Nds. Kultusministerium

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung für den Schulunterricht

Das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung wurde grundlegend überarbeitet und ist seit dem 01. Juli 2024 verbindlich, nachdem die staatlichen Stellen den Vorschlägen des Rates für deutsche Rechtschreibung (Amtsperiode 2017–2023) zugestimmt haben.

Die neue Fassung umfasst den Regelteil und ein neu konzipiertes Wörterverzeichnis. Dieses ersetzt das bislang weitgehend unveränderte Verzeichnis von 1996 und ist stärker auf typische Rechtschreibzweifel sowie das aktuelle Nutzungsverhalten ausgerichtet. Es ergänzt den Regelteil gezielt und ist eng mit ihm verknüpft.

Aufgrund des Sprachwandels, insbesondere durch neue Wörter und Fremdwörter, wurden einzelne Regeln angepasst und präzisiert. Eine Übersicht dieser Änderungen ist im Bericht des Rats (2017–2023) enthalten. Das Kapitel zur Zeichensetzung wurde vollständig neu erarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Dabei gilt eine verbindliche Regeländerung: Infinitivgruppen mit „zu“ müssen künftig immer durch ein Komma abgetrennt werden.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen sowie tabellarische Übersichten unterstützen Schulen bei der Umsetzung.

Das Amtliche Regelwerk sowie die Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen sind auf der Seite des Rats für deutsche Rechtschreibung www.rechtschreibrat.com veröffentlicht.


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