Zuschüsse für Fahrten zu Gedenkstätten
Althusmann: „Die Förderung der Erinnerungsarbeit muss höchste Priorität haben“
HANNOVER. In Niedersachsen werden auch in diesem Jahr Fahrten zu NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten finanziell gefördert. Das Kultusministerium stellt der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten für diesen Zweck kurzfristig zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro als Zuwendung zur Verfügung. „Die Förderung der Erinnerungsarbeit insbesondere in unseren Schulen muss auch in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte möglich sein. Mit dem einmaligen Zuschuss ermöglichen wir der Stiftung die Förderung der Fahrten auch im laufenden Jahr. Ich bin optimistisch, dass wir auch für die kommenden Jahre noch eine gute Lösung finden werden“, sagte Kultusminister Dr. Bernd Althusmann.
Die Förderung der Gedenkstättenfahrten, die vor allem von Schulklassen in Anspruch genommen wird, konnte vom Stiftungsrat der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Haushalt der Stiftung nicht mehr berücksichtigt werden.Artikel-Informationen
erstellt am:
18.08.2010
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Corinna Fischer
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