Landesausschuss für Berufsbildung
Aufgaben
Nach dem Berufsbildungsgesetz hat der Landesausschuss die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten, die sich für das Land ergeben. Die Arbeit des Landesausschusses liegt vor allem darin, die schulische und die betriebliche Ausbildung aufeinander abzustimmen.
Im Interesse einer einheitlichen Berufsbildung hat der Landesausschuss auf die angemessene Berücksichtigung der berufsbildenden Schulen bei der Neuordnung und Weiterentwicklung des Schulwesens hinzuwirken. Der Landesausschuss kann zur Stärkung der regionalen Ausbildungs- und Beschäftigungssituation Empfehlungen zur inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung und zur Verbesserung der Ausbildungsangebote aussprechen.
Zu der Struktur und den Aufgaben im Einzelnen:
