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Allgemeine Informationen zu Bildungsregionen

Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt, einen Kommunalverband besonderer Art oder auf eine landkreisübergreifende Kooperation bezogene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Formale Bildung findet in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen statt und führt zu anerkannten Abschlüssen (z. B. Schule). Non-formale Bildung findet außerhalb solcher Einrichtungen statt und führt nicht zum Erwerb anerkannter Abschlüsse, ist aber wie formale Bildung auch didaktisch organisiert (z. B. Alphabetisierungskurs für Neuzugewanderte). Informelles Lernen wird als nicht didaktisch organisiertes Lernen in alltäglichen Lebenszusammenhängen begriffen (z. B. im Familienkreis oder in der Freizeit). In Bildungsregionen geht es also um das Lernen im gesamten Lebenslauf. Das schulische Lernen hat insofern eine besondere Bedeutung, da es der einzige verpflichtende Bestandteil der Bildungsbiografie der Menschen ist.

Ziele und Inhalte der Arbeit in Bildungsregionen

Ziel der Arbeit in einer Bildungsregion ist es, den Menschen durch ein abgestimmtes Bildungsangebot der verschiedenen relevanten Institutionen und Akteure die größtmögliche Unterstützung in der Entwicklung einer gelingenden Bildungsbiografie zu bieten. In einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess wird unter Einbezug möglichst vieler Akteure ein regionales Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter ausgebaut. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Synergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Bildungsregionen setzen bei der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Arbeit entsprechend der jeweiligen Voraussetzungen vor Ort eigene Schwerpunkte.

Die vertikale Vernetzung beschreibt das Zusammenwirken der Bildungsakteure entlang der Bildungsbiografie mit dem Ziel der optimalen Gestaltung der Übergänge - z. B. von der Kita in die Grundschule oder von der weiterführenden Schule in den Beruf. Eine Bildungsregion ist daher ohne den Akteur „Schule“ nicht denkbar. Je mehr Schulen sich einbringen, umso wirkungsvoller kann eine Bildungsregion individuelle Bildungspotenziale durch eine Arbeit an den Schnittstellen entfalten helfen.

Neben dieser vertikalen Vernetzungsrichtung hat auch die horizontale Vernetzungsrichtung in Bildungsregionen eine große Bedeutung. Die horizontale Vernetzung bei der Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsakteure wie z. B. Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Vereine, Kirchen usw. hat das Ziel, Menschen in einer bestimmten Lebensphase (als Kinder, als Jugendliche, als Erwachsene) mit einem möglichst breiten, professionellen und bedarfsgerechten Bildungsangebot zu unterstützten. Durch eine bessere Abstimmung möglichst vieler in der Region vorhandener Bildungsangebote kann der Zugang zu Bildung optimiert und als Folge die Bildungsbeteiligung intensiviert werden.

Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen

Das Rahmenkonzept ist im Jahr 2014 von einer interdisziplinär besetzten Projektgruppe entwickelt worden, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Kommunen, des Landes und der Wissenschaft zusammensetzte. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts erfolgte durch die Universität Hildesheim, organization studies. Veröffentlicht wurde das „Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen“ am 26.01.2015 durch das Niedersächsische Kultusministerium und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände.

In dem gemeinsam von Land und kommunaler Seite erarbeiteten „Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen“ werden grundsätzliche Leitgedanken der Zusammenarbeit von Land und Kommunen, die sich zu einer „Bildungsregion“ entwickeln möchten, beschrieben. Das Konzept nimmt das gesamte Spektrum der Bildungsangebote für die Menschen einer Region in den Blick und ist dabei offen genug formuliert, sodass regionale Besonderheiten und Zielsetzungen der einzelnen Kommunen Berücksichtigung finden können. Bewährte Elemente zur Initiierung, Organisation und Beobachtung der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit in Bildungsregionen werden herausgestellt. Weiterhin werden im Rahmenkonzept die Aufgaben und Leistungen beschrieben, die von den beiden Partnern Land und Kommune zu erbringen sind, wenn eine Bildungsregion in Kooperation mit dem Land eingerichtet wird.

Modalitäten der Kooperation zwischen Land und kommunaler Ebene in Bildungsregionen

In Bildungsregionen arbeiten Land und Kommunen inhaltlich auf Augenhöhe eng zusammen, die bestehenden Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und Entscheidungsbefugnisse bleiben erhalten. Diese Art der Kooperation ist freiwillig und beruht auf der Überzeugung, einen Mehrwert für die Region zu erzielen.

Die Einrichtung einer Bildungsregion wird i. d. R. zwischen einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt und dem Land Niedersachsen auf kommunale Initiative hin vereinbart – Bildungsregionen liegen in diesem Sinne in kommunaler Zuständigkeit. Die Antragstellung erfolgt von kommunaler Ebene aus formlos an das Niedersächsische Kultusministerium. Eine Frist für die Antragstellung ist nicht gesetzt.

Bei der Einrichtung einer Bildungsregion schließen Land und Kommune einen Kooperationsvertrag auf Grundlage des Rahmenkonzepts für Bildungsregionen in Niedersachsen ab. Die Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner sind im Rahmenkonzept für Bildungsregionen und im Muster des Kooperationsvertrages beschrieben. Der Kooperationsvertrag kann durch regionalspezifische Ausführungen ergänzt werden.

Die Kooperation ist grundsätzlich auf eine langfristige Zusammenarbeit angelegt. Personelle Ressourcen zur Unterstützung der Arbeit in Bildungsregionen seitens des Landes stehen seit dem 01.08.2014 dauerhaft zur Verfügung. Das Land ordnet i.d.R. eine Lehrkraft bis zur Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl zur Wahrnehmung der Tätigkeit als Bildungskoordinatorin bzw. Bildungskoordinator an die kommunale Ebene ab. Die Kooperationspartner vereinbaren, nach jeweils drei Jahren auf Basis einer Evaluation und Wirkungsüberprüfung der Arbeit der Bildungsregion über die Weiterführung der Zusammenarbeit zu entscheiden.

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