Antidiskriminierungsstelle
Hilfe bei Diskriminierungserfahrung in Schule
Mit der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle setzt die Niedersächsische Landesregierung konsequent ihre Politik zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen fort. Diese können den Antidiskriminierungsstellen Ihre Wahrnehmung von diskriminierenden Vorkommnissen schildern und erhalten Unterstützung – auf Wunsch auch anonym.
Unter Diskriminierung verstehen wir die Benachteiligung, Ausgrenzung oder Herabwürdigung von Personen oder Gruppen aufgrund persönlicher oder zugeschriebener Merkmale oder Eigenschaften. Diskriminierung kann sich in Äußerungen, Handlungen oder Entscheidungen zeigen und verschiedene Lebensbereiche betreffen. Menschen werden beispielsweise wegen ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Hautfarbe, ihrem Namen, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung diskriminiert.
Die Antidiskriminierungsstelle kann von allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Eltern, örtlichen Beratungsstellen, Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften als auch von anderen Personen und Stellen, die von Diskriminierung erfahren, eingeschaltet werden - und natürlich auch von Betroffenen von Diskriminierung selbst.
Die Antidiskriminierungsstelle wird von Psychologinnen und Psychologen der Regionalen Landesämter betreut. Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Eine rechtliche Beratung ist nicht möglich.
Sollten Sie Unterstützung und Beratung in Fällen von Grenzverletzung oder sexuellem Missbrauch suchen, klicken Sie bitte hier.
Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Diese sind wie folgt erreichbar:
Mail: antidiskriminierung@rlsb-bs.niedersachsen.de
Tel.: 0531 484 3311
telefonische Erreichbarkeit:
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Montag: |
10:00 - 13:00 Uhr |
Mail: antidiskriminierung@rlsb-h.niedersachsen.de
Tel.: 0511 106 7120
telefonische Erreichbarkeit:
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Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Tel.: 0541 77046 515
telefonische Erreichbarkeit:
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Montag: |
12:00 - 16:00 Uhr |
Mail: antidiskriminierung@rlsb-lg.niedersachsen.de
Tel.: 05141 924712
telefonische Erreichbarkeit:
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Montag: |
12:00 - 16:00 Uhr |
- sexualisierte Gewalt beobachtet haben oder sich unsicher sind, wie sie das Gesehene einordnen sollen von Freundinnen oder Freunden
- von stattgefundener sexualisierter Gewalt erfahren haben, oder sich unsicher sind, wie sie das Gehörte verstehen sollen
- von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren
Eltern oder weitere Personensorgeberechtige oder Verwandte und Bekannte (...)
An einer Schule in Niedersachsen beschäftigte Personen (egal ob lehrendes oder nicht lehrendes Personal)
- Eine orientierende Erstberatung
- Vermittlung regionaler Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen
- Klärung pädagogischer Handlungsalternativen
Schülerinnen und Schüler
Wenn du selbst, oder eine Mitschülerin oder ein Mitschüler sich verunsichert fühlt, durch anzügliche Kommentare oder unangemessenes Verhalten von anderen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder anderen Bezugspersonen, bietet die Anlaufstelle Unterstützung. In der Anlaufstelle kannst du das, was dich belastet einfach erzählen. Wenn du willst, brauchst du deinen Namen auch nicht zu nennen. Wir hören dir zu und gehen achtsam mit dem um, was du erzählst.
Eltern
Ihr Kind verhält sich in Bezug zur Schule in letzter Zeit ungewohnt. Obwohl der Alltag scheinbar wie immer verläuft, wirkt Ihr Kind plötzlich verunsichert oder verändert. Vielleicht zuckt es bei bestimmten Berührungen zusammen, möchte nicht mehr zur Schule oder in die Einrichtung gehen oder zeigt gegenüber einzelnen Personen auffällige Zurückhaltung oder Angst. Solche Veränderungen können viele Ursachen haben – unter anderem belastende oder grenzüberschreitende Erfahrungen im schulischen Umfeld. Fragen, die sich Eltern in dieser Situation stellen, sind zum Beispiel:
- Was könnte hinter dem Verhalten meines Kindes stecken?
- Wie spreche ich mein Kind behutsam darauf an?
- An wen kann ich mich wenden?
- Welche Schritte sind sinnvoll, wenn ich einen Verdacht habe?
Wichtig ist: Nehmen Sie Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes ernst. Hören Sie aufmerksam zu, bleiben Sie ruhig und signalisieren Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen vertrauen kann und keine Schuld trägt.
Bei konkreten Anhaltspunkten oder einem unguten Gefühl suchen Sie das Gespräch mit einer Vertrauensperson in der Schule oder Einrichtung (z. B. Klassenleitung, Schulsozialarbeit, Einrichtungsleitung) oder wenden sich an diese Anlaufstelle. Sie müssen mit Ihren Sorgen nicht allein bleiben.
Mitarbeitende
Die Beratung von Mitarbeitenden an Schulen ist ein zentrales Angebot der Anlaufstelle.
Dazu gehören:
- Lehrkräfte
- Pädagogische Fachkräfte
- Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter
- Personal mit Leitungs- oder Aufsichtsfunktion
- alle weiteren an Schule beschäftigen Personen
Bereits bei ersten Sorgen oder Verunsicherungen, aber auch bei Vorliegen von Anhaltspunkten für sämtliche Formen von sexualisierter Gewalt an oder im Umfeld Ihrer Schule können Sie Kontakt zur Anlaufstelle aufnehmen. Die telefonische Beratung kann Sie bei der Einordnung des Vorfalls sowie der Abklärung weiterer Handlungsschritte unterstützen. Eine Fachberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemäß §§8a/8b SGB VIII ist nicht möglich.
