Digitale Endgeräte für Schulen: Vergabeverfahren angepasst
Das Land Niedersachsen treibt die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten konsequent voran und hat frühzeitig die Endgeräte ausgeschrieben. Wie bei jedem Vergabeverfahren ist in Aufträgen eines solchen Ausmaßes mit Rügen zu rechnen, die eine Nachjustierung der Vergabeverfahren notwendig machen. Deshalb wurden jetzt im zentralen Vergabeverfahren zur Beschaffung von digitalen Endgeräten für Niedersachsens Schulen Anpassungen vorgenommen und damit auf eingegangene Rügen kurzfristig reagiert, um hier das Vergabeverfahren schnell zu einem Abschluss zu bringen. Ausgangspunkt war eine bei IT.Niedersachsen eingegangene Rüge eines Bewerbers. IT.Niedersachsen ist mit dem Projekt betraut und hat die Ausschreibungsunterlagen nun präzisiert. So wurden unter anderem die vertraglichen Regelungen für den Fall von Lieferverzögerungen angepasst. Ende vergangener Woche hat es eine weitere unspezifische Rüge gegeben, der aber nach Einschätzung von IT.Niedersachsen mit den vorgenommenen Anpassungen ebenfalls bereits Rechnung getragen wurde.
Die Überarbeitung führt nach jetzigem Stand dazu, dass die digitalen Endgeräte weiterhin im ersten Schulhalbjahr 2026/2027 ausgegeben werden können. Die ersten Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs sowie Lehrkräfte sollen dann mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden – danach erfolgt die Ausstattung jährlich weiter aufsteigend.
Eine Rüge ist ein im Vergaberecht reguläres und gängiges Instrument: Bieter können damit auf Unklarheiten oder aus ihrer Sicht problematische Punkte in den Ausschreibungsunterlagen hinweisen. Gerade bei Vergaben dieser Größenordnung und Komplexität kommt das regelmäßig vor – es ist aber dennoch ein Vorgang, der Zeit bindet und sorgfältig bearbeitet werden muss.
Eine solche Rüge ist zwar durchaus nicht ungewöhnlich, aber dennoch bedauerlich. Entscheidend ist, dass das Verfahren rechtssicher bleibt und am Ende tragfähige, wirtschaftliche Angebote zu verlässlichen Bedingungen vorliegen. Ziel der Ausschreibung ist es, sicherzustellen, dass die Anforderungen des Landes erfüllt und gleichzeitig unter den aktuellen Marktbedingungen tragfähige und wirtschaftliche Angebote ermöglicht werden.
Der Markt für IT-Hardware ist aktuell in besonderer Weise von schwankenden Verfügbarkeiten etwa von Speichern, teils steigenden Komponentenpreisen und unsicheren Lieferzeiten geprägt. Umso wichtiger ist es, die Ausschreibung so auszugestalten, dass sie die Anforderungen der Schulen erfüllt und zugleich belastbare Lieferzusagen ermöglicht.
Zu weiteren Details der Rügen und der laufenden Prüfung können aus vergaberechtlichen Gründen im derzeit laufenden Verfahren keine Einzelheiten genannt werden.
Hintergrund:
Mit dem Kultushaushalt 2026 wurde das bislang größte Digitalisierungsprojekt des Landes gestartet. Im Schuljahr 2026/2027 sollen die ersten Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs sowie Lehrkräfte – und danach jährlich weiter aufsteigend – mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Bis 2031 stellt Niedersachsen hierfür insgesamt rund 800 Millionen Euro bereit. Die Beschaffung der Geräte erfolgt über ein zentrales Vergabeverfahren, das durch den landeseigenen Dienstleister IT.Niedersachsen durchgeführt wird.