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Landesschülerrat (siehe § 170 Nieders. Schulgesetz)

Beim Kultusministerium wird als Vertretung der Schülerinnen und Schüler ein Landesschülerrat gebildet.
Im Landesschülerrat sind Schülerinnen und Schüler aller Schulformen (außer Grundschulen und Orientierungsstufen) vertreten. Die Mitglieder des Landesschülerrats werden von den Schülervertreterinnen und Schülervertretern in den Kreisschülerräten und in den Stadtschülerräten der kreisfreien Städte aus ihrer Mitte gewählt.
Der Landesschülerrat hat gegenüber dem Kultusministerium Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beratungsrechte; insbesondere wirkt er in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden.

Artikel-Informationen

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover

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