Arbeit in den einzelnen Schulen sowie über die Qualität des Schulsystems zu ermitteln, um Maßnahmen der Qualitätsverbesserung zu ermöglichen. Dazu erfolgt mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens und standardisierter Instrumente eine Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse und einer Einschätzung zur Unterrichtsqualität. Fokusevaluationen werden an allgemeinbildenden Schulen und Schulinspektionen an berufsbildenden Schulen durchgeführt.
Die Fokusevaluation unterstützt die Schulen bei der Qualitätsentwicklung. Die Durchführung kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter beim NLQ beantragt werden. Die Befugnis zur Entscheidung zur freiwilligen Teilnahme an der Fokusevaluation obliegt dem Schulvorstand.
