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Rede des Niedersächsischen Finanzministers Gerald Heere in Vertretung für die Niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu TOP 8 der Landtagssitzung am 11.10.2023

Abschließende Beratung: „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verbindlich regeln und Finanzierung sicherstellen“ – Antrag der CDU-Fraktion, Drs. 19/1236



Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

ich freue mich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung heute erneut die Gelegenheit hat , zum großen bildungspolitischen Vorhaben der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu sprechen.

Im Gegensatz zur Darstellung im Antrag der CDU-Fraktion ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach intensiven Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände verbindlich geregelt.

Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter während der Schulöffnungszeiten in den Ganztagsgrundschulen umzusetzen.

Die letztendliche Entscheidung, an welchen (Ganztags-) Grundschulen der Rechtsanspruch umgesetzt wird und inwiefern Hortangebote aufrechterhalten werden, obliegt den Kommunen. Hier wird die Landesregierung keine Vorgaben machen.

Die Landesregierung wird jedoch die Ganztagsgrundschulen entsprechend des Bedarfs vor Ort mit den erforderlichen personellen bzw. finanziellen Ressourcen ausstatten. Konkret bedeutet dies, Mittel für die Ausgestaltung der Ganztagsschule für 8 Stunden an 5 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen.

Die Grundlage für die Zuweisung des ganztagsspezifischen Zusatzbedarfes ab 2026 ist wie gewohnt die Anzahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Von diesem Zusatzbedarf können in der Regel bis zu 40 % kapitalisiert, d. h. in ein Mittelbudget umgewandelt und somit weiteres pädagogisches Personal eingestellt und/oder Kooperationsverträge geschlossen werden. Durch den Einsatz anderer Berufsgruppen – bspw. Personal von Kooperationspartnerinnen und -partnern – kann so ein höherer Stundenbedarf abgedeckt werden als durch den ausschließlichen Einsatz von Lehrkräften. Damit können in der Regel alle genehmigten ganztagsspezifischen Angebote an einer Schule abgedeckt werden.

Anrede,

im Antrag der CDU-Fraktion wird weiter ausgeführt, dass die Finanzierung nicht sichergestellt sei. Auch hier muss ich dem Antrag widersprechen, denn wir konnten mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände gemeinsame Lösungen erzielen.

Wie Sie wissen, erhält Niedersachsen im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztag) gem. § 5 Abs. 1 des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) rund 258 Mio. Euro. Diese Mittel erhöhen sich für Niedersachsen noch einmal um die nicht verausgabten Mittel aus dem vorangegangenen sog. Beschleunigungsprogramm auf insgesamt rund 278 Mio. Euro.

Um die Anzahl der Plätze für Grundschulkinder für 2026 weiter auszubauen, wird die Landesregierung die Kommunen mit der hälftigen Übernahme des Kofinanzierungsanteils in Höhe von rund 55 Mio. Euro bei den Investitionskosten in den Jahren 2024 bis 2027 unterstützen. Die zweite Hälfte des Kofinanzierungsanteils ist durch die jeweilige Kommune zu erbringen.

Das damit einhergehende niedersächsische Zuwendungsverfahren wird in Form einer Förderrichtlinie ausgestaltet. Eine Veröffentlichung ist nach Abschluss der erforderlichen Abstimmungs- und Mitzeichnungsprozesse im 4. Quartal 2023 geplant.

Um die Kommunen weiter zu unterstützen, beabsichtigt die Landesregierung dabei die in der Verwaltungsvereinbarung aufgeführte Ermöglichung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns in das niedersächsische Zuwendungsverfahren zu übernehmen. Demnach wären ab dem Inkrafttreten des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG), d. h. ab 12. Oktober 2021 begonnene Maßnahmen förderfähig, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sind und den Zuwendungszweck erfüllen.

Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) übernehmen wie bereits im vorangegangenen sog. Beschleunigungsprogramm in bewährter Weise die Aufgabe der Bewilligungsbehörden und unterstützen die Schulen und Kommunen auch bei der Antragstellung. Im Rahmen des Beschleunigungsprogramms hatte Niedersachsen bereits rd. 71 Mio. Euro zugewiesen bekommen, woraus Zuwendungen in Höhe von 52 Mio. Euro gewährt wurden.

Darüber hinaus beraten die Dezernentinnen und Dezernenten mit der Fachaufgabe Ganztag hinsichtlich aufkommender Grundsatzfragen ebenso wie die Teams für Schulbauberatung und die Koordinierungsstelle Schulverpflegung.

Eine weitere Lösung konnte beim Umgang mit den Betriebskosten durch den Bund erzielt werden. Die Betriebskosten stellt der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs den Ländern gem. Art. 4 des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) zum anteiligen Ausgleich der Belastungen ab 2026 jährlich aufsteigend zur Verfügung. Ausgehend von einer Verteilung nach Königsteiner Schlüssel erhält Niedersachsen voraussichtlich knapp 122 Mio. Euro ab dem Jahr 2030.

Dabei wird das Land jährlich ca. 10 % der ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehenden Mittel an die Kommunen weiterreichen – dies entspricht ab 2030 pro Jahr rund 12 Mio. Euro.

Beide Finanzlösungen, der Umgang mit den Investitionskosten und der Umgang mit den perspektivischen Betriebsmitteln des Bundes, stellen enorm wichtige Bausteine hinsichtlich der gemeinsamen Verständigung und Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter dar.

Schlussendlich sollte allen nach diesen Ausführungen deutlich werden, dass wir die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände geregelt und zudem die Finanzierung zum Ausbau der Ganztagsgrundschulen sichergestellt haben.

Aufgrund dessen ist der Ausschussempfehlung zu folgen und der Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.

Vielen Dank!

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.10.2023

Ansprechpartner/in:
Britta Lüers

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