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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 20 c der Landtagssitzung am 13.05.2020 - „Unterrichtsversorgung und Personalbedarf für das Schuljahr 2020/2021“

Kleine Anfrage der FDP 18/6378





Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

die Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen öffentlichen allgemein bildenden Schulen konnte im Schuljahr 2019/2020 erneut leicht verbessert werden und erreichte zum Stichtag 29.08.2019 einen landesweit durchschnittlichen Wert von 99,6 Prozent. Hierbei ist ebenfalls erneut der wichtige Indikator der Lehrkräfte-Ist-Stunden je Schüler angestiegen: Von 1,702 in 2018 auf 1,730 zum Stichtag 2019.

Die zentrale Erkenntnis ist, dass die vergangenen guten Einstellungsdurchgänge mit einem deutlich positiven Saldo die landesweit verbesserte Lage ermöglicht haben. Dieser positive Trend setzt sich auch für das Jahr 2020 fort. Im Verfahren zum 01.02.2020 konnten bisher 1.213 Stellen besetzt werden.

Demgegenüber sind im 1. Schulhalbjahr bis zum 01.02.2020 lediglich 739 Lehrkräfte dauerhaft aus dem Dienst ausgeschieden. Erneut ist somit ein deutlicher Zuwachs (+ 474) an Lehrkräften im niedersächsischen Schuldienst zu verzeichnen.

Darüber hinaus gab es für das 2. Schulhalbjahr freiwillige kurzfristige Teilzeiterhöhungen im Umfang von mehr als 100 Vollzeitlehrereinheiten. Damit hat sich die Situation zum 01.02.2020 weiter verbessert.

Anrede,

entsprechend der langfristigen Prognose des Lehrkräftebedarfs in Niedersachsen ergibt sich für das Jahr 2020 insgesamt ein Einstellungsbedarf von rund 3.700 neuen Lehrkräften, von denen bereits rund 1.200 gewonnen werden konnten.

Für das angelaufene Bewerbungs- und Auswahlverfahren zum 24.08. dieses Jahres stellt die Landesregierung daher ein Volumen von rund 2.500 Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Dieser prognostizierte Einstellungsbedarf von rund 3.700 neuen Lehrkräften, stellt den Bedarf dar, den wir mit dem Haushalt 2020 auch abgebildet haben.

Anrede,

es wird eine Herkules-Aufgabe, diese Stellen zu besetzen und insbesondere alle Schulformen bedarfsgerecht zu versorgen. Weitere flankierende Maßnahmen werden sicherlich vom Gesamtpaket der Herausforderungen abhängen. Wir gehen diese Aufgabe optimistisch, aber auch realistisch an.

Die Herausforderungen werden nicht nur in dem hinzukommenden 13. Schuljahrgang an den bisherigen G8-Systemen liegen. Vor besondere, noch nicht schlussendlich abschätzbare Herausforderungen werden wir zusätzlich auch durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen gestellt. Hier wird sich insbesondere die Frage stellen, wie wir den Unterricht in einem neuen Alltag gestalten können.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:


1. Wie viele Lehrkräfte werden zum Schulstart 2020/2021 benötigt, um pensionierte Lehrkräfte (in VZLE), das bestehende Fehl (in VZLE) und den Bedarf für den 13. Jahrgang an den Gymnasien (in VZLE) auszugleichen, und wie viele Stellen werden ausgeschrieben?


Entsprechend unserer Planung gehen wir für das Jahr 2020 von einer Anzahl von rund 2.100 dauerhaft aus dem Dienst ausscheidenden Lehrkräften aus. 739 davon sind zum 01.02.2020 tatsächlich ausgeschieden, die verbleibende Differenz ist in den Verfahren zum 01.08.2020 berücksichtigt.

Für das Schuljahr 2020/2021 rechnen wir aufgrund der Umstellung auf G9 und dem Anstieg der Geburtenzahlen mit rund 25.000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern in den niedersächsischen öffentlichen allgemein bildenden Schulen.

Ausgehend von den dargelegten Planungsgrundlagen ergibt sich zum Beginn des neuen Schuljahres daher noch ein Einstellungsbedarf von rund 2.500 Lehrkräften (VZE).

In einem ersten Schritt wurden zunächst 2.200 bedarfsgerecht zugewiesene Einstellungsmöglichkeiten veröffentlicht. Seit dem 7. Mai laufen die entsprechenden Vorstellungs- und Auswahlgespräche. Zusätzlich stehen 100 Stellen (VZE) für kurzfristige, freiwillige Teilzeiterhöhungen und weitere 100 Stellen (VZE) für die befristete Beschäftigung z.B. von Studierenden zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt das Kultusministerium über eine Reserve von rund 100 Stellen, um flexibel auf geänderte Bedarfe reagieren zu können. Damit sind die Grundlagen für die Abdeckung der prognostizierten Bedarfe gelegt, um auf eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung zu kommen.


2. In welchem Umfang plant die Landesregierung, Lehrkräfte auch im kommenden Schuljahr schulformübergreifend abzuordnen?


Der notwendige schulformübergreifende Abordnungsumfang ist abhängig vom Verlauf des Einstellungsverfahrens. Speziell im HR-Bereich fehlen derzeit bundesweit Bewerberinnen und Bewerber.

Daher wird es auch im kommenden Schulhalbjahr zur Sicherstellung der Versorgung notwendig sein, insbesondere Gymnasiallehrkräfte an nicht gymnasialen Schulformen einzustellen oder sie dorthin abzuordnen. Es gibt erneut eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen mit dem Lehramt an Gymnasien. Weiter entspannt hat sich zudem die Situation bei den Bewerbungen mit dem Lehramt an Grundschulen. Solange die Bewerberlage sich ungleichgewichtig zum Einstellungsbedarf an den Schulformen darstellt, wird es also weiterhin zu Abordnungsbedarfen kommen. Der konkrete Umfang kann derzeit jedoch noch nicht exakt beziffert werden.


3. Welche über Einstellungen hinausgehenden Maßnahmen plant die Landesregierung zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr (beispielsweise Absenkung Sollstunden, Erhöhung Unterrichtsverpflichtung, Absenkung Anrechnungsstunden usw.)?


Die Landesregierung ist sich der besonderen Herausforderung im nächsten Schuljahr bewusst und arbeitet an der Konzeption und möglichen Umsetzung von flankierenden Maßnahmen.

Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang. Verordnete Mehrarbeit wird es nicht geben.

Zu der ohnehin herausfordernden Planung zum neuen Schuljahr 2020/21 ist der Umgang mit der Corona-Pandemie hinzugekommen und erschwert die Planungen.

Der Erfolg unseres bisherigen Vorgehens zeigt sich in den kurzfristigen Teilzeiterhöhungen der Lehrkräfte im aktuellen Schulhalbjahr. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass bis zum Sommer und aufgrund der aktuellen Lage noch zusätzliche Schritte notwendig sein werden. Dies behalten wir intensiv im Blick und werden abhängig vom Verlauf des Einstellungsverfahrens zum Sommer Ableitungen treffen. Konkrete Entscheidungen dazu werden ggf. in den nächsten Wochen – begleitend zum Verlauf der Einstellungen – getroffen werden.

Dabei möchte ich deutlich klarstellen: Wir sprechen über einen kurzen Übergangszeitraum. Schon zum zweiten Schulhalbjahr wird sich durch das neue Einstellungsverfahren zum 01.02.2021 die Lage weiter entspannen. Sämtliche Maßnahmen wären also ohnehin nur zeitlich begrenzt angelegt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2020

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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