VO-Entwurf Ressortbeteiligung und Verbandsanhörung
Anhörungsverfahren Niedersächsische Verordnung für die Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung für den Einsatz als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung an Schulen in freier Trägerschaft
Ab 01.08.2026 benötigt ein Schulträger für den Einsatz einer neueingestellten Lehrkraft ohne Lehrbefähigung (sog. Quereinsteigende) an der Ersatzschule gem. § 167 Abs. 3 NSchG die vorherige Unterrichtsgenehmigung durch die Schulbehörde.
Die Verordnung regelt Näheres zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Feststellung der Gleichwertigkeit, zu der Art der zu erbringenden Nachweise sowie zu den Vorgaben für eine pädagogische Qualifizierung.
Gegenstand der Anhörung ist der Entwurf der Verordnung sowie die Anlage zur VO Vorgaben für eine pädagogische Qualifizierung. Die Erläuterungen zur Verordnung dienen der Erklärung der Regelungen.
Stellungnahmen werden erbeten bis zum 08.05.2026 an renee.massmann@mk.niedersachsen.de.

