Niedersachsen stärkt Basiskompetenzen und individuelle Förderung: Neufassung der Grundsatzerlasse für Haupt-, Real- und Oberschulen im Anhörungsverfahren. Hamburg: „Wir stärken die Grundlagen, auf denen jede weitere Bildung aufbaut.“
Das Land Niedersachsen stellt die Grundlagen für Haupt-, Real- und Oberschulen neu auf, um Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern gezielt zu stärken und die individuelle Förderung zu verbessern. Die Neufassung der Grundsatzerlasse ist nun in das Anhörungsverfahren gegeben worden und soll zum kommenden Schuljahr in Kraft treten. Damit reagiert das Kultusministerium auf veränderte Anforderungen im Schulsystem und setzt einen klaren Schwerpunkt auf Basiskompetenzen, die Sicherung von Mindeststandards sowie eine frühzeitige, systematische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
Die Grundsatzerlasse definieren den verbindlichen Rahmen für die pädagogische und organisatorische Arbeit in Haupt-, Real- und Oberschule. Sie regeln zentrale Fragen der Unterrichtsorganisation, der Förderpraxis, der Leistungsbewertung und der Schulentwicklung. Mit der Neufassung reagiert das Land auf tiefgreifende Veränderungen in der Gesellschaft und in den Schulen, insbesondere auf eine zunehmende Heterogenität in den Lerngruppen, gestiegene Anforderungen an individuelle Förderung sowie die Notwendigkeit, Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik noch stärker in den Fokus schulischer Arbeit zu stellen. Gleichzeitig verändern digitale Entwicklungen die Art, wie gelernt und unterrichtet wird.
Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärt: „Gute Bildung beginnt mit sicheren Grundlagen. Lesen, Schreiben und Rechnen sind der Schlüssel für alles Weitere – genau dort setzen wir mit der Weiterentwicklung der Grundsatzerlasse konsequent an.“ Angesichts der aktuellen Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss betont sie zudem: „Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. Jeder junge Mensch soll eine echte Chance auf einen erfolgreichen Schulabschluss haben. Die offene Ausgangsstufe ist hierauf eine konkrete Antwort: Sie gibt insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf mehr Zeit, stärkt gezielt ihre Kompetenzen und führt sie verlässlich zum Schulabschluss oder in die Ausbildung“, betont Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Jedes Kind soll die Unterstützung bekommen, die es braucht – genau zum richtigen Zeitpunkt.“
Hamburg weiter: „Unser Ziel ist es, Schulen so aufzustellen, dass sie Lernwege besser begleiten können – klar in den Anforderungen, aber flexibel in der Umsetzung. Es geht darum, Unterricht wirksamer zu machen: klare Zielsetzung, mehr gezielte Förderung und mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten.“
Die bisherigen Grundsatzerlasse wurden zuletzt 2017 grundlegend überarbeitet. Eine aktuelle Neufassung war notwendig, da sie die aktuellen Anforderungen nur noch teilweise abbilden. Das Land baut dabei auf bereits laufende Maßnahmen auf wie die Stärkung der Basiskompetenzen, Sprachförderung, Ausbau der schulischen Sozialarbeit, Prävention von Schulabsentismus, berufliche Orientierung sowie das Startchancen-Programm für besonders belastete Schulen.
Im Zentrum der Neuregelung stehen folgende Änderungen:
- Offene Ausgangsstufe: Neue Organisationsformen wie etwa eine offene Ausgangsstufe ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler gezielter zum Schulabschluss zu führen, etwa durch zusätzliche Zeit für den Kompetenzerwerb, Praktika und sprachliche Förderung. Sie richtet sich insbesondere an Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf, die das 9. Schuljahr bei Bedarf auf zwei Jahre strecken können.
- Mehr Deutsch und Mathe in den ersten Schuljahren stärken: Hierfür schaffen wir mit der Einführung einer optionalen Kontingentstundentafel eine Organisationsmöglichkeit, Unterrichtsstunden flexibel über die Jahrgänge hinweg zu verteilen.
- Mehr Zeit und Raum für Förderung: Ausbau von Fördermöglichkeiten sowie gezielte Nutzung zusätzlicher Spielräume für schulische Schwerpunkte, insbesondere in der Basiskompetenzförderung sowie zur Demokratiebildung.
- Stärkung pädagogischer Begleitung: Ausweitung der Verfügungsstunden in den Schuljahrgängen 6 bis 8, insbesondere für soziale und emotionale Förderung sowie individuelle Unterstützung.
- Mehr Gestaltungsspielräume für Schulen: Möglichkeit zur Zusammenführung von Fächern (Naturwissenschaften, Gesellschaftslehre) sowie flexiblere Differenzierungsmodelle durch die Möglichkeit äußerer und neu auch in innerer Fachleistungsdifferenzierung.
- Modernisierung der Leistungsbewertung: Reduzierung der Anzahl schriftlicher Arbeiten bei gleichzeitiger Stärkung moderner Leistungsüberprüfungen wie Projektarbeiten, Präsentationen und digitalen Formaten; verbindliche Sprechprüfungen in den Sprachen.
- Verbindlichere individuelle Förderung: Schulen erstellen verpflichtende Förderpläne auf Grundlage regelmäßiger pädagogischer Diagnosen, insbesondere in Deutsch und Mathematik. Die daraus abgeleiteten Fördermaßnahmen beziehen alle Fächer ein, werden eng zwischen Fach- und Klassenlehrkräften abgestimmt und sind für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.
- Mehr Eigenverantwortung und Bürokratieabbau: Me
hr Entscheidungen werden direkt an Schulen übertragen, Verfahren vereinfacht und Genehmigungsprozesse reduziert.
Kultusministerin Hamburg erklärt abschließend: „Wir stärken die Schulen in ihrer Kernaufgabe: gutes Lernen zu ermöglichen. Dafür schaffen wir klare Rahmenbedingungen und geben gleichzeitig mehr Freiraum in der pädagogischen Arbeit. Wenn wir Bildungswege gerechter machen wollen, müssen wir früher ansetzen und konsequenter unterstützen – genau das tun wir mit dieser Neufassung.“
Mit der Neufassung schafft Niedersachsen eine verlässliche und zugleich flexible Grundlage für Haupt-, Real- und Oberschulen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler gezielter zu unterstützen und Schulen besser in die Lage zu versetzen, auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen zu reagieren.
Ausblick:
Im Anschluss an die Verbandsbeteiligung werden die Grundsatzerlasse zunächst noch einmal überarbeitet. Dazu werden im Kultusministerium die Stellungnahmen geprüft.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.04.2026
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers
Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

