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Religionsunterricht

Schule braucht Bildung in Religion, und religiöse Bildung braucht ein eigenes Schulfach. Religion gehört zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung, sie ist ein eigenständiger Teil unseres Lebens und unserer Kultur. Religionsunterricht vermittelt Kenntnisse und befähigt zu einem eigenen Urteil in diesem wichtigen Bereich, er befähigt die Schülerinnen und Schüler, die eigene Identität zu verstehen und auszubilden, Unterschiede zu den Lebensentwürfen anderer Menschen zu erkennen und zu benennen und dadurch dialogfähig zu werden. In der religiösen Pluralität, in der wir leben, ist die wechselseitige Anerkennung mehr als bloße Toleranz.

Die niedersächsische Landesregierung sieht es als ihre Verpflichtung an, das grundgesetzlich verbriefte Recht auf konfessionellen christlichen, jüdischen, islamischen und alevitischen Religionsunterricht zu ermöglichen. Der entsprechende Religionsunterricht ist einzurichten, wenn an einer Schule eine Lerngruppe von mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler eines Glaubens gebildet werden kann und eine geeignete Lehrkraft zur Verfügung steht.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht (und die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft) oder am Fach Werte und Normen.

Ab dem 14. Lebensjahr und der damit verbundenen Religionsmündigkeit können die Schülerinnen und Schüler selbst darüber entscheiden.

Religionsgemeinschaften und staatliche Stellen entwickeln gemeinsam Lehrpläne, die den Ansprüchen beider Seiten gerecht werden. Die religiösen Grundsätze des Unterrichts werden durch die Religionsgemeinschaften festgelegt. Der Religionsunterricht unterliegt - wie jeder andere Unterricht auch - der staatlichen Schulaufsicht. Der Staat achtet vor allem auf die Qualifikation der Lehrkräfte sowie die Einhaltung pädagogischer und wissenschaftlicher Standards.

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