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Qualitätsmerkmal 5.2: Schuleigenes Curriculum

Das schuleigene Curriculum umfasst die Vereinbarungen zur inhaltlichen und didaktisch-methodischen Ausgestaltung der Unterrichtsangebote. Dazu gehören die fachbezogenen schuleigenen Arbeitspläne, die schulinternen Konzepte zur Umsetzung der fachübergreifenden Aufgaben des Bildungsauftrags in § 2 NSchG wie Berufsorientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Interkulturelle Bildung, Persönlichkeitsbildung, Prävention und Gesundheitsförderung sowie Sprach- und Medienbildung. Weiterhin erfolgt im Rahmen des schuleigenen Curriculums die Einbindung der unterrichtsergänzenden Angebote in die Bildungsarbeit der Schule.

In den fachbezogenen schuleigenen Arbeitsplänen und den fachübergreifenden Konzepten werden die verbindlichen Vorgaben der Lehrpläne sowie des Schulprogramms konkretisiert und in Beziehung zur Situation der Schule gesetzt. Die Arbeitspläne dienen der Wahrung der Unterrichtskontinuität, sichern über Schuljahrgangsstufen hinweg kumulatives Lernen und ermöglichen Anschlussfähigkeit im Lernprozess.

Teilmerkmale:

  • Fachbezogene schuleigene Arbeitspläne
    Für alle Fächer sind in fachbezogenen schuleigenen Arbeitsplänen die verbindlichen Kompetenzerwartungen durch Festlegung von Zielsetzungen, Themen und didaktisch-methodischer Grundsätze für einen systematisch aufeinander aufbauenden Unterricht konkretisiert.

  • Fachübergreifende Konzepte
    Zur Umsetzung der fachübergreifenden Ziele des Bildungsauftrags sind Konzepte entwickelt sowie die Beiträge der einzelnen Fächer herausgearbeitet und in den fachbezogenen schuleigenen Arbeitsplänen ausgewiesen.

  • Unterrichtsergänzende Angebote
    Für die unterrichtsergänzenden Angebote ist der Beitrag zum Erwerb von fachlichen, fachübergreifenden, personalen und sozialen Kompetenzen herausgearbeitet und abgestimmt.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

Organisation von Lernprozessen in den einzelnen Schulformen:

Kapitel "Aufgaben der Fachkonferenz" der Kerncurricula:

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