Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 3 der Landtagssitzung am 24.01.2018


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes GE FDP, Drs. 18/37;

dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO-LT:

Bildung am Anfang stärken, EA FDP, Drs. 18/32;

Anrede,

wie bereits im Dezember-Plenum deutlich gemacht, enthält der Gesetzentwurf der FDP zwar einige richtige Ansätze, diese diskutieren wir aber vertieft im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunkts! An anderen Stellen weist der Entwurf dafür allerdings in die völlig falsche Richtung. Dies betrifft besonders den Bereich der Inklusion. Die vollständige Abkehr von der inklusiven Schule und ihrem Grundprinzip des gemeinsamen Unterrichts aller Schülerinnen und Schülern bringt uns nicht weiter.

Daher erfährt dieser Entwurf richtigerweise heute auch unsere Ablehnung.

Ohne hier auf die Einzelheiten eingehen zu wollen, sehe ich in Ihrem Gesetzentwurf keine echte Problemlösung - zum Beispiel in Sachen Inklusion. Wir wollen eben keine „Rolle rückwärts“ in der Inklusion. Das ist auch gar nicht nötig. Wir müssen aber auch feststellen, dass der Ausbau der inklusiven Schule in den Regionen Niedersachsens unterschiedlich vorangekommen ist. Das ist aber auch nicht verwunderlich. Selbst in Südtirol oder Skandinavien, wo man schon seit über 30 Jahren ein inklusives Schulsystem aufbaut, ist man immer noch nicht so weit zu sagen:

„Jetzt sind wir endgültig fertig mit der inklusiven Schule“.

Auch in der gesamtgesellschaftlichen Betrachtung und Akzeptanz geht es um einen echten und nachhaltigen Perspektivwechsel. Würden nach den Vorstellungen der FDP dauerhaft parallele Schulformen vorgehalten, würden wir letztlich die inklusive Schule als Ganzes

aufgeben. Stattdessen wollen wir dem System mehr Zeit geben, damit sich der Inklusionsgedanke weiter verstetigen kann. Das heißt: Mehr Zeit, mehr Ressourcen, mehr Aus- und Fortbildung! Unser Blick geht nach vorne!

Auf zwei Punkte möchte ich jedoch eingehen:

Thema Lehrerarbeitszeit und Besoldung:

Wir wollen, die Regelungen zur Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern auf eine zeitgemäße Basis zu stellen. Darüber müssen wir sprechen, da es um weit mehr als „nur“ um Unterricht geht, es geht auch um die Bewertung außerunterrichtlicher Tätigkeiten und die Frage geht, wie Lehrkräfte im Schulalltag entlastet werden können. Deswegen haben wir auch mithilfe eines Expertengremiums eine Arbeitszeitanalyse durchgeführt. Diese und zahlreiche Studien bilden eine gute Grundlage für die anstehenden Debatten.

Anrede,

die pauschale Forderung Grund-, Haupt-, und Realschullehrkräfte zum 01.08.2018 nach der Besoldungsgruppe A 13 zu besolden, ist - das wissen Sie meine Damen und Herren von der FPD - eine populäre Forderung. Diese Forderung ist jedoch finanziell nicht hinterlegt; und überdies auch ohne eine umfassende Neukonzeption des Besoldungsgefüges und eine Befassung des Landesgesetzgebers gar nicht möglich! Wir wollen daher, wie wir es im Koalitionsvertrag auch zum Ausdruck gebracht haben, einen Stufenplan entwickeln. Erster Schritt ist die Anhebung Schulleitungen aller kleinen Schulen, insbesondere der kleinen Grundschulen, auf A 13.

Und zum Thema Grundschule:

Anrede,

die Landesregierung nimmt die Ergebnisse der IQB-Studie sehr ernst. Wir wollen den Erwerb der Grundkompetenzen Rechnen, Lesen und Rechtschreibung stärken. Dabei geht es nicht um die Anzahl der eingesetzten Stunden. Es geht vor allem um die Qualität und die Ergebnisse des Unterrichts.

Insbesondere die Methode „Schreiben nach Gehör“ werden wir kritisch prüfen. Eine Arbeitsgruppe des Kultusministeriums hat bereits mit wissenschaftlicher Begleitung

Empfehlungen und Materialien für einen kompetenzorientierten Rechtschreibunterricht erarbeitet.

Dies ist ein Schwerpunkt für die nächsten Jahre!

Es ergeben sich hier viele Herausforderungen, die wir Schritt für Schritt angehen und lösen werden. Ich kann allerdings nur vor dem Eindruck warnen, alles ginge mit einem Fingerschnipsen. Diesen Eindruck möchte die FDP erwecken. Das geht jedoch nicht, daher lehnen wir den Vorschlag ab.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln