Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg am 29.01.2026 im Niedersächsischen Landtag zu TOP 34:
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU: „Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken – für einen inklusiven und effizienten Unterricht“, LT-Drs. 19/05646
– Es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
Inklusion bedeutet, das Kind in den Mittelpunkt zu rücken und jedes einzelne bestmöglich zu fördern. Damit dieses Vorhaben gelingt, hat das Kultusministerium in den zurückliegenden Jahren bereits wesentliche Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Unterricht geschaffen. Wir arbeiten daran, diese weiterzuentwickeln und Stück für Stück zu verbessern.
Das gemeinsame Bekenntnis der demokratischen Parteien zur inklusiven Schule ist ein wichtiges Fundament, um diesen Prozess weiter zu gestalten. Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle einiges einordnen, um die Debatte zu versachlichen:
Durch die in Niedersachsen bestehende Struktur ergeben sich für die Unterstützung der inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Wesentlichen zwei Zuständigkeitsbereiche:
- den des Landes im Bereich der inklusiven Schule und
- den der Kommunen im Bereich der Umsetzung der Sozialgesetzgebung.
An den Schulen sind sowohl landesseitig beschäftigte pädagogische Mitarbeitende tätig als auch Personen, die durch die Kommunen eingestellt bzw. deren Leistungserbringungen durch die Kommunen gewährt werden. Hierunter fallen die sogenannten „Schulbegleitungen“ auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Diese werden individuell zugewiesen und vom zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe bzw. Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII bzw. SGB IX finanziert.
Die sachliche Zuständigkeit für diese SGB- Leistungen liegt bei den Kommunen als örtliche Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe.
Die Schulbegleitung ermöglicht den Schulbesuch, indem sie das Kind bzw. Jugendlichen im Schulalltag individuell unterstützt, anleitet und begleitet.
Eine Personengruppe „Klassenassistenz“, die einer Lehrkraft im Unterricht assistiert und den Unterricht begleitet, wie es der Entschließungsantrag fordert, gibt es bislang an niedersächsischen Grundschulen nicht.
Die im Entschließungsantrag genannte Schule Am Lerchenberg in Wesendorf strebte im Wesentlichen eine systemische Entlastung der Grundschullehrkräfte durch Klassenassistenzkräfte an. Die dafür benötigten Stellen wurden während des Projekts von 2019 - 2023 vom Landkreis Gifhorn finanziert.
Anrede,
ja, wir wollen Schulen durch die verstärkte Bereitstellung von insbesondere pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen. Wir tun das bereits und möchten das weiter ausbauen. Denn diese Fachkräfte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags und zur Umsetzung der inklusiven Schule. Sie unterstützen maßgeblich die pädagogische und therapeutische Arbeit der Schule und der einzelnen Lehrkraft.
Diese Arbeit erfolgt zudem nicht solitär. Multiprofessionelle Teams sind ein wichtiger Baustein zur Umsetzung einer nachhaltigen und qualitätsorientierten Schulentwicklung. Auf Basis des Koalitionsvertrages erfolgt daher seit mehreren Jahren ein schrittweiser Ausbau multiprofessioneller Teams. Unser Ziel ist es, einerseits die Qualität sowohl der Bildung als auch der Betreuung zu sichern. Und anderseits die Schulen mit Personal zu unterstützen, um den Herausforderungen des Fachkräftebedarfs wirksam zu begegnen.
Neben Lehrkräften sind daher zunehmend pädagogische, sozialpädagogische und therapeutische Fachkräfte aus verschiedenen Berufsrichtungen an den öffentlichen Schulen tätig. Ein riesiger Gewinn für die gesamte Schulgemeinschaft.
Seit 2019 ist die Gesamtanzahl der sozialpädagogischen, pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte an den öffentlichen Schulen um rund 2.300 Vollzeiteinheiten (VZE) gestiegen. Aktuell sind insgesamt rund 5.900 VZE an den Schulen im Land eingeplant. Allein bei den sozialpädagogischen Fachkräften ist seit 2019 das Beschäftigungsvolumen um rd. 1.000 VZE auf derzeit 1.568 VZE angestiegen.
