Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg am 04.03.2026 im Niedersächsischen Landtag zu TOP 20b: „Von der Vorabfreigabe zur Vollbremsung – Welche Ursachen und Folgen hat der Vergabe-Flop bei den Schul-Tablets?“
Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU, LT-Drs. 19/09947
– Es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
die Einführung digitaler Endgeräte in unseren Schulen stellt aufgrund der immensen Größenordnung nicht nur ein gewaltiges Digitalisierungsprojekt innerhalb des Landes dar, sondern ebenso einen gewaltigen Schub für modernes digitales Lernen.
Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit einem Volumen von rd. 800 Mio. € ergreifen wir die Chance, alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen schnell und flächendeckend mit digitalen Endgeräten auszustatten. Wir ermöglichen damit gleiche Teilhabechancen an Bildung in der digitalen Welt. Und das unabhängig vom finanziellen Hintergrund des Elternhauses. Damit investieren wir nicht nur in digitale Bildung, sondern zugleich auch in gerechte Chancen.
Dabei handelt es sich um ein echtes Mammutprojekt – sowohl in Bezug auf das Gesamtvolumen, als auch hinsichtlich der zeitlichen Umsetzungsachse. Diesem Umstand hat die Vorwegfreigabe von 250 Mio. € durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 3. Dezember 2025 Rechnung getragen.
Gleichzeitig war und ist allen Beteiligten klar, dass ein derart großes und daher europaweites Ausschreibungs- und Vergabeverfahren immer auch Herausforderungen und Unwegsamkeiten beinhalten kann. Hierzu gehören in einem solchen Verfahren übliche Bieterrückfragen, mit denen wir maximal transparent umgegangen sind. Erwähnen möchte ich hier z. B. die weltweite CHIP-Krise, die dazu führt, dass Bieter im Hinblick auf Lieferzusagen von Dritten abhängig sind und demzufolge Nachfragen erforderlich waren.
Anrede,
nicht nur die Vergabe steht auf unserer Agenda. Auch jenseits dessen bereiten wir alles Notwendige dafür vor, damit die Umsetzung bestmöglich gelingt:
Wir gestalten einfache und bürokratiearme Verfahren, damit die neuen Endgeräte gut an die Schulen kommen. Hierzu haben wir fortlaufend und erfolgreich den engen Austausch auch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht, um gemeinsam gute Lösungen und Entlastungen zu organisieren.
In Kooperation mit den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung sowie dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung haben wir ein umfangreiches Unterstützungsangebot für unsere Schulen erarbeitet, welches seit heute über das Bildungsportal zur Verfügung gestellt wird und worüber die Schulen heute Morgen informiert worden sind. Das Paket beinhaltet Handreichungen zum gesamten Verfahren und zum pädagogischen Einsatz der digitalen Endgeräte in Schule und Unterricht. Zusätzlich bieten wir noch vor den Osterferien Informationsveranstaltungen für Schulleitungen an. Das gesamte Beratungs- und Unterstützungspersonal steht bereit, um Schulleitungen Handlungssicherheit zu geben.
Anrede,
alle genannten Maßnahmen führen dazu, dass wir weiterhin auf Kurs sind, damit die ersten Schulen zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 mit digitalen Endgeräten ausgestattet sind.
Zu Frage 1: Wie rechtfertigt die Landesregierung die am 3. Dezember 2025 vom Kultusministerium mit Tischvorlage vom selben Tag dringlich beantragte Vorabfreigabe von 250 Mio. Euro, wenn dasselbe Kultusministerium „wie bei jedem Vergabeverfahren“ mit Rügen gerechnet hat, die eine Nachjustierung erforderlich machen könnten (Antwort bitte inklusive Angaben zur Vergabereife des Auftrags zum Zeitpunkt der Ausschuss-Sitzung)?
Anrede,
zunächst ist festzuhalten, dass die erfolgte Vorwegfreigabe zu einer Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung geführt hat. Diese war notwendig, um einen zeitnahen Start des Ausschreibungsverfahrens zu ermöglichen. Dies war die Intention des seinerzeitigen Antrags auf Vorwegfreigabe, die aus Sicht der Landesregierung weiterhin als eine wichtige Grundlage zur Erreichung des übergeordneten Ziels einer frühestmöglichen Bereitstellung digitaler Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler eingestuft wird.
Dass es jetzt im Nachgang in diesem Vergabeverfahren zu Rügen gekommen ist, ändert an der seinerzeitigen Einschätzung nichts. Selbst dann, wenn nicht auszuschließen war, dass ggf. auch Rügen eingereicht werden, die die Qualität haben, die Einhaltung des ursprünglichen Zeitplans mit dem fachlich begründeten Ziel der Bereitstellung der digitalen Endgeräte zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 trotz der beantragten Vorwegfreigabe zu gefährden. Denn unabhängig davon, dass Rügen bei Vergabeverfahren im Allgemeinen nicht unüblich sind, können diese nie in ihrer Konkretheit im Vorhinein bekannt sein. Der Antrag auf Vorwegfreigabe diente dazu, die Einhaltung des engagierten Zeitplans (grundsätzlich) zu ermöglichen.
Zu Frage 2: Welcher konkrete Nachbesserungsbedarf an der Ausschreibung ist ggf. durch die Bewerberrügen offenbar geworden, in welchem Umfang und wie genau ist die Nachbesserung von der Landesregierung inzwischen durchgeführt worden (Antwort bitte unter Einbezug auf etwaige weitere Unzulänglichkeiten der Ausschreibung, die nicht Gegenstand der Bewerberrügen waren, im Laufe ihrer Bearbeitung aber zutage getreten sind)?
Anrede,
zunächst möchte ich klar feststellen: es handelt sich bei den erforderlichen Überarbeitungen nicht um die Korrektur von Vergabefehlern. Die überarbeiteten Teile der Vergabeunterlagen dienen ausschließlich der Marktentlastung, der Erhöhung der Kalkulationssicherheit und der Stärkung des Wettbewerbs.
Die vorgenommenen Änderungen tragen der aktuellen geopolitischen Lage, Lieferkettenrisiken, der Preisvolatilität sowie einem möglichen Produktwechsel Rechnung.
Die Leistungsanforderungen und die vergaberechtlichen Grundstrukturen bleiben vollständig unverändert.
Zu Frage 3: Um welchen Zeitraum wird sich die Belieferung der niedersächsischen Schulen nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung ggf. verzögern bzw. zu welchem Termin werden die Schulen nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung mit den Tablets beliefert werden?
Anrede,
Gemäß des aktuellen Zeitplans geht IT.Niedersachsen, welche die Vergabe für und gemeinsam mit dem MK durchführt, von einer Zuschlagserteilung im April aus. Voraussetzung ist, dass es keine weiteren Verzögerungen im Vergabeverfahren gibt, was man – wie bereits berichtet, nicht sicher wissen kann. Bei einer zügigen Umsetzung des daran anschließenden Bestellprozesses und einer voraussichtlichen Lieferzeit von bis zu 12 Wochen, kann im Grundsatz damit der Zeitplan – Stand heute – gehalten werden. Geplant ist ein gestaffeltes Vorgehen. Wir erwarten von daher, dass die Schulen mit bestehender 1:1-Ausstattung zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 ausgestattet sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.03.2026
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers
Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

