Nds. Kultusministerium

Inklusive Schule

Stand der Einführung

Die Niedersächsische Landesregierung vertritt ein erweitertes Begriffsverständnis von Inklusion. Inklusion bedeutet in diesem Sinne die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein. Die inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jedes Kind mit seinen individuellen Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird. Die inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit und Bildung.

Keinem Kind wird in Niedersachsen der Zugang zu einer bestimmten Schule oder Schulform aufgrund einer Einschränkung oder Behinderung verwehrt. So sieht es auch Artikel 24 („Bildung“) der UN-Behindertenrechtskonvention vor, der Menschen mit einer Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem garantiert.

Niedersachsen geht bei der Umsetzung der inklusiven Schule mit Augenmaß voran. Die inklusive Schule wurde in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/14 beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 verbindlich eingeführt und ist inzwischen in alle Schulformen und -jahrgänge aufgestiegen.

Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten eine entsprechende Unterstützung in der inklusiven Schule.


Rahmenkonzept Inklusive Schule

Seit dem Jahr 2016 arbeitet das Niedersächsische Kultusministerium nach dem Rahmenkonzept Inklusive Schule. Es bildet die erforderlichen pädagogischen und organisatorischen Weiterentwicklungen ab.


 

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
24.08.2026

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