Zur Unterstützung der Inklusion hat die Landesregierung seit Beginn dieser Legislatur 124 zusätzliche VZE für pädagogische und therapeutische Fachkräfte an Förderschulen und an anderen allgemeinbildenden Schulen geschaffen. Da der Bedarf nach wie vor hoch ist, wird die Landesregierung auch in diesem Jahr weitere 100 zusätzliche VZE für pädagogische und therapeutische Fachkräfte in diesem Bereich bereitstellen.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der Säule III des Startchancen-Programms ein weiterer Ausbau im Bereich der Schulsozialarbeit. Die zur Verfügung stehenden Mittel ermöglichen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Umfang von bis zu 380 VZE. Diese Stellen werden unbefristet besetzt.
Der Zuwachs an Unterstützungspersonal bedeutet mehr Zeit für Förderung, mehr Unterstützung im Schulalltag und mehr Verlässlichkeit für Schülerinnen und Schüler. Dass wir dieses Niveau erreichen konnten, ist angesichts des derzeitigen bundesweiten Fachkräftebedarfs alles andere als selbstverständlich.
Anrede,
nun konkret zum vorliegenden Entschließungsantrag der CDU: Papier ist ja bekanntlich geduldig und von der Rolle als letzte Gralshüter der Schuldenbremse haben Sie sich ja bekanntlich verabschiedet, was ich im Grundsatz sehr begrüße. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass mal jemand aus Ihrer Fraktion vorher den Taschenrechner zückt – das geht auch ohne Kenntnisse der schriftlichen Division: wir haben in Niedersachsen aktuell rund 15.300 Grundschulklassen.
Allein für die Grundschulen müssten Haushaltsmittel im Umfang von rd. 600 Mio. Euro pro Jahr aufgewendet werden.
Unabhängig davon, dass das also nicht zu finanzieren sein dürfte, sollten im Übrigen Ressourcen des Bundes für die Eingliederungshilfe und somit für die Teilhabe von jungen Menschen auch wie vorgesehen verwendet und nicht durch Landesmittel ersetzt werden.
Und jetzt erzählen Sie mir bitte nicht, dass man dann den Schülern eben die digitalen Endgeräte wieder abnehmen muss. Das Geld wollten Sie doch bereits in die Schulsozialarbeit und in ein Digitalbudget für die Schulen investieren, irgendwann wird es unglaubwürdig. Schließlich können wir jeden Euro nur einmal ausgeben.
Anrede,
Ich arbeite lieber an konkreten Lösungen, die umsetzbar sind. Auch wenn eine Finanzierung von Klassenassistenzen derzeit nicht darstellbar ist, hat das Land Niedersachsen eine wichtige Änderung im Bereich der Schulbegleitungen angestoßen. So soll mit der anstehenden Änderung des Bundesgesetzes zur „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ zukünftig eine Poolinglösung geschaffen werden, die eine Bündelung von Schulbegleitungen an einer Schule in einem Personalpool vorsieht und damit einen passgenauen Einsatz entsprechend der momentanen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Mehrere Kommunen in Niedersachsen haben bereits jetzt Konzepte entwickelt, nach denen die Leistungen für Schulbegleitungen nach SGB IX für mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig erbracht werden. Mit der Bundesratsinitiative soll nun auch die rechtlich verbindliche Grundlage für dieses Modell zementiert werden.
Die Länder im Bundesrat haben diese Änderung mit großer Mehrheit unterstützt und auch Frau Bundesministerin Prien, mit der ich bei ihrem Antrittsbesuch im letzten Sommer dieses Anliegen besprechen konnte, befürwortet dies ausdrücklich.
Meine Ausführungen zeigen, dass wir in Niedersachsen bereits viele Maßnahmen umsetzen bzw. auf den Weg gebracht haben, den Schulalltag unserer Schülerinnen und Schüler zu verbessern und unsere Lehrkräfte zu unterstützen. Wir werden diesen Weg weiter beschreiten.
Vielen Dank!
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.01.2026
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers
Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

